hallo,
Ich bin jetzt 17 und habe hier so ein wisch, wo ich informationen über mich eintragen muss und dann wieder zurückschicken muss --> Vorbereitung zur Musterung. Also meine Frage, nach dem Text, der dabei war, habe ich das jetzt so verstanden, dass ich wenn ich mein abi fertig habe in dem zeitraum vom frühjahr 2007 bis zu den semesteranfängen im oktober eingezogen werden kann, oder verstehe ich was falsch?? Ich meine ehrlich geagt ich will nicht zur bundesehr und ich will auch kein zivildienst leisten. Ich habe kein Bock 1 jahr meines lebens zu verschwenden für nix oder evetuell im Dreck rumzukriechen, ich will lieber studieren, und das soll dann auch nicht zu einem Glückspiel werden, weil ich vielleciht eingezogen werde......
Wie ist eure Meinung?
Grüße Sven
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Ich fand die Zeit als Zivi die bisher beste meines Lebens. Ich hatte endlich mal ne Auszeit von der Schule, das Studium war noch 13 Monate entfernt, ich verdiente endlich "ordentlich" Kohle und habe meinen Horizont ungemein erweitern können.
Also auch wenn ich zuvor skeptisch war, ich würde es immer wieder genauso tun.
Hallo!
Danke für eure vielen Meinungen,
Was bedeutet denn nach T5 oder sonst irgendein T ausgemustert zu werden?? Wenn man ausgemustert wird, muss man sich vorher schon entschieden haben, ob man zum wehrdienst will oder Zivildienst leisten möchte? Oder kann man sich mustern lassen, und wenn man eingezogen werden soll , sagt man , dass man lieber zivildienst machen würde, und wenn man ausgemustert wird ist man von allen verpflichtungen befreit?
Also ich möchte auch in Richtung IT-Technik gehen, dehalb habe ich auch diesen Schwerpunkt im Abitur gewählt und wenn ich es geschafft habe, hätte ich immer noch reichlich auszeit zwischen abschluss und studienbeginn... Ich meine ich will einfach die Zeit nutzen. Weshalb darf mich die Polizei zwingen zu Musterung zu gehen? Ich dachte das wäre eine (freier) rechtsstaat, bin ich ein krinmineller, nur wenn ich mich weigere mich ein paar ärtzten zu präsentieren, die mir alle dasselbe erzählen, wie mein hausartzt?? geschwweige denn wenn ich mich weigern will gegen meinen willen mir so eine Aufgabe aufzwingen zu lassen??
KAnn auch sein das ich das alles bisschen zu schlimm sehe, aber im moment empfinde ich das halt als hürde...
So wie es im Moment aussieht, würde ich eher Zivildienst machen wollen, da ich dann versuchen würde in meiner Umgebung zu bleiben. Bekommt man denn Lohn als Zivi? Wie lange sind denn im Schnitt die Arbeitszeiten?
All diese Fragen werden ja bei dem Schreiben der Musterung ja nicht beantwortet....
Jep das geht, hab ich auch so gemacht ich würd aber vorher schonmal nach einer Zivistelle auschau halten damit du schnell reinkommts sonst wird es mit den Studienanfang knapp ;)
...und wenn man ausgemustert wird ist man von allen verpflichtungen befreit?
Wenn du ausgemustert bist ja, in den oben angesprochenen Szenario wo du nicht eingezogen wurdest können sie dich noch bis zu deinen 25 Geburstag(glaub ich zumindest kann auch ein anderes alter sein) einziehen wenn du dadurch keine Lehrstelle/arbeitstelle(uni ab ein bestimmten Semester nicht mehr) verlierst, dies wird allerdings fast nie gemacht und ist daher eher eine theoretische möglichkeit.
Weshalb darf mich die Polizei zwingen zu Musterung zu gehen?
Weil es deine Bürgerpflicht als mann ist...
die mir alle dasselbe erzählen, wie mein hausartzt?
