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5000 Euro Klage - Auslöser Homepageverlinkung

idefix1968 / 10 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo. Ein Bekannter von mir hat eine 5000 Euro Klage vor dem Landgericht am Hals. Eine jetzt nicht näher benannte Person hat eine Verlinkung auf die Homepage meines Bekannten eingerichtet. Als dieser diese Person per Mail und Post dazu aufforderte dies zu entfernen und nach einigen Wochen etwas rabiater wurde (hat dessen Machenschaften angeprangert) hat dieser ohne je eine Reaktion zu zeigen alles sofort seinem Anwalt übergeben.
Konsequenz: Eine Klage vor dem Landgericht. Streitwert 5000 Euro auf Unterlassung. Er muß/soll sozusagen 5000 Euro für einen Verstoß gegen die künftige Unterlassung dieser Vorwürfe zahlen. Rät Ihm auch sein Pflichtanwalt (seine Rechtsschutz deckt es nicht ab/Hartz IV Empfänger). Er könnte zwar auf Unschuldig plädieren, aber die Sache mit der Verlinkung würde eine rechtliche Grauzone ohne Musterprozesse darstellen und man wäre vermutlich mit dieser Zahlung besser dran.

Ich hätte einfach immer wieder diese Verlinkung ins leere laufen lassen. Andere die so eine Verlinkung gelegt hatten haben immer auf seine Aufforderung reagiert. Ich vermute, daß er sich Programmiertechnisch (seine Seiten) bei mehr Wissen auch anders hätte behelfen können. Ich hätte jetzt 5000 Euro wegen Beleidigung/Verleumdung verstehen können ... Naja...

Gruß, Henning

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SmallAl idefix1968 „5000 Euro Klage - Auslöser Homepageverlinkung“
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Also wenn ich Dich richtig verstehe hat A (A=Anderer Typ) in seiner Homepage eine Verlinkung auf die Homepage von B (B=Bekannter) gemacht, und ist auf die Aufforderung diesen Link zu entfernen nicht eingegangen, sondern hat per Anwalt eine Klage auf Unterlassung der Link-Entfernungsaufforderung geklagt ???

*kopfschüttel*

Zeig mal deinem Bekannten sowas:

http://www.conrads-berlin.de

www.tutorials.de

Damit kannst Du aufrufe von anderen Webseiten heraus blockieren (Error 403).

remember: Today is the first day of the rest of your life !
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idefix1968 Nachtrag zu: „5000 Euro Klage - Auslöser Homepageverlinkung“
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Richtig interpretiert :-)
B hat allerdings über die Person nachgeforscht und herausgefunden, daß dessen Internetgeschäfte nicht ganz legal sind. Und dies hat er offen gesagt. Auch gegenüber anderen in Foren. Und natürlich A geschrieben. Dieser hat dann nach 4-6 Monaten den Anwalt eingesetzt. Hat B aber vorher 1x gewarnt. Dieser war dann etwas überheblich und hat das nicht ernst genommen. Jetzt steht er demnächst vor dem Landgericht. Er hat zwar nicht Lust und das Geld die Forderung anzunehmen, aber ansonsten steht er unter Beweispflicht und muß alles nachvollziehen, was damals ablief. Und sein Anwalt rät von dieser Version ab...

Die Links und das Blocken (ich selbst habe mit Webseitenerstellung nichts am Hut) werde ich mal weiterleiten. Error 403 kenne ich natürlich auch als Meldung :-)

Danke... Gruß, Henning

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Amenophis IV idefix1968 „5000 Euro Klage - Auslöser Homepageverlinkung“
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"... (hat dessen Machenschaften angeprangert) hat dieser ohne je eine Reaktion zu zeigen alles sofort seinem Anwalt übergeben....."

Das war wirklich ziemlich unklug; es geht jetzt also um Beleidigung, üble Nachrede und deren Unterlassung. Und damit dürfte Dein Bekannter tatsächlich am kürzeren Hebel sitzen.

Gegen die Verlinkung hätte er sich problemlos rechtlich wehren können (oder technisch, wie SmallAl erläutert).

