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Ich wollte bei der ARAG eine Rechtsschutzversicherung abschl

Kolti / 23 Antworten / Flachansicht Nickles

In 2001 hatte ich bei einer Rechtsschutzversicherunf einige Fälle und der Vertrag wurde beendet.

Dann habe ich bei einer anderen Versicherung einen Vertrag abgeschlossen. Leider aber nicht zu den Konditionen, den ich gerne hätte, weil Teilleistungen nicht wählbar sind.

In 2004 hatte ich über einen Internetmakler einen Vertrag bei der ARAG abgeschlossen. Trotz schriftlicher Zusage des Maklers wurde der Vertrag nicht angenommen, weil 5 Jahre schadensfrei sein müssen. *lol*

Nun habe ich gedacht, rufe mal bei der ARAG an und frage nach, ob man nun gewillt ist.

Jetzt kommt der Clou:
Da ich 2004 angefragt hatte und abgelehnt wurde, begann die 5-Jahresfrist wieder neu zu laufen.
Begründung: Eine Anfrage fällt erst nach 5 Jahren aus der EDV.

Nun werde ich wohl nie im Leben in die ARAG kommen. Aber mit diesen Geschäftgebaren verzichten die bestimmt auf viele Kunden.

Antwort Indronil Ghosh
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Antwort Tom West
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Kolti Tom West „Antwort“
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Tom, Du hast ja Recht.
Wenn jemand von mir einen Schaden ersetzt haben will, muß er sich gegen meine Haftpflichtversicherung durchsetzen. Die ist dann auch für einen Anwalt zusändig.

In meinem Fall hab ich aber Ansprüche gehabt und da benötige ich einen eigenen RA, wenn ich nicht in der Lage bin, die Beweisführung selbst zu führen.
Das sieht doch schon so aus, daß die zu zahlende Versicherung um die Fahrzeugausfallnutzung streitet.
Dann als nächstes wird das Gutachten angezweifelt.
1. Sachverständiger erstellt Gutachten
2. Sachverständiger der Versicherung bewertet das ganz anders
3. Letztendlich einigt man sich auf ein drittes Sachverständigenberechnungsmodell, welches in der Mitte liegt.
Habe ich auch schon erlebt.

Man hatte mir ein Auto mit 3.000 km geschrottet.

So, und egal was ist, wenn ich Forderungen habe, hole ich mir einen Anwalt.