Ja, dem kann ich nur beipflichten. Recht und Gesetz sind dehnbare Begriffe und haben mit Gerechtigkeit nur selten was gemein. Oftmals find eich Gesetzesauslegungen schon pervers weit an dem orbei, was wohl der eigentliche Sinn des Gesetzes war, das beispiel mit der Dauer des Ersatzdienstes ist da schon ein gutes, aber z.B. auch vieles aus dem bereich der Rechtssicherheit, des Datenschutzes, des Steuerrechtes...
Wenn man sich z.B. die Entscheidung des BVerwG ansieht, daß Gebühren für Langzeitstudenten auch für bereits eingeschriebene Studenten erhoben werden können und die Begründung es sei kein Verstoß gegen die Rechtssicherheit und Treu&Glauben, da nirgends ausdrücklich erwähnt wird man könne ohne Repressalien sein Studium auch nebenher erledigen, so frage ich mich, was diese Paragraphen überhaupt noch sollen, so liese sich jede nachträgliche Änderung der Spielregeln rechtfertigen.
"Wie? Als sie ihr Auto dort parkten war da noch kein absolutes Halteverbot? Es steht nirgends geschireben, daß unsere Politessen kein vorübergehendes Halteverbot aussprechen und die Gebühren auf 10.000 Euro erhöhen dürfen."