Da dies ein Amtsarzt machen muss, allerdings würd ich dir bei chronischen beschwerden(oder ähnlichen) entfehlen dir einen Bericht von deinen hausarzt oder betreffenden Spezialisten geben zu lassen. Schau mal ob du noch allergietest rumfliegen hast- sowas sehen die für normal überhaupt nicht gern^^
Also ich möchte auch in Richtung IT-Technik gehen, dehalb habe ich auch diesen Schwerpunkt im Abitur gewählt und wenn ich es geschafft habe, hätte ich immer noch reichlich auszeit zwischen abschluss und studienbeginn...
Du kannst dir bei der Musterung auch eine beratung geben lassen, meines Wissens kannst du informatik in München bei der Bundeswehr studieren, welches den Vorteil hat schnell fertig zu werden(trimester) und schon während des Studiums gut zu verdienen, allerdings arbeitest du dann noch ein bißl beim Bund.
Bekommt man denn Lohn als Zivi?
Du kriegst eher unkosten gestellt, dies kann je nach aktuellen lebenswandel(Wohnst du bei deinen Eltern? Alleine? Stellt deine Dienstelle eine Wohnung?) und dienstelle(Arbeitskleidung? Ja/nein) sehr varieren, für sowas gibt es eigl. auch in jeder stadt beratungstellen für zivis von kirchlichen trägern(also notfalls bei der nächsten pastorei fragen oder halt in Telefonbuch).
Danke für Eure Hilfe,
Jetzt ist mir vieles Klar und ich bin nicht ganz so naiv wie vorher ;-)
Obwohl ich ja wie gesagt eigentlich nicht zur Bundeswehr möchte, hört sich der Studiengang bei denen wirklich nicht schlecht an! Werde mir noch weitere Informationen dazu holen.
Grüße Sven
"Weshalb darf mich die Polizei zwingen zu Musterung zu gehen? Ich dachte das wäre eine (freier) rechtsstaat, bin ich ein krinmineller, nur wenn ich mich weigere mich ein paar ärtzten zu präsentieren, die mir alle dasselbe erzählen, wie mein hausartzt?? geschwweige denn wenn ich mich weigern will gegen meinen willen mir so eine Aufgabe aufzwingen zu lassen??"
Die Polizei kann dich dazu zwingen, weil dieser Dienst gesetzlich vorgeschrieben ist. Verwechsle nicht "freien" Rechtsstaat damit, alles tun und lassen zu können, wie man selbst das gern hätte. Wenn du erstmal deinen Einberufungsbefehl hast und ihm nicht nachkommst, kommt nicht mehr die Polizei, sondern die Feldjäger- das wird dann sehr viel drastischer.
Der Bund verläßt sich natürlich nicht auf die Ausagen irgendwelcher Hausärzte. Was meinst du was dann passieren würde ? Ungefähr folgendes:
Familie A ist mit Arzt B befreundet, der deren Sohnemann gern mal mit dem zwinkernden Auge untauglich schreibt. :-)
Wenn du im Moment eher Zivildienst machen willst, werde dir einer Sache bitte ganz schnell bewußt: Der Zivildienst ist formal rechtlich nur ein Ersatzdienst - für diejenigen gedacht, die sich aus ethischen Gründen heruas nicht in der Lage sehen, eine Waffe in die Hand zu nehmen. Das heißt: FORMAL gesehen hast Du gar keine Wahl, sondern der Staat ist nur so nett Menschen, die einen Nerbenzusammenbruch bekommen bei der Vorstellung ein Gewehr anfassen zu müssen und deswegen nicht zum Bund gehen, nicht ins Gefängnis zu werfen, sondern ihnen einen "ersatzdienst" zu ermöglichen.
Das hat mit der Realität zwar nichts zu tun. Dennoch solltest du beim Kreiswehrersatzamt absolut jede Feststellung oder Frage unterlassen, die auch nur ansatzweise durchblicken läßt, dass du glaubst die Wahl zu haben und lieber Zivi machen willst, weil man da nicht sonstwohin versetzt wird und man selbst auch keine Lust auf 30km Märsche hat. Sowas sind KEINE Verweigerungsgründe. Und hat man sich erstmal zu weit aus dem Fenster gehängt, hast du auch gute Chancen dass eine Verweigerung von deiner seite dann später abgelehnt wird.
