Hallo, um es vorweg zu nehmen, ich habe schon einmal ein Ebay Problem gehabt und in einem anderen Forum die Artikel Nummer gepostet - danach hab ich jede Menge spam erhalten, da ich als Käufer natürlich gelistet war. Daher mache ich das nicht noch einmal, schreibe alles notwendige und wichtige hier herein. Ok. Also es geht um folgendes: Ich habe einen Anzug für 52 Euro gekauft und dieser war als Neu geklariert, die Beschreibung wies darauf hin, dass er nur einmal getragen war. Dachte mir ok, das ist in Ordnung und kaufte ihn. Gut, er kam auch schnell an und war zwar sauber und roch nicht und so weiter, aber er sieht abgewetzt aus und so, als ob ihn schon jemand wesentlich öfter anhatte. Ich schrieb dem Verkäufer, der sofort meinte, er habe den Anzug sauber versandt, dagegen ist nichts einzuwenden. Er gibt mir das Geld nicht zurück. Ich bat ihn darum und er meinte, keine Chance. Er schrieb in seiner Aution wörtlich folgendes: "Bitte stellen Sie Ihre Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft. Dieses bedeutet: mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Das Recht der Rückgabe wird ebenfalls ausgeschlossen. Bitte Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Versandrisiko liegt beim Käufer." Das problem ist, dass der Verkäufer ein Foto vom Anzug dabei hatte, er schrieb aber daneben "Musterfoto (keine Originalabbildung)" - darauf beruft er sich. Welche chancen habe ich reel, ich habe im Posting weiter unten schon bezüglich Anwalt usw gelesen, aber jetzt bezogen auf den meinen Fall. Ich habe dem Verkäufer bereits mit Anwalt gedroht, in der Hoffnung, er würde einlenken. Der Verkäufer ist im Übrigen Privat, kein Händler. Dieser meinte, er könne beweisen, dass er den Anzug sauber und gut verpackt versand habe, ich solle ihm mal das Gegenteil beweisen. Gut. Wie aber kann ich das tun? Wie würdet ihr vorgehen? Ich habe einen Bekannten gefragt, der Polizist ist, der meinte, dass die Polizei sich um so etwas wohl kaum kümmern wird, da das wegen Geringfügigkeit eingestellt würde, wenn überhaupt irgend einer der Sache nachgeht. Es bestünde kein allgemeines Interesse
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ist ein sachmagel, es kann nicht sein das der anzug bei dem versand sich abgenuzt hat...
du kannst zu einem anwalt laufen, haufenweise kohle investieren und hoffen das du irgendwann mal die kohle vom VK wiederbekommst.
alternative:
in zukunft keine gebrauchten klamotten mehr bei ebay kaufen. abgesehen das es recht unhygenisch ist, ist es immer ein subjektives empfinden wie man die qualität eines kleidungsstück beurteilt.
mein rat vergiss es einfach und verbuche das ganze unter lehrgeld.
hat damit sowieso nichts zu tun.
Du kannst diese Sache nur privatrechtlich regeln.
Wenn er den Anzug als neu und als nur einmal getragen deklariert, hat er es auch zu sein.
Wenn Du Deine Interessen durschsetzen willst, mußt Du ihn unter Verzug setzen.
Das bedeutet, Du mußt ihn schriftlich mit einem Datum auffordern, den Anzug zurückzunehmen oder Dir einen entsprechenden Ersatz schicken. Gleichzeitig daruaf hinweisen, daß Du danach rechtliche Schritte einleitest.
Wenn diese Frist verfällt, kannst Du ihm soport einen Mahnbscheid auf den Hals schicken. Diese Gebühren mußt Du allerdings erstmal verauslagen. Allerdings kannst Du die Gebühren gleich mitanfordern.
Läßt er den Mahnbescheid verfallen, so hast Du ein gültiges Urteil und kannst ihn pfänden lassen. Widerspricht er, so kannst Du diese Geschichte nur vor Gericht durchziehen. Dafür benötigst Du nicht unbedingt einen Anwalt.
NOTE:
Dieses ist keine Rechtsberatung.
daß er gut verpackt war.
Aber jede Hinterhofschneiderin kann Dir sagen, ob er nur einmal getragen wurde oder nicht.
Solltest Du damit rechtliche Schritte einleiten, dann lade Dir auf jeden Fall die Auktion auf die Festplatte und hebe jeden Mehlverkehr auf.
Eine rote Bewertung würde ich auf jeden Fall abgeben.
Auktionshilfen: http://faq.kh80.de/daea/ oder http://www.auktionen-faq.de/
http://www.mahnverfahren.de/main.html
(Mit Gebührenrechner)
Deine Aussichten auf einen gerichtlichen Sieg stehen und fallen mit der Frage, ob Du beweisen kannst, daß der Anzug mehrmals getragen wurde.
