Hallo, um es vorweg zu nehmen, ich habe schon einmal ein Ebay Problem gehabt und in einem anderen Forum die Artikel Nummer gepostet - danach hab ich jede Menge spam erhalten, da ich als Käufer natürlich gelistet war. Daher mache ich das nicht noch einmal, schreibe alles notwendige und wichtige hier herein. Ok. Also es geht um folgendes: Ich habe einen Anzug für 52 Euro gekauft und dieser war als Neu geklariert, die Beschreibung wies darauf hin, dass er nur einmal getragen war. Dachte mir ok, das ist in Ordnung und kaufte ihn. Gut, er kam auch schnell an und war zwar sauber und roch nicht und so weiter, aber er sieht abgewetzt aus und so, als ob ihn schon jemand wesentlich öfter anhatte. Ich schrieb dem Verkäufer, der sofort meinte, er habe den Anzug sauber versandt, dagegen ist nichts einzuwenden. Er gibt mir das Geld nicht zurück. Ich bat ihn darum und er meinte, keine Chance. Er schrieb in seiner Aution wörtlich folgendes: "Bitte stellen Sie Ihre Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft. Dieses bedeutet: mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Das Recht der Rückgabe wird ebenfalls ausgeschlossen. Bitte Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Versandrisiko liegt beim Käufer." Das problem ist, dass der Verkäufer ein Foto vom Anzug dabei hatte, er schrieb aber daneben "Musterfoto (keine Originalabbildung)" - darauf beruft er sich. Welche chancen habe ich reel, ich habe im Posting weiter unten schon bezüglich Anwalt usw gelesen, aber jetzt bezogen auf den meinen Fall. Ich habe dem Verkäufer bereits mit Anwalt gedroht, in der Hoffnung, er würde einlenken. Der Verkäufer ist im Übrigen Privat, kein Händler. Dieser meinte, er könne beweisen, dass er den Anzug sauber und gut verpackt versand habe, ich solle ihm mal das Gegenteil beweisen. Gut. Wie aber kann ich das tun? Wie würdet ihr vorgehen? Ich habe einen Bekannten gefragt, der Polizist ist, der meinte, dass die Polizei sich um so etwas wohl kaum kümmern wird, da das wegen Geringfügigkeit eingestellt würde, wenn überhaupt irgend einer der Sache nachgeht. Es bestünde kein allgemeines Interesse
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auch richtig...
nur ließe sich dann u. U. vermuten, daß hier eine arglistige Täuschung vorliegt.
Im allgemeinen Sprachgebrauch und nach allgemeinem Verständnis heißt 1x getragen: "er ist zwar getragen, aber man sieht keine Gebrauchsspuren; vielmehr sieht der Anzug noch aus wie vom Verkäufer. Die Preisschilder sind aber ab!"
Dahingehend könntest Du Deine Willenserklärung zum Kauf widerrufen mit der Wirkung, daß der Kauf rückabgewickelt werden muß.
Dennoch bringt Dich das in die Beweispflicht.
Dirk