Halt dich also an die Regeln: Geh zur Musterung, sag so wenig wie möglich ( keine Angst, Fangfragen stellen die nicht ), stell dich etwas unfitter als du bist, geh dann heim und schreibe deine Verweigerung so schnell wie möglich.
Es gibt Beratungsstellen, die dir genau sagen, was da vorallem NICHT drinstehen sollte ( z.b.: Ich will nicht, weil ich lieber gleich studieren will.. ). Und keine Angst, ist alles nicht so schlimm, wie du glaubst. Weder der Wehrdienst noch der Zivildienst. Ist meist eher eine Erfahrung die du später nicht missen willst.
Last but not least:
Nochmal: Deine eigene Ansicht, ob das sinnvoll ist oder nicht ist ziemlich irrelevant bzw. von rein akademischer Natur. Es ist Gesetz und deine Plicht. Du hast da diesbezüglich keine Wahl.
Gruß
Ich wollte damals ( ist jetzt 8 jahre her) meinen Wehrdienst verweigern. Die Musterung machte mir dann aber einen "Strich durch die Rechnung" indem ich ausgemustert wurde!
Heute bereue ich das verdammt nochmal!
Gerne würde ich mich heute für 4 Jahre verpflichten und bei der BW meine Ausbildung (vornehmlich im IT-Bereich) machen! Diesen Punkt bereue ich heute zutiefst. Dazu kommt, das der Grundwehrdienst eigentlich nichts bedeutendes ist.
Das ist meine Ansicht der Dinge.
Beim Wehrdienst verschwendest Du heute noch genau neun Monate, bedeutet also, wenn Du, wie die meisten Abiturienten, zum September gezogen wirst, bist Du zum 1. Juli wieder frei; bei einem (technisch möglichen) Einzug zum 1. Juli sogar schon am 1. Mai des Folgejahres.
Das ließe Dir vor dem Studium noch jede Menge Zeit, schon mal das Umfeld zu sondieren, vielleicht noch ne Weile jobben zu gehn (Studieren ist schön, aber teuer!) und vielleicht schon mal ein wenig in Dein Wunschfach reinzuschnuppern. Du wirst möglicherweise feststellen, daß das Bild, das man sich von einem Studienfach macht, mit dem tatsächlichen Ablauf nicht so wirklich übereinstimmt, war jedenfalls bei mir so.
Alles in allem eine schöne, sanfte Lösung, zumal das Jahr Bund/Zivi allgemein üblich und deswegen kein echter Nachteil im Lebenslauf ist, während eine Totalverweigerung, wenn sie denn überhaupt durchgeht, vielleicht in manchen Augen schon etwas merkwürdig aussehen mag.
Last but not least besteht ja auch die Möglichkeit, bei der Wahl der Waffengattung/Zivistelle sich irgendwas rauszusuchen, das einem gefällt, anstatt sich einfach irgendwo hinschicken zu lassen. Ich kenne Leute, die ihren Zivi extrem angenehm oder nützlich rumgebracht haben (Hausmeisteraufgaben in einem Ferienlager auf Rügen, easy going! Ausbildung zum Rettungssanitäter bei den Johannitern, praktisch! Essen ausfahrn bei der Arbeiterwohlfahrt, gut, das klingt weniger schön ;)). Und ich selbst habe als Sani bei der Bundeswehr echt ne sehr entspannende Zeit gehabt, jede Menge Bücher gelesen und insgesamt nur vier Nächte im Freien verbracht (Und auch noch was nützliches gelernt, unter anderem).
..eine andere Möglichkeit ist, sich T5 nachmustern zu lassen. Das ist relativ einfach und hat keine Relevanz fürs spätere Berufsleben, (es sei denn du möchtest Verteidigungsminister werden ;-))..
h.
