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Brauch mal Hilfe wegen Wehrdienst

Svenman_1 / 31 Antworten / Flachansicht Nickles

hallo,

Ich bin jetzt 17 und habe hier so ein wisch, wo ich informationen über mich eintragen muss und dann wieder zurückschicken muss --> Vorbereitung zur Musterung. Also meine Frage, nach dem Text, der dabei war, habe ich das jetzt so verstanden, dass ich wenn ich mein abi fertig habe in dem zeitraum vom frühjahr 2007 bis zu den semesteranfängen im oktober eingezogen werden kann, oder verstehe ich was falsch?? Ich meine ehrlich geagt ich will nicht zur bundesehr und ich will auch kein zivildienst leisten. Ich habe kein Bock 1 jahr meines lebens zu verschwenden für nix oder evetuell im Dreck rumzukriechen, ich will lieber studieren, und das soll dann auch nicht zu einem Glückspiel werden, weil ich vielleciht eingezogen werde......

Wie ist eure Meinung?

Grüße Sven

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Antwort out-freyn
Antwort an out-freyn audax31
Antwort an out-freyn Massafagga
@Svenman_1 Kolti
@Svenman_1 audax31
Grossadministrator Svenman_1 „Brauch mal Hilfe wegen Wehrdienst“
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Sollte wohl alles andere als Latrinenparolen disqualifizieren:

Tauglichkeit
Berlin, 28.05.2003.
Der Tauglichkeitsgrad beschreibt das musterungsärztliche Begutachtungsergebnis. Gemäß Wehrpflichtgesetz werden 3 Tauglichkeitsgrade unterschieden.

Die Tauglichkeitsgrade werden wie folgt bezeichnet:

wehrdienstfähig;
vorübergehend nicht wehrdienstfähig;
nicht wehrdienstfähig.
Die Festsetzung des Tauglichkeitsgrades ist Bestandteil des Musterungsbescheides und somit durch Einlegung eines Widerspruches gegen den Musterungsbescheid anfechtbar.


Gesundheitsstörungen sind grundsätzlich aufgrund ihrer unterschiedlichen Ausprägung nicht kategorisierbar. In der folgenden Tabelle sind nur Beispiele zur groben Orientierung enthalten. Die Entscheidung über die genaue Zuordnung der jeweiligen Gesundheitsstörungen zu den einzelnen Tauglichkeits- und Verwendungsgraden bedarf einer eingehenden musterungsärztlichen Untersuchung unter Beachtung umfangreicher und differenzierter Tauglichkeitsrichtlinien.

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"T1", "T2", "T3" = "wehrdienstfähig"
Bei dem Tauglichkeitsgrad "wehrdienstfähig" unterscheidet man 3 Verwendungsgrade:


"T1" = "voll verwendungsfähig":

Keine Gesundheitsstörungen
Keine Verwendungsausschlüsse im Verwendungsausweis
=> Gesunder und durchschnittlich trainierter Jugendlicher
keine Brille
keine Zahnspange

"T2" = "verwendungsfähig mit Einschränkung für bestimmte Tätigkeiten":

Leichte Gesundheitsstörungen
=> Gesunder Jugendlicher mit u.a.
beginnenden Wirbelsäulen- und Gelenkveränderungen
Allergien mäßiger Ausprägung (z.B. Heuschnupfen)
Brille bis zu Werten von +/-8 Dpt (sph), +/-5 (cyl)

"T3" = "verwendungsfähig mit Einschränkung in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten":

entfiel mit Wirkung zum 1. Oktober 2004
Facharztbefunde müssen vorliegen.

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"T4" = "vorübergehend nicht wehrdienstfähig"
Feststellung einer Gesundheitsstörung, die in ihrer Auswirkung auf den Wehrdienst oder in ihrem Verlauf innerhalb von vier Wochen noch nicht abschließend beurteilbar ist, wobei von einem durch Therapie oder Zeitablauf besserungsfähigen Gesundheitszustand ausgegangen werden kann.
=> z.B.: Kürzlich erlittener Unfall mit Knochenbrüchen, bei dem das Ergebnis nach erfolgter Ausheilung abgewartet werden muss, da beispielsweise Bewegungseinschränkungen verbleiben können.

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"T5" = "nicht wehrdienstfähig"
Feststellung einer schweren Gesundheitsstörung. Eine Besserung des Gesundheitszustandes ist nicht zu erwarten.
=> z.B.:

schwerste Wirbelsäulenverbiegungen (Buckelbildung)
schwerste Gelenkveränderungen mit schweren Bewegungseinschränkungen
Krebs (z.B. Blutkrebs)
Erblindung auf einem Auge oder starke Sehbehinderung mit höheren Brillenwerten als unter "T2"
Schwere Stoffwechselerkrankungen (u.a. Zuckerkrankheit)
Die Anzahl der Gesundheitsstörungen ist nicht für die Vergabe des Tauglichkeitsgrades ausschlaggebend. Für jede Gesundheitsstörung in jeder Ausprägung ist einzeln ihre Auswirkung auf die Belastungen des Grundwehrdienstes festgelegt worden. D.h., auch bei Vorliegen mehrerer Gesundheitsstörungen mit dem gleichen Schweregrad erfolgt keine Summierung, die eine Höherstufung des Tauglichkeitsgrades bedingt. Vielmehr erfolgt die Einstufung nach der schwersten bestehenden Gesundheitsstörung.

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