Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

ebay und anwalt?

Ismailer / 23 Antworten / Flachansicht Nickles

hallo leute!
ich habe ein kleines problem mit einem verkäufer in ebay, und zwar habe einen computer gekauft (gebraucht). hat sich herausgestellt dass das ein wenig zu teuer, also habe ich den verkäufer drum gebeten diesen artikel zu stonieren oder so. ich weiss dass das nicht richtig ist was ich gemacht habe, doch ging einfach nicht anders. jedenfalls darauf hin habe ich von dieser person einen anruf bekommen und wir haben uns 10 minuten unterhalten wegen der sache und der hat mir mit seinem anwalt gedroht.
dann habe ich dem verkäufer eine email geschriben von wegen dass er recht hat und dass ich immer noch an dem artikel interessiert bin doch dass das zu viel ist und mir vielleicht einen rabatt von 15% gewähren kann! er fand es zwar nicht gut doch besser als nichts also haben wir uns so geeinigt. als ich den artikel bezahlen wollte wurde ich von ebay gesperrt (wohl aus einem anderen grund)! darauf hin hgabe ich eine verwarnung von ebay bekommen weil ich diesen computer noch nciht bzahhlt habe. der verkäufer wollte mir also den artikel verkaufen und mich als nicht bezahlt melden um die verkaufsprovision zurückzubekommen. das habe ich ihm geschrieben, doch der hat natürlich alles abgestritten und willdie ganze sache jetzt seinen anwalt geben und möchte den volle verkaufspreis wieder zurück! ganz schön kompliziert, oder? was sagt ihr dazu? wer hat recht, wenn nicht ich, was kann passieren?
danke!

ebay und anwalt? gelöscht_15325
Missverständnis -=[AsH]=-
Missverständnis -=[AsH]=-
Wucher? Kolti
Wucher? gelöscht_84526
out-freyn mb111 „was geht denn hier ab? Die Rechtslage ist so, dass NUR bei Sofort-Kaufen...“
Optionen
Wenn du normal mitgeboten hast, kannst du z.B. Gründe angeben, warum du den Betrag nicht zahlen möchtest!

Wo hast Du das denn her? Gibt's dazu Urteile, die diese Interpretation stützen?

Ansonsten ist die Abgabe eines Höchstgebots imo durchaus als rechtsverbindliche Willenserklärung zu verstehen - das Höchstgebot muss nochmals bestätigt werden (also sollten bei gebotener Sorgfalt Vertipper noch vor dem Gültig werden des Gebotes auffallen).

Anfechtungsgründe (Alkohol, Drogen) können bestehen, verpflichten aber nach BGB zum Schadensersatz.