Ihr habt ja keine Ahnung. Einfach nach T5 ausmustern lassen, geht nicht, Du kannst noch so viele Beschwerden und Gebrechen angeben. Falls es sich nicht in der Musterung klären lässt, obwohl dort verschiedene Fachärzte sitzen, wirst Du zu einem speziallen Facharzt überwiesen. Die Ergebnisse werden dann zur Entscheidung herangezogen. Du kannst natürlich Widerspruch einlegen, dann wird eventuell neu entschieden. Nach meiner maßgeblichen Kenntnis wird einem Widerspruch kaum abgeholfen. Du verplemperst nur Deine Zeit und mußt sehr wahrscheinlich dann doch angtreten. Die Zahl derer, die Wehrdienst leisten wollen, nimmt komischerweise zu. Falls Du etwas dagegen hast, bleibt nur Wehrersatzdienst. Wer ü berhaupt nichts machen will, ist nach m.E. ein unakzeptables .... Schon ´mal etwas von Wehrgerechtigkeit gehört? Abgesehen davon, liess sich diese nie hundertprozentig und gerecht durchsetzten . Um die Beantwortung der Fragen kommst Du nicht herum. Es gibt auch Berater in den Kreiswehrersatzämtern, wo Du Dir Rat holen kannst. Falls Du glaubst, einfach die Musterung zu schwänzen, wirst Du nach der zweiten Aufforderung mit der Polizei zugeführt. Kosten musst Du tragen. Herum kommst du auf keinen Fall.
meines wissens nicht, heutzutage bist du mit t3 fast ausgemustert und auch mit t2 hastb du gute chanchen nichts zu kriegen.
Falls Du etwas dagegen hast, bleibt nur Wehrersatzdienst. Wer ü berhaupt nichts machen will, ist nach m.E. ein unakzeptables .... Schon ´mal etwas von Wehrgerechtigkeit gehört?
die ist eh kaum gegeben wenn kaum noch 50% der leute eins von beiden machen, und nachdenen Frauen auch zum Bund können müßt man auch über weibliche Wehrpflichtige diskutieren.
meines wissens nicht, heutzutage bist du mit t3 fast ausgemustert und auch mit t2 hastb du gute chanchen nichts zu kriegen.
Der Unterschied zwischen "leisten wollen" und "tatsächlich eingezogen werden" ist Dir aber geläufig, oder? (-;
Was hat das Eine mit dem Anderen zu tun. Die Zahl derer nimmt zu, die leisten wollen.Sind meistens arbeitslose Jugendliche ohne Lehrstelle, etc. Sie sehen darin die letzte Chance, die Zeit zu überbrücken und irgend eine Ausbildung beim Bund zu erhalten, falls sie länger dienen, stehn die Chancen nicht schlecht. Wer letztendlich genommen wird, ist eine andere Sache.
Ob jemand mit T3 einberufen wird, hängt vom Bedarf ab.
Wenn ich das so schreibe, könnt Ihr mir das auch glauben.
Ups sorry hab mich da verlesen, und aus den wollen ein sollen gemacht.
..hört, hört auf Herrn Lippoldt, der hat nämlich Ahnung, har har..
..also pass mal auf mein Freund, im Gegensatz (nehm ich zumindest stark an) zu dir red ich aus eigener Erfahrung, es gibt sehr wohl (fast) todsichere Wege T5 gemustert zu werden und der dafür notwendige (Zeit)-Aufwand ist sehr überschaubar. (Somit ist "deine Kenntnis hier nicht maßgeblich" ;-))
h.
Oh ja - todsicher hilft Abhacken einer Gliedmaße. Aber das hat doch sicher einen Haken? Na ja, auf jeden Fall bist du dann untauglich.
Oder ein Auge ausstechen, du hast ja 2, das ist nicht so schlimm.
Hör auf, Tipps zum Untauglich werden gibts seit Anbeginn jeglicher Wehrpflicht (Kakaopulver einatmen -> Im Röntgenbild Flecken in der Lunge, Koffein schlucken -> scheiß Kreislauf usw). Gottseidank sind die Musterungsärzte ja total verblödet und kennen keinen einzigen Trick.
