Hallo, ich habe generell die Frage, ab welchem Betrag es sich eigentlich lohnt, einen Anwalt hinzuzuschalten? Auch schon bei gebrauchten Klamotten, die auf dem Foto wesentlich besser aussahen als in der Realität für 50 Euro?
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Die Tatsache, daß es auf einem Foto besser oder schlechter aussah, ist bei einem Laienfotografen irrelevant.
Entscheidend bei Deiner Auktion ist, ob die Ware der Beschreibung entspricht oder nicht.
Ist sie es nicht, dann kannst Du den VK schriftlich auffordern, die SAche in Ordnung zu bringen. Bei gebrauchten Sachen sicherlich Rücknahme.
Per Einschreiben mit Rückschein und einer genauen Fristsetzung mit richtigem Datum.
Zur Polizei zu rennen ist der größte Schwachsinn, der hier geschrieben wurde.