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Ich wollte bei der ARAG eine Rechtsschutzversicherung abschl

Kolti / 23 Antworten / Flachansicht Nickles

In 2001 hatte ich bei einer Rechtsschutzversicherunf einige Fälle und der Vertrag wurde beendet.

Dann habe ich bei einer anderen Versicherung einen Vertrag abgeschlossen. Leider aber nicht zu den Konditionen, den ich gerne hätte, weil Teilleistungen nicht wählbar sind.

In 2004 hatte ich über einen Internetmakler einen Vertrag bei der ARAG abgeschlossen. Trotz schriftlicher Zusage des Maklers wurde der Vertrag nicht angenommen, weil 5 Jahre schadensfrei sein müssen. *lol*

Nun habe ich gedacht, rufe mal bei der ARAG an und frage nach, ob man nun gewillt ist.

Jetzt kommt der Clou:
Da ich 2004 angefragt hatte und abgelehnt wurde, begann die 5-Jahresfrist wieder neu zu laufen.
Begründung: Eine Anfrage fällt erst nach 5 Jahren aus der EDV.

Nun werde ich wohl nie im Leben in die ARAG kommen. Aber mit diesen Geschäftgebaren verzichten die bestimmt auf viele Kunden.

Antwort Indronil Ghosh
Streithansel Kolti
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Streithansel charlie62
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Antwort Tom West
Antwort Kolti
Antwort Tom West
Markus Klümper Kolti „Die Rechtsschutzversicherung zahlt doch eh nur in Fällen in denen gute...“
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Hi Kolti!

Ja, du hast natürlich recht. Hatte ich irgendwie verdrängt, denn ich habe einige Streitigkeiten, bei denen die anderen irgendwie garnicht dran denken die sache in rechtlich vernünftigen bahnen bzw. sachlich/schriftlich zu klären. Andererseits: Das Risiko als vernünftiger Mensch verklagt zu werden ist wesentlich geringer als selbst gegen einen Idioten klagen zu müssen, der anarchistisch am Rad dreht. Eine Sache für sich sind aber die eigentlichen Prozesskosten, die muß ich als Kläger ja vorstrecken. In der Praxis ist es also wesentlich teuer zu klagen, als verklagt zu werden. Hier zahlt man eh erst am ende falls man verloren hat. Ich sehe das alltägliche Problem darin, auf sein Recht verzichten zu müssen, weil keine Kohle zum Klagen da ist und sich die Rechtsschutzversicherungen oft fein zurückhalten.

Antwort Tom West
Antwort Kolti