Hallo,
hier geht es um eine rechtliche Frage zu einer eBay-Auktion. Ich hoffe, dass ich in die richtige Rubrik poste.
Und zwar möchte ich mir Outlook 2003 zulegen, habe auch schon eine entsprechende Auktion gefunden. Dort ist zwar nicht angegeben, ob es sich um eine OEM oder um die "Vollversion" handelt - aufgrund des günstigen Preises ist aber von ersteren auszugehen.
Doch nun ist da etwas, was mich sehr stutzig macht. Die Sache ist ja die - auch bei Privatauktionen (was es in diesem Fall auch ist) besteht eine gesetzlich verankerte Gewährleistungsfrist von einem Jahr für den Artikel im Neuzustand. Bei dieser Auktion steht allerdings:
"...laut neuen EU-Recht muss auch bei Privatauktionen ein einjähriges Gewährleistungsrecht gewährt werden. Mit Ihrem Gebot verzichten Sie auf dieses Gewährleistungsrecht."
Ist das nun rechtens, mit diesem Hinweis einfach die Gewährleistungsklausel außer Kraft zu setzen? Oder verhält es sich wie bei anderen Fällen auch? Zum Beispiel die mittlerweile ungültige Klausel in Mietverträgen "Übernommen wie besehen"?
Danke für eure Hinweise.
Gruß,
Bo
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Ich weiss wo die her ist;) Die stammt aus der Testversion von Windows2003 SmallBusinessServer, genauer gesagt die Trial. Ich habe mal zB. auch die Trial vom SBS2003 bei MS geordert und bekam zu der Trial davon eine Vollversion von Frontpage und Outlook. Jeweils inkl. Key
Kam mir doch ziemlich bekannt vor.
Im übrigen Bormania, wenn Du bei MS die Trial von SBS2003 orderst, bekommst Du es ja quasi für lau und meiner Meinung nach legal.