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5000 Euro Klage - Auslöser Homepageverlinkung

idefix1968 / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo. Ein Bekannter von mir hat eine 5000 Euro Klage vor dem Landgericht am Hals. Eine jetzt nicht näher benannte Person hat eine Verlinkung auf die Homepage meines Bekannten eingerichtet. Als dieser diese Person per Mail und Post dazu aufforderte dies zu entfernen und nach einigen Wochen etwas rabiater wurde (hat dessen Machenschaften angeprangert) hat dieser ohne je eine Reaktion zu zeigen alles sofort seinem Anwalt übergeben.
Konsequenz: Eine Klage vor dem Landgericht. Streitwert 5000 Euro auf Unterlassung. Er muß/soll sozusagen 5000 Euro für einen Verstoß gegen die künftige Unterlassung dieser Vorwürfe zahlen. Rät Ihm auch sein Pflichtanwalt (seine Rechtsschutz deckt es nicht ab/Hartz IV Empfänger). Er könnte zwar auf Unschuldig plädieren, aber die Sache mit der Verlinkung würde eine rechtliche Grauzone ohne Musterprozesse darstellen und man wäre vermutlich mit dieser Zahlung besser dran.

Ich hätte einfach immer wieder diese Verlinkung ins leere laufen lassen. Andere die so eine Verlinkung gelegt hatten haben immer auf seine Aufforderung reagiert. Ich vermute, daß er sich Programmiertechnisch (seine Seiten) bei mehr Wissen auch anders hätte behelfen können. Ich hätte jetzt 5000 Euro wegen Beleidigung/Verleumdung verstehen können ... Naja...

Gruß, Henning

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hmm - seltsam. SmallAl
idefix1968 Nachtrag zu: „5000 Euro Klage - Auslöser Homepageverlinkung“
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Richtig interpretiert :-)
B hat allerdings über die Person nachgeforscht und herausgefunden, daß dessen Internetgeschäfte nicht ganz legal sind. Und dies hat er offen gesagt. Auch gegenüber anderen in Foren. Und natürlich A geschrieben. Dieser hat dann nach 4-6 Monaten den Anwalt eingesetzt. Hat B aber vorher 1x gewarnt. Dieser war dann etwas überheblich und hat das nicht ernst genommen. Jetzt steht er demnächst vor dem Landgericht. Er hat zwar nicht Lust und das Geld die Forderung anzunehmen, aber ansonsten steht er unter Beweispflicht und muß alles nachvollziehen, was damals ablief. Und sein Anwalt rät von dieser Version ab...

Die Links und das Blocken (ich selbst habe mit Webseitenerstellung nichts am Hut) werde ich mal weiterleiten. Error 403 kenne ich natürlich auch als Meldung :-)

Danke... Gruß, Henning

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