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Sesselpuppser Emily22 „Unverletzlichkeit der Wohnung... hohles Bla Bla-Gewäsch !“
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Genau so ist es!!!

Ich kenne beide Seiten:
Die Seite, die durchsucht und die Seite, die durchsucht wird!!!

In erstere Funktion habe ich oft erlebt, das man abgewisen wird. Und es stimmt, wenn uns ein (neudeutsch heißt es offiziell so) Kunde nicht in seine Wohnung lassen wollte, konnten wir nichts machen!
Wir durften noch nichtmal mit Erlaubniss des Kunden die Schränke aufmachen, sondern der Kunde musste das selber machen!
Wenn ein Kunde sich aber weigerte uns herein zu lassen oder die Schränke zu öffnen, dann ist der Sachbearbeiter hingegangen und hat die Leistung um (i.d.R.) 30% gekürzt! Es wurde dann ein zweiter Termin anberaumt und hat der Kunde wieder nicht geöffnet (Haustür oder Schränke), dann wurde ihm die Leistung gestrichen, bis auf den Teil, der zum Erhalt der Wohnung unerläßlich war.

Man muss den Kunden (und das habe ich immer getan) aber mit respekt begegnen, dann lassen sie dich i.d.R. auch in die Wohnung und öffnen dir die Schränke.
Natürlich ist das für den, der "durchsucht" wird, mehr als unangenehm! Auch wenn man weiß, das es so etwas wie die unverletztlichkeit der Wohnung gibt. Aber was nützt es, wenn man sich dagegen wehrt und anschließend kein Geld für etwas zu essen hat!

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Meine Güte, charlie62
Meine Güte, Tilo Nachdenklich
@Nörgler Olaf19
Wo du recht hast ... Nörgler