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Ich wollte bei der ARAG eine Rechtsschutzversicherung abschl

Kolti / 23 Antworten / Baumansicht Nickles

In 2001 hatte ich bei einer Rechtsschutzversicherunf einige Fälle und der Vertrag wurde beendet.

Dann habe ich bei einer anderen Versicherung einen Vertrag abgeschlossen. Leider aber nicht zu den Konditionen, den ich gerne hätte, weil Teilleistungen nicht wählbar sind.

In 2004 hatte ich über einen Internetmakler einen Vertrag bei der ARAG abgeschlossen. Trotz schriftlicher Zusage des Maklers wurde der Vertrag nicht angenommen, weil 5 Jahre schadensfrei sein müssen. *lol*

Nun habe ich gedacht, rufe mal bei der ARAG an und frage nach, ob man nun gewillt ist.

Jetzt kommt der Clou:
Da ich 2004 angefragt hatte und abgelehnt wurde, begann die 5-Jahresfrist wieder neu zu laufen.
Begründung: Eine Anfrage fällt erst nach 5 Jahren aus der EDV.

Nun werde ich wohl nie im Leben in die ARAG kommen. Aber mit diesen Geschäftgebaren verzichten die bestimmt auf viele Kunden.

Indronil Ghosh Kolti „Ich wollte bei der ARAG eine Rechtsschutzversicherung abschl“
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dann haben die es nicht nötig ;-)
ich kann dir einige beispiele nennen, wo man mit absolut überzogenen tarif foderungen sich vor kundne wehrt- eigentlich unmöglich...finde ich. aber got seid dank gibt es genug alternativen.

cbuddeweg Kolti „Ich wollte bei der ARAG eine Rechtsschutzversicherung abschl“
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Klassischer Fall von "Kunde droht mit Auftrag".

GarfTermy Kolti „Ich wollte bei der ARAG eine Rechtsschutzversicherung abschl“
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muss es arag sein? nö.

;-)

Alf 123 Kolti „Ich wollte bei der ARAG eine Rechtsschutzversicherung abschl“
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Bei so einer "Behandlung" würde ich auch dankend verzichten.
Wenn Du dann mal einen Rechtsstreit haben solltest, dann geht ja wahrscheinlich bei denen gar nichts mehr !
Nee danke, so was muß man sich doch nicht antun, oder ?
Je größer die Versicherungsgesellschaften werden, je mehr Kohle die einnehmen und horten, desto beschissener behandeln die Ihre Kunden.
Kleinere Gesellschaften, die um Ihre VN kämpfen müssen, werden auch mehr dafür tun das der Kunde/VN zufrieden ist und bleibt.
Ergo: such dir ne andere und sch.. auf ARAG

gelöscht_35042 Kolti „Ich wollte bei der ARAG eine Rechtsschutzversicherung abschl“
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Rechtsschutzversicherungen mögen keine Schadensfälle, die vielleicht auch noch verloren werden.

Bei den drastischen Erhöhungen der Anwaltsgebühren musste ich dieses Jahr über die DAS ein saftige Gebührenerhöhung hinnehmen und liege mittlerweile bei 400€ im Jahr.

Jede Versicherung wird die vorhegehenden Fälle prüfen, einen Nagativ-Bescheid geben, oder hohe Beiträge fordern.

Sollte sich dann noch herausstellen, dass einer ein "Streithansel" ist, gibt es so gut wie keine Chance, einen Vertrag zu bekommen!

Gruß
luttyy

Kolti gelöscht_35042 „Rechtsschutzversicherungen mögen keine Schadensfälle, die vielleicht auch noch...“
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Na ja luttyy,
wenn einem ein Motorrradfahrer hinten drauffährt, dann hast Du einen Prozeß am Hals.
Wenn der Motorradfahrer dann noch verletzt ist, dann ermittelt der Staatsanwalt wegnen körperverletzung und schon hast Du den zweiten Versicherungsfall.
Wenn Du dann mit der Schadenabwicklung nicht zufrieden bist und ein Gutachten verlangst, und in die Berufung gehst, dann bist Du ein Streithansel.

