Warum kann man nickles.de nicht einfach nach Amerika verschieben, also z.B. nickles.com oder so. Illegale Fragen oder illegale Verweise gäbe es dann nicht: Wenn ich z.B. fragen würde wo man Raubkopien bekommt.
Wären die deutschen Behörden machtlos....????
ODER
Irgend jemand hat mir mal erzählt, daß er niederländisches Kazaa nutzt und die deutschen Behörden dagegen nichts machen können. Was meint Ihr dazu ?
ciao
cpato
Off Topic 20.480 Themen, 227.524 Beiträge
Quatsch ....
Denk mal nach, der Server steht doch trotzdem in Deutschland ...
Und wieso glaubst du das Illegale Fragen verschwinden?
Und was ist bitte schön ist "niederländisches Kazaa" ?
MfG Pashka
Ich bezweifel eh, dass es "illegale Fragen" in jedwelcher Form gibt.
Wenn hier Beiträge geblitzt werden, dann wohl eher weil die entsprechenden Beiträge u n e r w ü n s c h t waren.
Ich bin zwar kein Jurist, aber es würde mich doch sehr wundern wenn man aufgrund einer simplen Frage in einem Online-ForumPortal mit Strafverfolgung seitens der bundesdeutschen Justiz rechnen müßte.
Abgesehen davon gibt es für "diese" Themen aber auch schon genug andere Foren, die sich explizit damit beschäftigen.
Die sensibelste Rubrik hier bei nickles ist wohl "eMule, KaaZa & Co.".
Klar taucht da immer mal wieder einer auf, der in seinem Aktionsmuster irgendwo zwischen naiv und dummdreist anzusiedeln ist - der Klassiker ist der Newbie, der gerne "sicher" und "unerkannt" usw....
Aber ILLEGAL sind diese Fragen weißgott nicht.
Selbst wenn : nickles ausgerechnet nach AMERIKA zu "verschieben" wäre in dem Zusammenhang nicht gerade klug - dann doch lieber an die eMule-Zentrale der Niederlande wenden ! ;-)
Nette Idee. Aber ein deutscher Staatsbürger, der im Ausland Straftaten begeht, wird dennoch bestraft. Wenn du als Deutscher im Ausland nach deutschen Recht strafbare Handlungen begehst, bist du fällig. Völlig zu Recht, meiner Meinung nach.
Siehe den letzten Fall, der Aufmerksamkeit erregte. Der Kinderschänder, der seine Taten in Thailand beging. Kam erste letzte Woche auf Pro7. Kaum in D gelandet, schon verhaftet.
So einfach kommst du da nicht raus. Innerhalb der EU schon gar nicht, und etliche, die auf dieselbe tolle Idee wie du gekommen sind, wurden aufgrund eines Rechtshilfe-Abkommens - ja, das besteht sogar zwischen den meisten Staaten - geschnappt.
Außerdem sind die Amerikaner, was Raubkopien anbelangt, weitaus rigoroser als wir hier. Da kannst du mal eben 1.000.000.000.000$ Strafe aufgebrummt bekommen oder 1000 Jahre Haft. Selbst wenn es dir gelingt, das auf ein zehntel runter zu handeln, bleibt eine Menge übrig.
>>Wenn du als Deutscher im Ausland nach deutschen Recht strafbare Handlungen begehst, bist du fällig.
Nein, natürlich nicht. Wenn Du in der Schweiz Auto fährst, mußt Du Dich an Schweizer Recht halten (und nicht an Deutsches), egal, ob Du Chinese oder Eskimo bist.
Wenn Du in der Schweiz baust, mußt Du Dich an Schweizer Recht halten, und nicht an Deutsches. Und Du wirst nicht deshalb in Deutschland bestraft, weil Du in der Schweiz so baust, wie es in Deutschland verboten wäre.
Pro7 sehe ich nicht. Aber selbstverständlich kann, wer im Ausland Straftaten (nach dem dortigen Recht!)begeht, ausgeliefert werden, wenn ein Auslieferungsabkommen besteht UND das nationale Recht eine Auslieferung zulässt. In US ist das meines Wissens z.B. nicht der Fall.
Deine Beispiele sind etwas unglücklich, da die von Dir angesprochenen Dinge keine Straftaten, sondern Ordnungswidigkeiten sind. Was Straftaten angeht, so sieht das dann schon wieder anders aus.
Der veilbemühte Deutsche in Thailand kann auch in Deutschland belangt werden, wenn er in Thainland Sex mit Kindern hat, auch wenn dies in Thailand nicht strafbar sein mag. Es ist also zu pauschal zu sagen, daß nur das Recht gilt, in dem Land ich mich aufhalte. Zwar gibt es das Territorialprinzip und das Prinzip des Begehungsortes, aber gerade die Auslegung des Begehungsortes kann unter Umständen doch zu einer Veruteilung führen.Dazu ein Link:
http://jung.jura.uni-sb.de/Ab%202003/StrafR%20I.WS0203.pdf [Seite 45, Punkt d].
