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Frage zum Passwort knacken

herr singer / 16 Antworten / Flachansicht Nickles

Guten Tag.


Ich hoffe ich bin hier richtig.


Folgendes Problem:


Wir haben für unsere Firma vor ca. 10 Jahren für eine nicht unbeachtliche Summe ein Programm schreiben lassen, von einem Software-Entwickler. Nun ist der Herr ..... leider Verstorben. Hier fängt das eigentliche Problem an. Seine Ehefrau hat das Erbe abgelehnt und will auf die vielen Anfragen, auch von etlichen anderen Firmen die das selbe Programm verwenden, das Passwort bzw. die Passwörter nicht herausgeben.


Ferner teilt sie mit, das sie nicht mehr für die ehemaligen Geschäfte und Tätigkeiten ihres Mannes zuständig sei. Es scheint als gäbe es keine Möglichkeit das auf normalem weg zu regeln.


Unser Problem ist nun, das wir auf eine andere Software umsteigen wollen und man an die Daten rankommen muss. Desweiteren wird sicher in nächster Zeit die Mehrwertsteuer angehoben. Dazu muss man in die Software kommen...


 


Nun wie sieht es da aus, was kann bzw. darf man in diesem Fall machen.


Wäre nett wenn sich dazu jemand meldet.


 


Auf anfrage gebe ich nähere Details bekannt.


Mit Freundlichen Grü0en


Helmut Singer

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herr singer GarfTermy „...nochmal - da du es nicht zu verstehen scheinst... ...Seine Ehefrau hat das...“
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nochmal - da du es nicht zu verstehen scheinst...

"...Seine Ehefrau hat das Erbe abgelehnt und will auf die vielen Anfragen, auch von etlichen anderen Firmen die das selbe Programm verwenden, das Passwort bzw. die Passwörter nicht herausgeben...."

seine frau ist nach dem nicht angenommenen erbe nicht die rechtsnachfolgerin und damit nicht dein ansprechpartner.
Na das ist mir auch klar.

jemand muß erbe sein - ist sie es nicht, dann ist es im zweifel der staat. der nachlaßpfleger ist dann dein ansprechpartner.

Dann werde ich mich in diese Richtung weiter informieren.

je nachdem wie die nutzungslizenz des programmes aussieht, ist ein dekompilieren dem nutzer nicht erlaubt. ...das ist die regel.

wenn du jetzt jemanden aufforderst genau das zu tun, dann ist das eine aufforderung zur begehung einer straftat. ...dünnes eis also.
Deswegen meine Frage. Was man machen kann. bzw. darf.

ich kenne keinen kollegen hier, der bereit ist seinen job zu riskieren... für so eine dünne geschichte.

was ist daran schwer zu verstehen?
Nichts.

Das ist ja schon mal was. Vielen Dank.
Schönen Tag noch

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Antwort xafford
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Antwort herr singer
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