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mündlicher kaufvertrag

Damien82 / 17 Antworten / Baumansicht Nickles

Hi Leute

Ähnliche Fragen wurden hier sicherlich schon öfters gestellt aber ich möchte mein problem trotzdem mal kurz vorstellen...

Ein Zockerkollege aus meinem Clan hat ein Gerät zum Verkauf bei uns im forum angeboten...ich habe gleiche mein interesse bekundet und dachte mir, besser als ebay ist das alle mal, wenn du denjenigen einigermaßen kennst...Ich habe ihn das geld dafür bereits überwiesen und davon auch noch die quittung am start...Das Geld ist bei ihm eingegangen und er sagt mit er habe das teil vor über ner woche verschickt...er meint natürlich es muss an der post liegen, aber irgendwie glaube ich der sache nicht so richtig, weil ich von ihm auch schon ähnlche sachen gehört habe, natürlich nicht mit clanm8s...

Was kann ich jetzt machen im fall der fälle das ding kommt innerhalb der nächsten woche auch nicht...ich hab ihn schon gesagt, er solle zur post gehen und da nachschauen mit dem absendeschein, aber irgendwie scheißt er sich nicht aus, was mein misstrauen erhöht!!

Was kann ich nun machen, kann ich überhaupt irgendwie(wenn\'s hart auf hart kommt) gerichtlich gegen ihn vorgehen? Das einzige was ich habe sind ein paar kurzmitteilungen im forum, den Überweisungsbeleg und den forumthread in dem er den monitor angeboten hat!!

Wie würdet ihr vorgehen?

monkeyboy Damien82 „mündlicher kaufvertrag“
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soweit ich weiß sind warenschulden holschulden....

michel9 Damien82 „mündlicher kaufvertrag“
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moin,
da es sich um einen Monitor handelt gibt es bestimmt einen Paket-Einlieferungsbeleg. Den solltest Du als erstes verlangen. Wenn der Typ ein gutes Gewissen hat rückt er den auch raus. Dann sollte er zu seiner Postfiliale gehen und einen Nachforschungsantrag stellen. Dasselbe solltest Du bei deiner Postfiliale machen. Du hast dann ja die Paketnummer. Wenn der Typ den Paketschein nicht zeigen will würde ich ihm auf den Kopf(möglichst unter Zeugen) zusagen dass er nie was abgeschickt hat...so kann man schonmal etwas Druck ausüben. Ob sich ein Verfahren lohnt hängt auch vom Streitwert ab, was hat der Moni gekostet?

gruß michel9

Damien82 Nachtrag zu: „mündlicher kaufvertrag“
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und das heißt?

Damien82 Nachtrag zu: „mündlicher kaufvertrag“
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die vorherige frage war auf den etwas undeutlichen post von monkey bezogen...der moni lag so bei 200 €

GarfTermy Damien82 „mündlicher kaufvertrag“
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die eigentliche frage ist, wann der sogenannte "gefahrenübergang" stattgefunden hat - also der moment, indem der neue eigentümer alle risiken trägt.

...da frag mal kurz deinen anwalt, der kann dir das sagen.

grundsätzlich glaube ich jedoch, das der verkäufer mindestens den beweis erbringen muß, das der monitor in den versand gegangen ist.

...auch hier ist dein anwalt sicher gefragt und gefordert.

;-)

SCanisius Damien82 „mündlicher kaufvertrag“
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Tach Leute,

also rechtlich ist es soweit ich weis so, dass

1. Warenschulden KEINE Holschulden sind (wäre ja noch schöner!), sprich Du muss Dich nach einem Kauf bestimmt nicht explizit darum kümmern das Teil abzuholen!
2. Ein Gefahrenübergang noch nicht stattgefunden hat, d.h. das Risiko liegt immer noch beim Verkäufer. Ansonsten würde ich so verfahren wie michel das schon beschrieben hat!