Und warum das alles?
PKW bei der HUK, Motorradfahrer bei der HUK und Rechtsschutz bei der HUK.
Im Endeffekt hat die HUK gegen die HUK gegen die HUK geklagt.
Und das alles damit der Schaden aufgeteilt wird. 66% der Motorradfahrer und 33% wir.
Nun ja, diese 33% hat die Vollkasko der HUK auch noch bezahlt und Schwups war ich draußen.
Das ich dann weitere 8 Versicherungen gekündigt habe, hat die nicht belastet. Seit 2001 haben die aber ganz schön Gewinneinbußen.

Und ich habe durch diesen "Rauswurf" festgestellt, daß es so viele gute und günstige Versicherungen im Internet gibt.

Ich habe auch sofort eine Rechtsschutz gefunden, allerdings muß ich da auch Berufsrechtsschutz bezahlen, obwohl ich das nicht möchte.
Sind 60 € Differenz im Jahr.

Gibt übrigens eine sehr günstige Hausrat in Deutschland. 25 % billiger als die HUK. ;O)

gelöscht_35042 Kolti „Streithansel“
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Das kenn' ich vom einem Bekannten. Rechtschutz in der gleichen Versicherung wie der PKW und schon war er der Verlierer! Deswegen bin ich schon immer über die DAS rechtschutzversichert und komme der HUK nicht ins Gehege :)

PS: Mit Streithansel meinte ich eigentlich nette Nachbarn, denen mein Ast an meinem Baum nicht gefällt und die Mülltonnen nicht zackig ausgrichtet sind :)

Gruß
luttyy

charlie62 Kolti „Streithansel“
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Kolti charlie62 „Streithansel“
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Na ja,
manchmal kommt ein Rechtsstreit doch unvorbereitet auf einen zu.
zB wenn ein bescheuerter Motorradfahrer auf einen drauffährt.

Er hat mir nämlich nicht verraten, daß er das vorhat.

charlie62 Kolti „Streithansel“
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Der Auffahrunfall kam unvorbereitet - der Rechtsstreit aber nicht. Ohne ein Mitfehlverhalten deinerseits, wäre dir wohl kaum ein Drittel der Unfallschuld zugeschlagen worden.

Kolti charlie62 „Streithansel“
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Tja, Charlie.
So sah es der Richter auch.
Man muß damit rechnen, daß auf freier Strecke ein Motorradfahrer eine wartende Autoschlange (4 Autos) überholt, bevor man links abbiegt und den Motorradfahrer noch nicht gesehen hat, weil zum Zeitpunkt des Abbiegens selbiger sich noch unsichtbar hinter den Fahrzeugen befand.

Nächstes Mal werde ich an dieser Stelle mein Schiebedach öffnen, auf den Fahrersitz steigen und prüfen, ob nicht noch so ein Blödmann ankommt.

charlie62 Kolti „Streithansel“
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Man muß damit rechnen, daß auf freier Strecke ein Motorradfahrer eine wartende Autoschlange (4 Autos) überholt, bevor man links abbiegt und den Motorradfahrer noch nicht gesehen hat, weil zum Zeitpunkt des Abbiegens selbiger sich noch unsichtbar hinter den Fahrzeugen befand.

Fast das Gleiche ist mir auch einmal passiert. Allerdings saß ich als Linksabbieger auch auf einem Motorrad und der überholende war ein österreichischer Motorradpolizist. Meine Maschine hat er nur am Vorderrad erwischt, aber er selbst ist dann die Böschung runter und das Polizeikrad war ein Totalschaden. Zum Glück hatte der Polizist nur ein paar Prellungen abbekommen.

Das Ganze geschah im Überholverbot, deshalb hat er behauptet, er hätte das Blaulicht eingeschaltet gehabt - was aber nicht der Fall war.

Zu einer Verhandlung ist es aber nicht gekommen. Meine Kfz-Versicherung hat einen Deal mit den Österreichern gemacht. Sie hat den Schaden bezahlt und dafür hatte das Ganze für mich keine Folgen.


