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mündlicher kaufvertrag

Damien82 / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi Leute

Ähnliche Fragen wurden hier sicherlich schon öfters gestellt aber ich möchte mein problem trotzdem mal kurz vorstellen...

Ein Zockerkollege aus meinem Clan hat ein Gerät zum Verkauf bei uns im forum angeboten...ich habe gleiche mein interesse bekundet und dachte mir, besser als ebay ist das alle mal, wenn du denjenigen einigermaßen kennst...Ich habe ihn das geld dafür bereits überwiesen und davon auch noch die quittung am start...Das Geld ist bei ihm eingegangen und er sagt mit er habe das teil vor über ner woche verschickt...er meint natürlich es muss an der post liegen, aber irgendwie glaube ich der sache nicht so richtig, weil ich von ihm auch schon ähnlche sachen gehört habe, natürlich nicht mit clanm8s...

Was kann ich jetzt machen im fall der fälle das ding kommt innerhalb der nächsten woche auch nicht...ich hab ihn schon gesagt, er solle zur post gehen und da nachschauen mit dem absendeschein, aber irgendwie scheißt er sich nicht aus, was mein misstrauen erhöht!!

Was kann ich nun machen, kann ich überhaupt irgendwie(wenn\'s hart auf hart kommt) gerichtlich gegen ihn vorgehen? Das einzige was ich habe sind ein paar kurzmitteilungen im forum, den Überweisungsbeleg und den forumthread in dem er den monitor angeboten hat!!

Wie würdet ihr vorgehen?

und das heißt? Damien82
Antwort out-freyn
out-freyn Nachtrag zu: „Antwort“
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Noch mal was zu lesen:

Ein BGH-Urteil zum Versendungskauf
http://www.beckmannundnorda.de/bghversendungskauf.html