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Frage zum Passwort knacken

herr singer / 16 Antworten / Flachansicht Nickles

Guten Tag.


Ich hoffe ich bin hier richtig.


Folgendes Problem:


Wir haben für unsere Firma vor ca. 10 Jahren für eine nicht unbeachtliche Summe ein Programm schreiben lassen, von einem Software-Entwickler. Nun ist der Herr ..... leider Verstorben. Hier fängt das eigentliche Problem an. Seine Ehefrau hat das Erbe abgelehnt und will auf die vielen Anfragen, auch von etlichen anderen Firmen die das selbe Programm verwenden, das Passwort bzw. die Passwörter nicht herausgeben.


Ferner teilt sie mit, das sie nicht mehr für die ehemaligen Geschäfte und Tätigkeiten ihres Mannes zuständig sei. Es scheint als gäbe es keine Möglichkeit das auf normalem weg zu regeln.


Unser Problem ist nun, das wir auf eine andere Software umsteigen wollen und man an die Daten rankommen muss. Desweiteren wird sicher in nächster Zeit die Mehrwertsteuer angehoben. Dazu muss man in die Software kommen...


 


Nun wie sieht es da aus, was kann bzw. darf man in diesem Fall machen.


Wäre nett wenn sich dazu jemand meldet.


 


Auf anfrage gebe ich nähere Details bekannt.


Mit Freundlichen Grü0en


Helmut Singer

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xafford GarfTermy „...nochmal - da du es nicht zu verstehen scheinst... ...Seine Ehefrau hat das...“
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je nachdem wie die nutzungslizenz des programmes aussieht, ist ein dekompilieren dem nutzer nicht erlaubt. ...das ist die regel.

Es ist zwar die Regel, daß dies in der EULA steht, es ist aber das Gesetz, daß diese Regel unwirksam werden lässt. An unserer Uni werden einige kommerzielle Programme eingesetzt, die reverse engineert wurden, um sie unseren Bedürfnissen anzupassen und unsere Rechtsabteilung weiß schon, ob und warum sie so etwas absegnet.
So lange Du den veränderten Code nicht in Umlauf bringst, sondern dies nur für eigene Zwecke tust ist das durch das deutsche Recht gedeckt, da ein Softwarekauf in Deutschland immer noch ein Warenkauf ist und Dir ein Hersteller nicht untersagen kann, was Du mit der erworbenen Ware zu tun und zu lassen hast, zumal wenn es darum geht, die Ware durch Veränderungen erst einmal für dich nutzbar zu machen, denn im Prinzip behebst Du einen schwerwiegenden Mangel des Produktes damit. Nur eben weiterverbreiten ist nicht mehr gedeckt, da Du dadurch allein schon das Urheberrecht verletzt.
Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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Antwort xafford
Antwort herr singer
Antwort xafford