Tom West Kolti „Streithansel“
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Warum war überhaupt die HUK - als Rechtsschutzversicherung - eingeschaltet (im ersten Fall)? Den Prozeß hätte die HUK aus der Kfz-Haftpflichtversicherung heraus führen müssen. Die Haftpflichtversicherung ist nämlich auch für die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche zuständig.


Greets
Tom West

Kolti Tom West „Antwort“
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Du, wie die das hinterher abgerechnet haben ist doch wurscht.
Fakt ist, daß ich bei dem Unfall mit Personenschaden immer einen Anwalt nehmen würde.

Tom West Kolti „Antwort“
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Ne, insoweit nicht wurscht. Bei einem Unfall mit Personenschaden (oder auch "nur" mit Sach- oder Vermögensschaden) besteht Anspruch über die Kfz-Haftpflichtversicherung, soweit vermeintlich unberechtigte Ansprüche gegen Dich bestehen. Im Nachhinein wäre nur die Kfz-Haftpflicht-, nicht aber die Rechtsschutzversicherung schadenbelastet gewesen. Ergo hättest Du keinen Schaden gehabt, ergo hätte Dir der Versicherungsschutz bei einem anderen Versicherer aufgrund des Schadensereignisses nicht verweigert werden können.

Kamusi Kolti „Ich wollte bei der ARAG eine Rechtsschutzversicherung abschl“
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Biste chronisch Krank haste auch geloost.
Und die Politiker erzählen dir einen von Selbstvorsorge.
Weder Zusatzversicherung fürs Krankenhaus (Einzelzimmer), noch Versicherung für Ausfall beim Krankengeld.

Gruß
Kamusi

Markus Klümper Kolti „Ich wollte bei der ARAG eine Rechtsschutzversicherung abschl“
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Also ganz ehrlich. Wer sich eine Rechtsschutzversicherung leisten kann, kann i.d.R. auch 1000 oder 2000 Euro auftreiben, um im Rechtsstreit auch unversichert einen Prozess zu führen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt doch eh nur in Fällen in denen gute Aussichten auf Erfolg bestehen, ergo eh der Gegner am Ende die Zeche zahlt. Wobei allerdings die Versicherung dann was bringt, wenn man zwar grundsätzlich Recht bekommt, aber die Forderungen gekürzt bekommt. So kann es ja passieren, daß man trotz bestätigter Rechtsauffassung ne Menge Kosten am Hals hat, die den Erfolg wieder auffressen. Wo m.E. eine Versicherung Sinn macht ist der Straßenverkehr. Aber da gibts zum Glück erschwingliche Angebote, z.B. auch bei den Automobilclubs etc.

Kolti Markus Klümper „Also ganz ehrlich. Wer sich eine Rechtsschutzversicherung leisten kann, kann...“
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Die Rechtsschutzversicherung zahlt doch eh nur in Fällen in denen gute Aussichten auf Erfolg bestehen.

Dieses trifft nur zu, wenn Du selbst anfängst.
Sobald Du Dich verteidigen mußt, müssen die immer zahlen.
Markus Klümper Kolti „Die Rechtsschutzversicherung zahlt doch eh nur in Fällen in denen gute...“
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Hi Kolti!

Ja, du hast natürlich recht. Hatte ich irgendwie verdrängt, denn ich habe einige Streitigkeiten, bei denen die anderen irgendwie garnicht dran denken die sache in rechtlich vernünftigen bahnen bzw. sachlich/schriftlich zu klären. Andererseits: Das Risiko als vernünftiger Mensch verklagt zu werden ist wesentlich geringer als selbst gegen einen Idioten klagen zu müssen, der anarchistisch am Rad dreht. Eine Sache für sich sind aber die eigentlichen Prozesskosten, die muß ich als Kläger ja vorstrecken. In der Praxis ist es also wesentlich teuer zu klagen, als verklagt zu werden. Hier zahlt man eh erst am ende falls man verloren hat. Ich sehe das alltägliche Problem darin, auf sein Recht verzichten zu müssen, weil keine Kohle zum Klagen da ist und sich die Rechtsschutzversicherungen oft fein zurückhalten.