Gerade bei Straftaten im Zusammernhang mit Internet läßt sich der Begehungsort (oder der Tateintrittsort) beliebig auslegen. Stellst Du also z.B. Kinderpornografie auf einen Tailändischen Server, so ist im Prinzip jedes Land, in dem die Inhalte abgerufen werden können ein Begehungsort oder ein Tateintrittsort, Du könntest also selbst nach internationalem Recht bei der Einreise in ein land, indem diese Inhalte strafbar sind, verurteilt werden.
noch ein Link:
http://www.lehrer-online.de/dyn/9.asp?path=/auslandstaten
Interessanter Link.
Ich war davon ausgegangen, daß die Aussage des StGB, wonach Deutsches Recht für Taten im Deutschland gilt, nicht interpretatiosfähig ist.
Aber im Wehrgesetz steht ja auch wörtlich, daß die Zeit des Ersatzdienstes die Zeit des Wehrdienstes NICHT überschreiten darf. Dennoch wird genau das seit Jahrzehnten getan - mit Billigung des BVG. Die Auslegung des Rechts, im Zweifelsfall sogar GEGEN seinen Wortlaut, ist immer wieder erstaunlich.
Ja, dem kann ich nur beipflichten. Recht und Gesetz sind dehnbare Begriffe und haben mit Gerechtigkeit nur selten was gemein. Oftmals find eich Gesetzesauslegungen schon pervers weit an dem orbei, was wohl der eigentliche Sinn des Gesetzes war, das beispiel mit der Dauer des Ersatzdienstes ist da schon ein gutes, aber z.B. auch vieles aus dem bereich der Rechtssicherheit, des Datenschutzes, des Steuerrechtes...
Wenn man sich z.B. die Entscheidung des BVerwG ansieht, daß Gebühren für Langzeitstudenten auch für bereits eingeschriebene Studenten erhoben werden können und die Begründung es sei kein Verstoß gegen die Rechtssicherheit und Treu&Glauben, da nirgends ausdrücklich erwähnt wird man könne ohne Repressalien sein Studium auch nebenher erledigen, so frage ich mich, was diese Paragraphen überhaupt noch sollen, so liese sich jede nachträgliche Änderung der Spielregeln rechtfertigen.
"Wie? Als sie ihr Auto dort parkten war da noch kein absolutes Halteverbot? Es steht nirgends geschireben, daß unsere Politessen kein vorübergehendes Halteverbot aussprechen und die Gebühren auf 10.000 Euro erhöhen dürfen."
Hi,
ich habe zwar die dazu passenden Urteile und Begründungen für diesen Umstand nicht gesehen, aber ich sehe auch kein Unrecht, wenn der Ersatzdienst länger ist:
Ich war selber Grundwehrdienstleistender und habe auch schon jahrelang mit Zivildienstleistenden zusammen gearbeitet. Wenn ich sehe, dass ein Zivi für jede Überstunde auch eine Stunde ausgeleich bekommt und ich nur ungefähr hochrechne, wieviele Wochenenden ich in der Kaserne / auf Übung oder entsprechendes unterwegs war und wie oft ich länger als acht Stunden im Dienst war - ohne eine Minute Ausgleich zu bekommen - dann ist am Ende der Durchschnittswehrdienst genauso lange wie der Durchschnittszivildienst.
Ich möchte damit jetzt aber nicht die deutsche Rechtssprechung verteidigen, denn vor deutschen Gerichten und auf hoher See hilft Dir nur Gott.
Gruß
HADU
Hmmm...also ich habe während des Zivildienstes keinen Ausgleich für Überstunden bekommen. Dafür durfte ich mir oft genug Stories von Freunden be der Bundeswehr anhören, wie locker doch die Zeit nach dem Grundwehrdienst war, über die ich wirklich sehr freute, wenn mal wieder eine Tote im Altenheim von einem von uns Zivis gefunden wurde, oder man mal wieder irgendwelche Körperflüssigkeiten aufwischen musste.
Aber nur der Gerechtigkeit halber, es gibt genau so harte Jobs als Wehrdienstler und es gibt genauso jede Menge lockere Jobs als Zivi.
@paschka: Was wäre wenn die Server in Amerika stehen würden oder in www....tv ( Tuvalu, kleiner Inselstaat im Pazifik ). Er meinte die niederländische Software von Kazaa --> kann ich auch nicht glauben, weil Kazaa ja ein p2p-Netzwerk ist...er meinte die Daten würden erst über die Niederlande gehen und deswegen...wärs schwer für die deutschen Behörden...Kann aber gar nicht sein ( p2p ) !!!!