Hallo, ich habe generell die Frage, ab welchem Betrag es sich eigentlich lohnt, einen Anwalt hinzuzuschalten? Auch schon bei gebrauchten Klamotten, die auf dem Foto wesentlich besser aussahen als in der Realität für 50 Euro?
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
ne, das lohnt sich ausschließlich, wenn Du zuvor eine anzeige wegen betruges stellst, und der Ebay Partner rechtskräftig veruteilt wird.... das ist bei der von Dir beschriebenen auktion wohl ehr nicht erfolgsversprechend!
Für einen Streitwert von 50,-€ sagt die ein Anwalt nicht mal guten Tag!
Die Tatsache, daß es auf einem Foto besser oder schlechter aussah, ist bei einem Laienfotografen irrelevant.
Entscheidend bei Deiner Auktion ist, ob die Ware der Beschreibung entspricht oder nicht.
Ist sie es nicht, dann kannst Du den VK schriftlich auffordern, die SAche in Ordnung zu bringen. Bei gebrauchten Sachen sicherlich Rücknahme.
Per Einschreiben mit Rückschein und einer genauen Fristsetzung mit richtigem Datum.
Zur Polizei zu rennen ist der größte Schwachsinn, der hier geschrieben wurde.
also entschuldige mal... ich habe nie gesagt das er zur Polizei gehen soll, ganz im Gegenteil. Ich finde die Angelegenheit selbst lächerlich! Ich wollte ihm nur erklären, unter welcher vorraussetzung es Sinn macht bei derart niedrigen Beträgen diese Anwaltlich einzuklagen!
Die Frage ist, ob ein User, der es nötig hat, für 50 Euro bei Ebay Klamotten zu kaufen, wirklich das Geld hat, einen Anwalt zu bezahlen?
Ob er das Geld hat oder nicht, ist in diesem Fall irrelevant.
Vielleicht hat er ja Rechtsschutz.
Und der wird sich für 50 Euro sicherlich bedanken und ihn zumindest ordentlich hochstufen.
Bei einer RS wird nichts hochgestuft.
Und ein Anwalt sagt schon, was er will
Dann scheinst du, mein unteres Posting nicht gelesen zu haben.
Wie bitte willst du den Sachverhalt beweisen????? Und ein Anwalt wird sich bei solch einem Fall wohl kein Bein ausreissen, es sei denn, er ist beknackt.
Ausserdem wird die Rechtschutz sich sehr wohl zu Wort melden, wenn du bei jedem Mist irgend etwas beklagst. Da solltest du dich nochmal genau informieren.
Ich habe bereits mit 2 Rechtschutzversicherungen Ärger gehabt, weil ich wegen 300 Euro hohen Telefonrechnungen gegen Telekom und Co geklagt habe. Denen sitzt das Geld auch nicht so locker.
Das kannst du vergleichen, wenn du ständig Unfälle mit deinem Auto baust, bei denen du gegen andere parkende Autos fährst, ewig wird die Versicherung dir das auch nicht zahlen
Und ... bleibt immernoch die Sache mit der Beweisbarkeit
Hochgestuft wird da tatsächlich nichts...
Aber innerhalb weniger Tage wird dann ein Schreiben mit der Kündigung kommen *lol*
Naja oder so ... :-)
Im Übrigen halten was das angeht, Versicherungen gute Datenbanken untereinander offen, ich kam nämlich so leicht in keine Versicherung mehr rein.
Rechtschutz, so erklärten mir Huk Coburg und Hamburg Mannheimer, sind eigentlich dafür gedacht, dass man finanziell nicht aufgeschmissen ist, wenn man mal verklagt wird, aber es ist nicht dazu gedacht, wie Kolti das beschreibt, wegen jedem Furz die Versicherung zu bemühen
Die Versicherungen haben keine gute Datenbank untereinander, sondern sie haben eine sogenannte "Schwarze Liste."
In diese Liste wirst Du eingetragen, sobald Du aus einer RS rausgeflogen worden bist.
Danach mußt Du 5 Jahre warten oder bei einer anderen Versicherung schadenfrei gelaufen sein.
Solltest Du während dieser 5 Jahre bei einen anderen Versicherung anfragen, so beginnt bei selbiger die Zeit von vorne zu laufen.
Diese Schwarze Liste ist übrigens rechtens.
Woher ich das alles so genau weiß?