Pumbo Kolti „Ich wollte bei der ARAG eine Rechtsschutzversicherung abschl“
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Hallo @tom & @markus,

seid mal froh, dass ihr offensichtlich noch keine richtigen Probleme erlebt habt.
Eine Rechtsschutz ist nach meiner Erfahrung mit das Wichtigste überhaupt. Da ich in Unfällen schon mehrfach schwer verletzt wurde (als Beifahrer bzw. auf dem Motorrad an der Ampel stehend) kann ich euch nur sagen: Der größte Feind ist die Haftpflicht, bei der du deine Schäden durchsetzen mußt. Wenn es da um Invalidität, also sog "Personengroßschäden" geht, erfährst du die ganze Palette von Nichtanerkennung gerichtlicher Beschlüsse bis üble Nachrede durch frei aus der Luft konstruierte Anschuldigungen, um dir eine Teilschuld auch bei klarster Rechtslage anzudichten. Grund: Kosten sparen und wenn es nur ein paar Jahre Zinsen sind, die über die Nichtauszahlung deiner Ansprüche auflaufen. Im günstigsten Fall geht dir die Knete aus und du musst deren lausige Konditionen bei faulen Vergleichen akzeptieren oder es stirbt sogar der Geschädigte. Nur auf so was wird gespielt.
Hast du hier keinen Rechtsschutz, siehst du sehr alt aus. Mit 1000.- bis 2000.- EUR ist es da nicht mehr getan, hängt mal 'ne 0 an und verdoppelt, dann kommt ihr schon in die Regionen. Und? Habt ihr so viel flüssig, wenn ihr seit Monaten nicht mehr arbeiten könnt bzw. jede Menge schon zuzahlen müsst für Kuren, postoperativer Physiotherapie etc.? Genau das nämlich kommt auf dich auch noch zu, wenn der Geldhahn abgedreht ist, du aber nur wenige Tage bis Wochen nach so einem Crash Zeit hast, überhaupt z.B. wieder laufen zu lernen, weil danach der Zug endgültig abgefahren ist. Kannst du da nicht gleich mit einer teuren Prozesskeule drohen, reagiert die Gegenseite überhaupt nicht.

Tom West Pumbo „Hallo @tom @markus, seid mal froh, dass ihr offensichtlich noch keine richtigen...“
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Hallo Pumbo,

nichts gegen die Rechtschutzversicherung an sich.

Aber Du bestätigst nur, was ich sage. In Deinem(n) Fa(ä)ll(en) warst Du geschädigt und bist auf hartnäckigen Widerstand der Kfz-Haftpflichtversicherung gestossen. Bei Kolti war es aber umgekehrt - und da ist die Kfz-Haftpflicht nach seinen Aussagen nicht eingesprungen, sondern die firmeineigene Rechtschutz. Insoweit unverständlich, zumal Kolti sich einen "Schadenfall" bei der Rechtschutz erspart hätte, jetzt aber bei beiden (Kfz-Haftpflicht auch rauf wg. Teilschuld) einen Schaden hat.


Greets
Tom West

Kolti Tom West „Antwort“
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Tom, Du hast ja Recht.
Wenn jemand von mir einen Schaden ersetzt haben will, muß er sich gegen meine Haftpflichtversicherung durchsetzen. Die ist dann auch für einen Anwalt zusändig.

In meinem Fall hab ich aber Ansprüche gehabt und da benötige ich einen eigenen RA, wenn ich nicht in der Lage bin, die Beweisführung selbst zu führen.
Das sieht doch schon so aus, daß die zu zahlende Versicherung um die Fahrzeugausfallnutzung streitet.
Dann als nächstes wird das Gutachten angezweifelt.
1. Sachverständiger erstellt Gutachten
2. Sachverständiger der Versicherung bewertet das ganz anders
3. Letztendlich einigt man sich auf ein drittes Sachverständigenberechnungsmodell, welches in der Mitte liegt.
Habe ich auch schon erlebt.

Man hatte mir ein Auto mit 3.000 km geschrottet.

So, und egal was ist, wenn ich Forderungen habe, hole ich mir einen Anwalt.

Tom West Kolti „Ich wollte bei der ARAG eine Rechtsschutzversicherung abschl“
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Hallo Kolti,

full ACK.


Greets
Tom West