Statt dessen hat er den "Gegner" beleidigt. Das ist halt unzulässig. Sorry, Pech gehabt, falsch reagiert.

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idefix1968 Nachtrag zu: „5000 Euro Klage - Auslöser Homepageverlinkung“
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Das Problem ist, daß die Klage nicht auf üble Nachrede, Beleidigung etc. basiert. Es wird eine 5000 Euro Strafe gefordert, die zwar sofort kassiert wird, aber dazu dienen soll einer zukünftige Zuwiderhandlung (Unterlassung) als Strafmaß zu dienen.

Nur komisch formuliert. Ich denke mir auch, daß es mehr auf Beleidigung etc. beruht. Dieser Mensch war schon öfters negativ in den Medien aufgefallen. Ist im Internet betrügerisch unterwegs. Solange man ihm seine Betrügereien aber nicht nachweist, tut man sich mit Reaktionen auf seine Geschäfte keinen Gefallen. Dann ist es wie Du sagst üble Nachrede.
Ich frage mich was passiert wenn er verurteilt wird und 5000 Euro plus Gerichtskosten tragen muß und er kann nicht zahlen. Als Hartz IV Empfänger? Und ich glaube Person A reist schon länger auf die Klagewelle. Diese halblegalen Geschäfte und dann noch ein guter Anwalt hintendran. Ein schlimmes Gespann...
Da ich natürlich auch kein Opfer dieser Person werden will nenne ich keine Namen :-)

Gruß, Henning

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Kolti idefix1968 „5000 Euro Klage - Auslöser Homepageverlinkung“
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Man darf einen Betrüber erst dann einen Betrüber nennen, wenn ein Gericht ihn wegen Betrub verurteilt hat.

Das "b" ist gewollt.

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Tilo Nachdenklich idefix1968 „5000 Euro Klage - Auslöser Homepageverlinkung“
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Ohne jeden juristischen Schimmer...

Es geht nicht mehr um Verlinkung und es geht nicht um Abmahnung. Es ist ein Beleidigungsprozess im Anrollen. Warum redet der scheinbar wenig kundige Pflichtanwalt von Problemen bei Klagen über Verlinkung? Der Bekannte sollte fleißig Beweismittel sammeln, nach Leidensgenossen suchen.
www.abmahnung.de/?redirect/http:/www.abmahnung.de

Ich würde auch eine eigene Unterlassungserklärung formulieren, aber ohne Kostenübernahme und ohne Zugeständnis in der Streitfrage. Etwa so: "Unabhängig vom strittigen Wahrheitsgehalt werde ich diese Äußerungen nicht mehr wiederholen und von meiner Homepage entfernen." Kein Wort zur Kostenübernahme. Eine Unterwerfungserklärung bezüglich einer Vertragsstrafe will überlegt sein...ich würde durchblicken lassen, dass dem Bekannten die Gefahr erheblicher Kosten voll bewußt ist...aber vielleicht keinen Vertrag eingehen. Durchblicken lassen, das beim Betroffenen wenig Geld zu holen ist.

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Indronil Ghosh idefix1968 „5000 Euro Klage - Auslöser Homepageverlinkung“
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ohne jetz wieter auf den kram einzu gehen- fühle mich wieder bestätigt nicht ins internet zu gehen. gründe für eine abmahnung könne haarsträubend sein....

http://de.betterplace.org/projects/5500-lebensmittel-fur-kambodschanische-kinder
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Olaf19 idefix1968 „5000 Euro Klage - Auslöser Homepageverlinkung“
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Mal ganz etwas anderes: Warum ist die Sache eigentlich vor das Landgericht gegangen? Hätte nicht in 1. Instanz vor dem Amtsgericht verhandelt werden müssen und erst in der Berufung/Revision vor dem Landgericht?

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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xafford Olaf19 „Landgericht?“
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Die Zuständigkeit des Amtsgerichtes geht bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen bis zu einem Streitwert von 5.000 €.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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Olaf19 xafford „Landgericht?“
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Stimmt, du hast recht - das hatte ich übersehen. Bei mir spukte etwas mit 10.000 im Kopf herum, aber das war wohl noch zu DM-Zeiten ;-)

THX
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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