1. War ich mal selbst im Versicherungsgewerbe tätig.
2. Bin ich 2001 bei der HUK rausgeworfen worden, weil wir in einem Jahr drei unverschuldete Fälle hatten und zwei davon bezahlt werden mußten. Daß ich dann 8 weitere Versicherungen bei der HUK gekündigt habe, interessierte die damals nicht die Bohne.
3. Weil ich versucht habe, bei der ARAG in diesem Jahe einen Vertrag zu bekommen.
4. Weil ich den Datenschutzbeaiftragten nach dieser Liste gefragt habe.
Selbstverständlich bin ich wieder in einer RS drin, aber nicht mehr lange. Für mich ist nur noch Verkehrsrechtsschutz interessant und das gibt es beim ADAC.
Was ich damit sagen will ist, man sollte sich heute gut überlegen, ob man wegen einem Betrag von 50 Euro beim Anwalt klagt :-/
Egal, aus welchem Grund, eine Versicherung wird bei solch einem Grund und Betrag den Kopf schütteln und alles mögliche tun, um dich als Versicherten loszuwerden, um weitere Verhandlungen mit solchen Beträgen und Gründen zu verhindern.
Der Besuch eines Anwaltes hat überhaupt nichts mit der Höhe des Streiwertes zu tun.
Ich persönlich habe schon einen Prozeß gegen die Bundesrepublik Deutschland geführt wegen 4,96 DM.
das lohnt sich ausschließlich, wenn Du zuvor eine anzeige wegen betruges stellst, und der Ebay Partner rechtskräftig veruteilt wird
Also zunächst einmal: man muss unterscheiden zwischen Straf- und Zivilrecht. Wenn die Täuschung nicht vorsätzlich und in größerem Umfang stattgefunden hat, hat das Ganze mit Strafrecht (und der Polizei) nichts zu tun.
Es bleibt also nur Zivilrecht. Ab wann da ein anwaltliches Vorgehen lohnt, muss sich jeder selbst beantworten. Rechne einmal, dass du bestimmt 10 Stunden mit der Sache zu tun hast (Schreibarbeiten, Anwaltsbesuche, gegebenenfalls Prozess usw.). Dazu kommt die psychische Belastung und natürlich das finanzielle Risiko falls du verlierst. Ab wann sich eine Klage lohnt, hängt also sehr stark von den persönlichen Gegebenheiten ab, also Freizeit, Einkommen und Dickhäutigkeit.
Grundsätzlich bin ich aber der Ansicht, dass viel zu viele Menschen viel zu oft zum Anwalt (und sogar zur Polizei) rennen. Gehen wir doch mal davon aus, dass die meisten Käufer die Ware wirklich nach bestem Wissen und Gewissen beschreiben. Und wenn du dir mehr von dem Foto versprochen hast, dann kann der Irrtum auch bei dir liegen.
Gerade bei Emails verhärten sich die Fronten sehr schnell. Fast immer lässt sich eine Einigung erzielen. Schließlich ist auch der Verkäufer daran interessiert, einen zufriedenen Kunden zu haben - auch bei Privat-Verkäufen.
Schreibe eine nette Mail an den Verkäufer, auch dann, wenn ihr euch schon gestritten habt. Sag ihm, dass du nach einem Kompromiss suchst... und frage, wie der seiner Ansicht nach aussehen könnte. Einigt Euch irgendwo in der Mitte. Und lass das Wort 'Anwalt' nicht fallen. Drohungen sind meistens albern und so gut wie immer für eine erhebliche Verhärtung der Fronten verantwortlich.
Egal, ob Polizeit oder Anwalt.
Wer die Anzeige erstattet oder Klagen will o.ä. - der muss Beweise erbringen. Und ich befürchte doch stark, dass es schwer ist, egal ob es eine Hose oder eine Jacke, ob Schuhe oder Socken ist, es ist schwer, zu beweisen, dass die Klamotten SO geliefert wurden und es steht letzten Endes Aussage gegen Aussage, nämlich wird der Verkäufer behaupten, dass er die Ware so nie geliefert habe und der Käufer wird behaupten, dass er die Ware so geliefert bekommen habe.
Da steht Aussage gegen Aussage ... und im Zweifel wird sowas at Akta gelegt, denn jeder kann behaupten, er habe das Paket unter zeugen aufgemacht bzw. unter Zeugen verpackt - und wieder aussage gegen Aussage. Naja .... schwer - sehr schwer. Und wegen 50 Euro???? Naja, da wird ein Richter das DIng aber ganz tief unten in die Akten stecken.