..das ist doch lächerlich, natürlich sollst du nicht den sterbenden Schwan markieren oder das Fieberthermometer hochrubbeln, Möglichkeiten zuverlässig ausgemustert zu werden gibt es z.B. für Sportler über diverse Verschleisserkrankungen oder (als (vermeintlicher) Drogenkonsument,Bettnässer oder imho Homosexueller) psychisch begründet, hast du exzellente Basisvorraussetzungen um zu behaupten, warum du dich psychisch nicht in der Lage siehst Wehrdienst leisten zu können. Da fällt auch versierten Fachärzten der Gegenbeweis schwer bzw. haben die schlechte Karten gegen jemanden der (im Sportlerfall) diverse Atteste vom Facharzt anschleppt. Ich kenne selbst hervorragende Handballer, die reihenweise ausgemustert wurden bzw. psychisch vitale Menschen die über den Psychater ausgemustert wurden.
"psychisch begründet, hast du exzellente Basisvorraussetzungen um zu behaupten, warum du dich psychisch nicht in der Lage siehst Wehrdienst leisten zu können."
Joa, das trifft genau auf Großadministrator zu.....
Mich hat bei meiner Musterung die Ärztin gefragt, ob ich Drogen konsumiere. Hab ich scherzhaft gesagt: "wenn sie rauchen als Droge betrachten, ja." Sie hat dass so verstanden dass ich kiffe. Sie daraufhin vorsichtig : " Aha und wieviel konsumieren sie- so täglich ?" Ich daraufhin: "Na ja, so um die 15-20, manchmal mehr. Ich weiß schon. das ist zuviel." Sie schaut mich fassungslos an und notiert dann irgendwas.
Da fällt bei mir der Groschen und ich sage: Ich meine Zigaretten. Daraufhin lacht sie laut und sagt: " Ach sooo. Da hätte ich ja fast einen Fehler gemacht und sie untauglich geschrieben. " Ich hab zurück gelächelt und mir gedacht: "Hättest Du mal die Schnauze gehalten..."
..gutes Beispiel, mal praktisch gedacht: kann die BW daran interessiert sein ein potentielles Drogenproblem einzuziehen?..es gibt dergleichen Beispiele mehr..
Falls es jemand entgangen sein sollte, es gibt inzwischen Drogentests, welche bis zu 14 Tage rückwirkend nachweisen können. Betnässen und Homosexualität wären das einzige Ausschlusskriterium, wird aber durch psychologische Tests und Nachfrage beim Haus-oder ehemaligen behandelnden Kinderarzt schnell entdeckt. Welche Eltern hätten nicht versucht ihr Kind vom Bettnässen zu befreien. Außerdem Inhaber von Behindertenausweisen, Analphabeten, Hilfs- u. Sonderschüler (einfacher Test wird zur Musterung durchgeführt). Auslandsdeutsche mit ungenügenden Sprachleistungen und Verständigung der deutschen Sprache werden für 1-2-Jahre erstmal zurückgestellt. Ist jetzt alles klar?
..also MIR ist im Laufe DIESER Diskussion mal wieder klar geworden, wer sich so alles beim Bund tummelt und vor allem wer da was zu sagen hat, ich aber bevorzuge Menschen die ihre Meinung erst dann verkünden, wenn sie wissen wovon sie sprechen.
Wenn das Kreiswehrersatz zur Überzeugung gelangt, dass jemand sie so richtig für doof verkaufen will, entwickeln sie einen richtigen Jagdinstinkt. Dann lassen sie wirklich nicht mehr locker und versuchen mit allen Mitteln dich zu "überführen".
Das passiert, wie hulk so richtig festgestellt hat, aber eher selten, bzw. es ist nicht die Regel. In der Regel wird gleich bei der Musterung entschieden und das Thema ist durch. Gerade beim Thema Drogen sind sie recht empfindlich. Auf sowas hat die Bundeswehr wirklich gar keine Lust und ohnehin schon recht viele Probleme damit.
Kurzum: Wenn Du sie nicht mit auffälligem Verhalten so richtig neugierig machst, bohren die Jungs und Mädels bei der Musterung in der Regel nicht weiter nach. Bei beweisbaren, ( wenn auch harmlosen ) Rückenproblemen etwa versuchen sie dich nicht zu widerlegen oder als Simulant zu überführen, sondern akzeptieren das in der Regel. Einfach um späteren Ärger zu vermeiden.