Kurze Frage: Was steht in den Kurzmitteilungen? Ist er da auf Dein Kaufangebot eingegangen? Prinzipiell reicht das aus denke ich....

VG

SCanisius

PS: Ich beziehe mein Wissen auch nur aus Büchern, deshalb ist das hier sicher KEINE Rechtsberatung!

charlie62 SCanisius „Tach Leute, also rechtlich ist es soweit ich weis so, dass 1. Warenschulden...“
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PS: Ich beziehe mein Wissen auch nur aus Büchern, deshalb ist das hier sicher KEINE Rechtsberatung!

Wohl eher Unwissen.
out-freyn SCanisius „Tach Leute, also rechtlich ist es soweit ich weis so, dass 1. Warenschulden...“
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Ich beziehe mein Wissen auch nur aus Büchern

Lesetipp: §§ 269, 447, 448 BGB.

[Dieser Beitrag wurde nachträglich verändert]
out-freyn Nachtrag zu: „Antwort“
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Noch mal was zu lesen:

Ein BGH-Urteil zum Versendungskauf
http://www.beckmannundnorda.de/bghversendungskauf.html

charlie62 Damien82 „mündlicher kaufvertrag“
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Hallo,

lies mal das hier durch:

Klick!

SCanisius Damien82 „mündlicher kaufvertrag“
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Hallo Charlie,

was habe ich denn anderes gesagt als in Deiner Quelle unter dem zweiten Punkt "Verkäufer kann nicht beweisen dass er es zur Post gebracht hast" steht?

Ich finde man kann niemandem sein Unwissen vorwerfen und danach etwas zitieren was dem entspricht

VG

SCanisius

charlie62 SCanisius „Hallo Charlie, was habe ich denn anderes gesagt als in Deiner Quelle unter dem...“
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Es geht um die Behauptung, dass Warenschulden keine Holschulden sind.

Klick!

Massafagga Damien82 „mündlicher kaufvertrag“
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er meint natürlich es muss an der post liegen, aber irgendwie glaube ich der sache nicht so richtig, weil ich von ihm auch schon ähnlche sachen gehört habe, natürlich nicht mit clanm8s...

Eine frage warum kaufts du den eigl. von solchen Leuten, da ist doch ärger vorprogrammiert Clanmember oder nicht.
Damien82 Nachtrag zu: „mündlicher kaufvertrag“
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das habe ich mich im nachhinein auch gefragt, manchmal glaubt man halt zuviel an das gute im menschen :(

Danke erstmal für den Link,Charlie, aber das Problem ist ja, das sich der Abwicklung fast komplett über voice bzw icq oder forumnachrichten sind und ich frage mich ob diese ein gültiges Beweismittel sind...

luschess Damien82 „mündlicher kaufvertrag“
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Also...

...Fakt ist:

Du hast etwas gekauft!
Du hast bezahlt! (Quittung/Überweisungsbeleg aufheben)
Du hast keine Ware erhalten.

1. Mit dem Verkäufer in Verbindung setzen und BEIDE einen Nachforschungsantrag bei der Post stellen.

2. Der "VERKÄUFER" muss den "Postleuten" die Unterlagen als Kopie zusenden (Quittung/Paketschein o.ä.)

3. Die "Postleute" forschen nach, was nu iss - dauert so ca. 3 bis 4 Wochen
4. Stellt sich heraus, das das Paket "wech" ist, dann kann der Verkäufer den "Widerbeschaffungswert" von den "Postleuten" verlangen und sich ersetzen lassen.

5. DU musst Deine Kohle zurückverlagen und stetig mit dem Verkäufer in Kontakt bleiben.
6. Rückt der die Kohle nicht raus, dann bleibt NUR der Weg über den Anwalt und einklagen.

Genau so habe ich es gemacht und schon klappts. Wobei ich den Weg nicht über den Anwalt gegangen bin, sondern über den Gerichtlichen Mahnbescheid. Kann man in jedem Büro- bzw. Bücherladen kaufen (ca. 2 Euro der Bogen) - ausfüllen abschicken - fertich.

