>>Gegenfrage: Woher weißt du, dass sie sterben will? >Weil die Aussagen ihrer Freunde vor Gericht genau dies bezeugten. Die gute Frau hat eine Patientenverfügung abgegeben.
Warum wird dann ihr Wille erst jetzt berücksichtigt?
>>Vielleicht ist er ihrer überdrüssig? Das würde ich ihm noch nicht mal vorwerfen. >Wäre er 15 Jahre bei ihr geblieben, wenn es so wäre?
1. Bei jedem ist die Kraft und Energie irgendwann mal am Ende.
2. Wer weiß, welche Veränderungen sich in seinem Leben erst in den letzten Moanten ergeben haben. Vielleicht hat er eine andere Frau kennegelernt. Das ist aber nur Spekulation.
>>Woher beziehst du denn diese Kenntnis? Wenn man sie schon sterben lassen will, sollte man das Leiden wenigstens verkürzen. >Shau Dir mal die esetzlichen unterschiede zwischen aktiver und passiver Sterbehlfe an. Leider ist die oft harte passive Sterbehilfe die einzig gesetzlich zulässige.
Jemanden einfach verecken zu laseen, ist für mich persönlich keine Sterbehilfe. Niemand kann doch genau sagen, ob ein Komapatient nicht doch die Qualen des Verhungerns oder Verdurstens spürt. *Das* regt mich dabei am meisten auf. Jedes Tier bekommt den Gandenschuß. Warum nicht auch der Mensch?