Beim Bund finden nämlich zwei große Untersuchungen statt- zu Beginn des Wehrdienstes und am Ende. Daraus läßt sich dann ersehen, ob man durch seinen Dienst Gesundheitsschäden davongetragen hat. Wenn jemand also bei der Musterung bereits auf diagnostizierte Rückenprobleme hingewiesen hat, trotzdem eingezogen wurde und diese dann deutlich schlimmer geworden sind, kann er den Bund verklagen. (Hab ich jedenfalls mal so erlebt).
Um so einen Ärger zu vermeiden, werden solche Kandidaten ohne große Nachfragerei in der Regel sehr schnell aussortiert.
Gruß
@hulk: Si tacuisses philosophos mansisses.
..meum est propositum in taberna mori..
Hast Du schon mal darüber nachgedacht, Dich bei der Bundeswehr zu verpflichten und dann auf einer Uni der Bundeswehr IT zu studieren?
Gibt sogar ein richtiges Gehalt. Liegt etwas über Bafög.
@kolti, endlich ´mal ein vernünftiger Vorschlag. Dies ist die billigste Art zu Studieren. Falls Du in der Kaserne wohnst hast Du Übernachtung und Verpflegung frei. Kannst jeden abend nach Hause falls Du nicht zu weit weg wohnst. Wie gesagt, frage den Wehrdienstberater. Man kann sich auch erst während des Grundwehrdienstes entscheiden. Sogar während des Zivildienstes ist ein Wechsel zum Wehrdienst möglich.
Sollte wohl alles andere als Latrinenparolen disqualifizieren:
Tauglichkeit
Berlin, 28.05.2003.
Der Tauglichkeitsgrad beschreibt das musterungsärztliche Begutachtungsergebnis. Gemäß Wehrpflichtgesetz werden 3 Tauglichkeitsgrade unterschieden.
Die Tauglichkeitsgrade werden wie folgt bezeichnet:
wehrdienstfähig;
vorübergehend nicht wehrdienstfähig;
nicht wehrdienstfähig.
Die Festsetzung des Tauglichkeitsgrades ist Bestandteil des Musterungsbescheides und somit durch Einlegung eines Widerspruches gegen den Musterungsbescheid anfechtbar.
Gesundheitsstörungen sind grundsätzlich aufgrund ihrer unterschiedlichen Ausprägung nicht kategorisierbar. In der folgenden Tabelle sind nur Beispiele zur groben Orientierung enthalten. Die Entscheidung über die genaue Zuordnung der jeweiligen Gesundheitsstörungen zu den einzelnen Tauglichkeits- und Verwendungsgraden bedarf einer eingehenden musterungsärztlichen Untersuchung unter Beachtung umfangreicher und differenzierter Tauglichkeitsrichtlinien.
nach oben
"T1", "T2", "T3" = "wehrdienstfähig"
Bei dem Tauglichkeitsgrad "wehrdienstfähig" unterscheidet man 3 Verwendungsgrade:
"T1" = "voll verwendungsfähig":
Keine Gesundheitsstörungen
Keine Verwendungsausschlüsse im Verwendungsausweis
=> Gesunder und durchschnittlich trainierter Jugendlicher
keine Brille
keine Zahnspange
"T2" = "verwendungsfähig mit Einschränkung für bestimmte Tätigkeiten":
Leichte Gesundheitsstörungen
=> Gesunder Jugendlicher mit u.a.
beginnenden Wirbelsäulen- und Gelenkveränderungen
Allergien mäßiger Ausprägung (z.B. Heuschnupfen)
Brille bis zu Werten von +/-8 Dpt (sph), +/-5 (cyl)
"T3" = "verwendungsfähig mit Einschränkung in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten":
entfiel mit Wirkung zum 1. Oktober 2004
Facharztbefunde müssen vorliegen.
nach oben
"T4" = "vorübergehend nicht wehrdienstfähig"
Feststellung einer Gesundheitsstörung, die in ihrer Auswirkung auf den Wehrdienst oder in ihrem Verlauf innerhalb von vier Wochen noch nicht abschließend beurteilbar ist, wobei von einem durch Therapie oder Zeitablauf besserungsfähigen Gesundheitszustand ausgegangen werden kann.