Wie Kolti sagt, kannst Du Dir das von einer Schneiderin oder in jedem besseren Herrenausstattergeschäft sagen lassen. Besser noch: schriftlich geben lassen.
Das ist zwar dann kein gerichtlich zugelassenes Gutachter-Urteil und auch nichts, wodurch sich der Verkäufer u. U. beeindrucken läßt, aber es konkretisiert und untermauert schon einmal Deinen Verdacht.
Desweiteren bleibt Dir natürlich die Möglichkeit, den Verkäufer anzuschreiben. Der hat aber schon mehr oder weniger deutlich seine ablehnende Haltung bekräftigt.
Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, kannst Du dann zu einem Anwalt gehen. Sofern Deine Rechtsschutz ohne Selbstbeteiligung ist (falls ja, zahlst Du die ersten EUR 150,-- aus eigener Tasche), kann der sich dann weiter darum kümmern.
Behalte aber im Auge, daß der Streitwert hier bei EUR 52,-- bzw. dem Wertersatz für´s mehrfach Getragene liegt (also ggf. noch unter EUR 52,--). Wenn es Dir wichtig ist, dann zieh´s durch.
Sofern Du eine Rechtsschutz mit SB hast: hak´s ab und ärger Dich und mach´s nächstes mal anders.
Dirk
Hinweis:
auch das soll keine Rechtsberatun sein! ;-)
Wahrscheinlich meinte er mit einmal getragen einfach, daß den zu einer Hochzeit o.ä. anhatte, wo es hoch herging, er wild tanzte und dem Alkohol fröhnte und dann morgens um halb acht auf allen Vieren nach Hause kroch...
"Einmal getragen" halt... ein dehnbarer Begriff
auch richtig...
nur ließe sich dann u. U. vermuten, daß hier eine arglistige Täuschung vorliegt.
Im allgemeinen Sprachgebrauch und nach allgemeinem Verständnis heißt 1x getragen: "er ist zwar getragen, aber man sieht keine Gebrauchsspuren; vielmehr sieht der Anzug noch aus wie vom Verkäufer. Die Preisschilder sind aber ab!"
Dahingehend könntest Du Deine Willenserklärung zum Kauf widerrufen mit der Wirkung, daß der Kauf rückabgewickelt werden muß.
Dennoch bringt Dich das in die Beweispflicht.
Dirk
Ich weiß ja nicht, welchem Zweck der Anzug dienen sollte, aber wenn's als "Business-Ausstattung" gedacht war, ist eBay dafür ungefähr genauso gut geeignet wie zum Kauf von Brillen (als Sehhilfen). Ich tu' mir schon im Geschäft schwer, mir einen Anzug zusammenzustellen, der mir passt.
"Einmal getragen" - einmal reingeschlüpft, einmal ausgezogen. Dazwischen eine Woche lang durchgezecht, im Park geschlafen, in Schlägereien verwickelt gewesen. Aber eben: Nur 1x getragen.
Richtig, bin ich ebenfalls der Meinung, einmal getragen - bei Schuhen - ein so dehnbarer Begriff, dass ich allein aus dem Grund schon sowas NIE bei ebay kaufen würde
Bei schuhen ist das genauso - ich kann sie einmal tragen, damit einen marathon laufen und ich kann sie einmal tragen und schauen ob sie passen - beides ist einmal getragen :-(
Wenn dann noch dabei steht MUSTERFOTO - dann denk ich - müssen die Alarmglocken läuten aber so laut, dass es schellt
Was hat denn der Anzug gekostet? Ich frage wegen der Relation. Wenn Du den VK anmahnst mußt Du erstmal wieder Geld abdrücken (Einschreiben/Rückschein, Mahngebühren...) Lohnt sich das? Zahlt Dir Deine Rechtschutzversicherung den Anwalt in diesem Fall? (Anrufen und fragen).
Also bis etwa 50 Euro würde ich keine Lust haben, mich damit abzuärgern. Ich hatte mal einen Diskman gebraucht gekauft, der lief aber nur noch mit Netzteil. 20 Euro. Den Mangel verschwieg der Verkäufer, ich schrieb ihm, daß ich es nicht ok finde, aber deswegen nun zum Anwalt rennen, nee danke.
Versuche es doch einmal über das Sicherheitsportal von ebay. Oftmals reicht das schon aus.
Viele scheuen davor zurück, bei ebay als unzuverlässige Verkäufer eingestuft zu werden,zumal im Hintergrund immer der Rausschmiss durch ebay droht. Ich habe selbst erlebt, wie ehemals sture Böcke wachsweich wurden. Hilft oft mehr als die Drohung mit einem Anwalt.