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mündlicher kaufvertrag

Damien82 / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi Leute

Ähnliche Fragen wurden hier sicherlich schon öfters gestellt aber ich möchte mein problem trotzdem mal kurz vorstellen...

Ein Zockerkollege aus meinem Clan hat ein Gerät zum Verkauf bei uns im forum angeboten...ich habe gleiche mein interesse bekundet und dachte mir, besser als ebay ist das alle mal, wenn du denjenigen einigermaßen kennst...Ich habe ihn das geld dafür bereits überwiesen und davon auch noch die quittung am start...Das Geld ist bei ihm eingegangen und er sagt mit er habe das teil vor über ner woche verschickt...er meint natürlich es muss an der post liegen, aber irgendwie glaube ich der sache nicht so richtig, weil ich von ihm auch schon ähnlche sachen gehört habe, natürlich nicht mit clanm8s...

Was kann ich jetzt machen im fall der fälle das ding kommt innerhalb der nächsten woche auch nicht...ich hab ihn schon gesagt, er solle zur post gehen und da nachschauen mit dem absendeschein, aber irgendwie scheißt er sich nicht aus, was mein misstrauen erhöht!!

Was kann ich nun machen, kann ich überhaupt irgendwie(wenn\'s hart auf hart kommt) gerichtlich gegen ihn vorgehen? Das einzige was ich habe sind ein paar kurzmitteilungen im forum, den Überweisungsbeleg und den forumthread in dem er den monitor angeboten hat!!

Wie würdet ihr vorgehen?

und das heißt? Damien82
Antwort out-freyn
Antwort out-freyn
luschess Damien82 „mündlicher kaufvertrag“
Optionen

Also...

...Fakt ist:

Du hast etwas gekauft!
Du hast bezahlt! (Quittung/Überweisungsbeleg aufheben)
Du hast keine Ware erhalten.

1. Mit dem Verkäufer in Verbindung setzen und BEIDE einen Nachforschungsantrag bei der Post stellen.

2. Der "VERKÄUFER" muss den "Postleuten" die Unterlagen als Kopie zusenden (Quittung/Paketschein o.ä.)

3. Die "Postleute" forschen nach, was nu iss - dauert so ca. 3 bis 4 Wochen
4. Stellt sich heraus, das das Paket "wech" ist, dann kann der Verkäufer den "Widerbeschaffungswert" von den "Postleuten" verlangen und sich ersetzen lassen.

5. DU musst Deine Kohle zurückverlagen und stetig mit dem Verkäufer in Kontakt bleiben.
6. Rückt der die Kohle nicht raus, dann bleibt NUR der Weg über den Anwalt und einklagen.

Genau so habe ich es gemacht und schon klappts. Wobei ich den Weg nicht über den Anwalt gegangen bin, sondern über den Gerichtlichen Mahnbescheid. Kann man in jedem Büro- bzw. Bücherladen kaufen (ca. 2 Euro der Bogen) - ausfüllen abschicken - fertich.

Allerdings kommt in dem Fall die "Gebühr" fürs Gericht dazu - die ist im voraus zu entrichten und richtet sich nach dem Streitwert. Bei 200 Euronen müssten das ca. 15 Euro sein. Wenn dann die Fristen verstrichen sind, gibt es mehrere Möglichkeiten:

1. Er hat keinen Widerspruch eingelegt und zahlt (MIT Deinen Auslagen)
2. Er hat keinen Widerspruch eingelegt und zahlt nicht
3. Er hat Widerspruch eingelegt und zahlt nicht

zu 1. Idealfall

zu 2. Du hast einen VOLLSTRECKBAREN Titel und kannst den Gerichtsvollzieher beauftragen, Deine Kohle einzutreiben (hier gilt: wo nix ist, kann man nix holen) die Kosten sind von DIR vorzustrecken, und werden beim Schuldner mit draufgerechnet. Der Titel bleibt min. 30 Jahre Vollstreckbar, wobei sich die Zeit um die Ruhezeiten verlängert - das kann mitunter Lebenslang werden :-((

zu 3. Es kommt zur Verhandlung mit Anwälten und weiteren Kosten, die im VORAUS zu entrichten sind!

Ergo...

...eine ganze Menge Aufwand und Kosten...in der Regel hat sich der Mahnbescheid als ganz
gutes Druckmittel erwiesen, wenn alle anderen Versuche scheitern. Übrigens, prüft das Gericht NICHT den Anspruch! Theoretisch könnte jeder jedem einfach einen Mahnbescheid schicken. Wer keinen Widerspruch einlegt, akzeptiert die Forderung als Rechtens und kann dann nix mehr machen. Sollte alles nicht fruchten, dann empfehle ich "Russisch Inkasso" - die Erfolgsquote liegt bei über 90% :-))

Macht schon einen ganz anderen Eindruck wenn 4 oder 5 "Schwarze Männer" in Schrankgrösse beim Schuldner auftauchen, und nach einer Lösung fragen *hämisch*grinsend* - einfach mal googeln - übrigens....die arbeiten Legal und absolut sicher!

mfg luschess

PS:
Der Text stellt KEINE Rechtsberatung dar. Bei Rechtlichen Sachen IMMER den Rat von ERFAHRENEN Spezialisten einholen!