=> z.B.: Kürzlich erlittener Unfall mit Knochenbrüchen, bei dem das Ergebnis nach erfolgter Ausheilung abgewartet werden muss, da beispielsweise Bewegungseinschränkungen verbleiben können.
nach oben
"T5" = "nicht wehrdienstfähig"
Feststellung einer schweren Gesundheitsstörung. Eine Besserung des Gesundheitszustandes ist nicht zu erwarten.
=> z.B.:
schwerste Wirbelsäulenverbiegungen (Buckelbildung)
schwerste Gelenkveränderungen mit schweren Bewegungseinschränkungen
Krebs (z.B. Blutkrebs)
Erblindung auf einem Auge oder starke Sehbehinderung mit höheren Brillenwerten als unter "T2"
Schwere Stoffwechselerkrankungen (u.a. Zuckerkrankheit)
Die Anzahl der Gesundheitsstörungen ist nicht für die Vergabe des Tauglichkeitsgrades ausschlaggebend. Für jede Gesundheitsstörung in jeder Ausprägung ist einzeln ihre Auswirkung auf die Belastungen des Grundwehrdienstes festgelegt worden. D.h., auch bei Vorliegen mehrerer Gesundheitsstörungen mit dem gleichen Schweregrad erfolgt keine Summierung, die eine Höherstufung des Tauglichkeitsgrades bedingt. Vielmehr erfolgt die Einstufung nach der schwersten bestehenden Gesundheitsstörung.
@großadministrator. Du bist ja richtig gut orientiert, sogar über die aktuellen Änderungen. Vielleicht geben die Besserwisser jetzt endlich Ruhe, da auch jemand anderes als ich bescheidweis.
Für meinen Fall beende hiermit die Diskussion.Manche werden sowieso erst aus ihren Fehlern gescheiter oder sterben eben dumm.
Prost!
"Ich habe kein Bock 1 jahr meines lebens zu verschwenden für nix oder evetuell im Dreck rumzukriechen..."
Sei ein Mann und keine Memme, diese paar Monate gehen auch schon rum, ich habe es ausserdem nicht bereut meine 12 Monate beim Bund!!!
"Verlorenes Jahr..." mit 17 Jahre!!! Was hast du denn verloren? Nach der Bundeswehr oder dem Zivildienst fängt das Lernen/Leben oder Geldverdienen doch erst an!!!
Ich denke, es schadet den meisten Jugendlichen von heute nicht, in Sachen Pünktlichkeit, Ordnung, Disziplin (ja das gibt es beim Bund noch)etc. ein wenig auf "Vordermann" gebracht zu werden!!!
Ich will dir jetzt nichts persönliches aber dein Post hört sich an, als würdest Du jeden Moment anfangen zu weinen!!!
Megahotte
Hallo,
habe heute einen Brief von der Verbandsgemeinde bekommen, nur wegen meinen Daten.
Grundsätzlich habe ich nichts gegen die Bundeswehr an sich, aber gegen die Waffen. Ich könnte das einfach nicht mit meinem Gewissen vereinbaren.
Ich habe Asthma, diverse Allergien und eine Haltungsschwäche (gehe leicht nach hinten gebeugt, durch schwache Knochen im Lendenwirbelbereich).
Wird man da sofort ausgemustert?
Kann man dort auch in den medizinischen Bereich gehen (möchte gerne Phsysiotherapeut, Ergotherapeut, Krankenpfleger oder Operationstechnischer Assistent werden). Bilden die auch aus?
Bin nämlich nächste Woche Freitag mit der Schule fertig, mein Realschulabschluss steht auf der Kippe. Aus dem Grund habe ich auch noch keine Ausbildung. Hätte aber ein Jahrespraktikum in einem Trierer Krankenhaus.
Können die mich dann auch einziehen, wenn ich mitten in der schulischen/betrieblichen Ausbildung bin? Würde das gerne mal wissen.
Es würde mich freuen, wenn mir jemand die Fragen beantworten könnte. Vielen Dank