Zu
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzkultur/0,1518,343256,00.html
und ein klick weiter von
http://www.pcwelt.de/news/online/115325/
kommt man zu
http://www.pcwelt.de/news/online/108445/index.html
Da nicht jeder (potentielle) kunde ein internationaler rechtsexperte auf dem content-gebiet ist und das ganze sich nicht sofort für jeden als offensichtlich rechtswidrig hergestellte vorlage darstellt, ist der endkunde immer noch aus dem schneider. Berichte wie vom SWR und verschiedene frühere vergleichstests machen die geschichte noch viel weniger offensichtlich.
Je öffentlicher aber solche vorgänge wie am Landgericht München werden, desto weniger ist die fehlende offensichtlichkeit gegeben und desto eher wird man abstand halten müssen.
und was hat es mit § 53 UrhG auf sich?
Du beziehst Dich wohl zunächst auf das Herunterladen des Endkunden.
Exakt.
Wenn dieser aber schon weiß - und wer sich mit der Sache auseinandersetzt, weiß um die Dubiosität, daß allofmp3 die Lizenzen nicht erworben hat, dann macht er sich schlicht und ergreifend mit strafbar.
Und genau das ist der knackpunkt. allofmp3.com hat nach eigenen angaben sehr wohl lizenzen, und da wohl die wenigsten sich im internationalen recht auskennen wird wohl niemand mit ausreichender sicherheit die offensichtlichkeit feststellen können (siehe auch eingestelltes verfahren).
Wie ich aber schon schrieb ist alles im fluss und es ist unklar, wann (und wie) genau die erforderlich offensichtlichkeit mit ausreichender klarheit festgestellt wird. Ab da sollte allofmp3.com off-limits sein.
mr.escape