Allerdings kommt in dem Fall die "Gebühr" fürs Gericht dazu - die ist im voraus zu entrichten und richtet sich nach dem Streitwert. Bei 200 Euronen müssten das ca. 15 Euro sein. Wenn dann die Fristen verstrichen sind, gibt es mehrere Möglichkeiten:

1. Er hat keinen Widerspruch eingelegt und zahlt (MIT Deinen Auslagen)
2. Er hat keinen Widerspruch eingelegt und zahlt nicht
3. Er hat Widerspruch eingelegt und zahlt nicht

zu 1. Idealfall

zu 2. Du hast einen VOLLSTRECKBAREN Titel und kannst den Gerichtsvollzieher beauftragen, Deine Kohle einzutreiben (hier gilt: wo nix ist, kann man nix holen) die Kosten sind von DIR vorzustrecken, und werden beim Schuldner mit draufgerechnet. Der Titel bleibt min. 30 Jahre Vollstreckbar, wobei sich die Zeit um die Ruhezeiten verlängert - das kann mitunter Lebenslang werden :-((

zu 3. Es kommt zur Verhandlung mit Anwälten und weiteren Kosten, die im VORAUS zu entrichten sind!

Ergo...

...eine ganze Menge Aufwand und Kosten...in der Regel hat sich der Mahnbescheid als ganz
gutes Druckmittel erwiesen, wenn alle anderen Versuche scheitern. Übrigens, prüft das Gericht NICHT den Anspruch! Theoretisch könnte jeder jedem einfach einen Mahnbescheid schicken. Wer keinen Widerspruch einlegt, akzeptiert die Forderung als Rechtens und kann dann nix mehr machen. Sollte alles nicht fruchten, dann empfehle ich "Russisch Inkasso" - die Erfolgsquote liegt bei über 90% :-))

Macht schon einen ganz anderen Eindruck wenn 4 oder 5 "Schwarze Männer" in Schrankgrösse beim Schuldner auftauchen, und nach einer Lösung fragen *hämisch*grinsend* - einfach mal googeln - übrigens....die arbeiten Legal und absolut sicher!

mfg luschess

PS:
Der Text stellt KEINE Rechtsberatung dar. Bei Rechtlichen Sachen IMMER den Rat von ERFAHRENEN Spezialisten einholen!

Damien82 Nachtrag zu: „mündlicher kaufvertrag“
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Über ein ähnliches Inkasso habe ich selber schon nachgedacht...was wäre denn da gegen einwendbar wenn ich quasi selbstjustiz übe und mit ein paar Leuten hinfahre und mir etwas für 200 € da mitnehme...Denn ich denke mal nicht das sich das finanziell rechnet...

aber tausend Dank erstmal für eure großen Hilfen!!!

Jetzt nochmal zu der gerichtlichen Variante 3:

ich denke das ist die wahrscheinlichste...wie sind denn da meine Erfolgsaussichten? Denn vor Gericht zälen sicherlich beweise...

Olaf19 Damien82 „Über ein ähnliches Inkasso habe ich selber schon nachgedacht...was wäre denn...“
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Hi Damien,

> was wäre denn da gegen einwendbar wenn ich quasi selbstjustiz übe
> mit ein paar Leuten hinfahre und mir etwas für 200 € da mitnehme


Verstehen kann ich dich sehr gut - aber damit machst du dich strafbar. Jemandem sein Eigentum wegzunehmen, ist in jedem Fall Diebstahl - bei Gewaltanwendung sogar Raub.

Hast du dagegen ein Mahnverfahren erfolgreich durchgezogen hast und im Besitz eines "Titels" bist, kannst du eine Zwangsvollstreckung in die Wege leiten. In diesem Fall übernimmt ein Gerichtsvollzieher diese unerfreuliche Arbeit - dann auch ganz offiziell und legal.

CU + trotz allem viel Erfolg
Olaf