Hallo, um es vorweg zu nehmen, ich habe schon einmal ein Ebay Problem gehabt und in einem anderen Forum die Artikel Nummer gepostet - danach hab ich jede Menge spam erhalten, da ich als Käufer natürlich gelistet war. Daher mache ich das nicht noch einmal, schreibe alles notwendige und wichtige hier herein. Ok. Also es geht um folgendes: Ich habe einen Anzug für 52 Euro gekauft und dieser war als Neu geklariert, die Beschreibung wies darauf hin, dass er nur einmal getragen war. Dachte mir ok, das ist in Ordnung und kaufte ihn. Gut, er kam auch schnell an und war zwar sauber und roch nicht und so weiter, aber er sieht abgewetzt aus und so, als ob ihn schon jemand wesentlich öfter anhatte. Ich schrieb dem Verkäufer, der sofort meinte, er habe den Anzug sauber versandt, dagegen ist nichts einzuwenden. Er gibt mir das Geld nicht zurück. Ich bat ihn darum und er meinte, keine Chance. Er schrieb in seiner Aution wörtlich folgendes: "Bitte stellen Sie Ihre Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft. Dieses bedeutet: mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Das Recht der Rückgabe wird ebenfalls ausgeschlossen. Bitte Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Versandrisiko liegt beim Käufer." Das problem ist, dass der Verkäufer ein Foto vom Anzug dabei hatte, er schrieb aber daneben "Musterfoto (keine Originalabbildung)" - darauf beruft er sich. Welche chancen habe ich reel, ich habe im Posting weiter unten schon bezüglich Anwalt usw gelesen, aber jetzt bezogen auf den meinen Fall. Ich habe dem Verkäufer bereits mit Anwalt gedroht, in der Hoffnung, er würde einlenken. Der Verkäufer ist im Übrigen Privat, kein Händler. Dieser meinte, er könne beweisen, dass er den Anzug sauber und gut verpackt versand habe, ich solle ihm mal das Gegenteil beweisen. Gut. Wie aber kann ich das tun? Wie würdet ihr vorgehen? Ich habe einen Bekannten gefragt, der Polizist ist, der meinte, dass die Polizei sich um so etwas wohl kaum kümmern wird, da das wegen Geringfügigkeit eingestellt würde, wenn überhaupt irgend einer der Sache nachgeht. Es bestünde kein allgemeines Interesse
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Deine Aussichten auf einen gerichtlichen Sieg stehen und fallen mit der Frage, ob Du beweisen kannst, daß der Anzug mehrmals getragen wurde.
Wie Kolti sagt, kannst Du Dir das von einer Schneiderin oder in jedem besseren Herrenausstattergeschäft sagen lassen. Besser noch: schriftlich geben lassen.
Das ist zwar dann kein gerichtlich zugelassenes Gutachter-Urteil und auch nichts, wodurch sich der Verkäufer u. U. beeindrucken läßt, aber es konkretisiert und untermauert schon einmal Deinen Verdacht.
Desweiteren bleibt Dir natürlich die Möglichkeit, den Verkäufer anzuschreiben. Der hat aber schon mehr oder weniger deutlich seine ablehnende Haltung bekräftigt.
Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, kannst Du dann zu einem Anwalt gehen. Sofern Deine Rechtsschutz ohne Selbstbeteiligung ist (falls ja, zahlst Du die ersten EUR 150,-- aus eigener Tasche), kann der sich dann weiter darum kümmern.
Behalte aber im Auge, daß der Streitwert hier bei EUR 52,-- bzw. dem Wertersatz für´s mehrfach Getragene liegt (also ggf. noch unter EUR 52,--). Wenn es Dir wichtig ist, dann zieh´s durch.
Sofern Du eine Rechtsschutz mit SB hast: hak´s ab und ärger Dich und mach´s nächstes mal anders.
Dirk
Hinweis:
auch das soll keine Rechtsberatun sein! ;-)