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Mietjahresabrechnung - alle Punkte werden über m² abgerechnet

idefix1968 / 8 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi. Kennt sich jemand mit diesem Thema aus? Ich habe eine 64 qm 3 Zimmerwohnung zur Miete. Es existiert im Haus (ca. 1964 erbaut / 8 Mietparteien je Blockteil und 3 Blockteile) eine Wasseruhr.


In der Jahresabrechnung wird nun jedes Jahr das Wasser, der Hausmeister, die Gartenpflege, der Hausstrom (nicht Wohnungsstrom), der Müll nach qm (m²) abgerechnet. Das heißt für mich, ich zahle soviel wie 2-4 köpfige Familien bei mir im Haus. Ist das zulässig?


In Punkto Wasser habe ich mich schon erkundigt. Dort ist ein Einverständnis aller Hausbewohner erforderlich um den Vermieter zu zwingen pro Wohnung eine eigene Wasseruhr anzubringen. Selbstverständlich werden die Familien die dadurch billiger leben nicht damit einverstanden sein. Der Vermieter ist nicht gezwungen eine Wasseruhr für Einzelmieter zu installieren. Und eine selbst installierte Wasseruhr ist nicht rechtsgültig. Müll als Beispiel 176 Euro im Jahr nur für mich.


Und nu? Ausziehen werde ich deswegen aber noch nicht :-)


Gruß, Henning

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idefix1968 Nachtrag zu: „Mietjahresabrechnung - alle Punkte werden über m² abgerechnet“
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@Aide: Die Freundin muß nur angegeben werden, wenn Sie mehr als 60 Tage im Jahr in der Wohnung wohnt und die Abrechnung auf Köpfe umgeschlagen wird. Auch ein Angabe die ich mal von einem Anwalt bekommen habe. Der Hausmeister ist nur für kleine Reparaturen zuständig und kostet mich ca. 74 Euro im Jahr. (8x3 Mieter zahlen Ihn). Die Gartenrabeiten werden von einer Firma ausgeführt und beinhalten Mähen (mit einem fahrbaren Mäher) und Baumarbeiten (Innenhof zwischen 3 Dreierwohnblöcken). Kostet mich ähnlich viel wie der Hausmeister. Steht aber im Mietvertrag.

Ich werde mich wohl bei einem Anwalt erkundigen. Kostet meist auch nur 80 Euro Beratungskosten, wenn es nicht der Rechtschutz übernimmt. Andere Mieter, die gegen Ihn geklagt haben sind kurz danach aus der Wohnung gedrängt worden :-)

@laola1 u.a.: Ich werde mir mal den Mietvertrag vornehmen (14 Seiten lang von Haus & Grund aufgesetzt /Anwaltsverwaltungsgesellschaft). Ich glaube da steht nichts über die Umlage der Mietkosten.

@kolti: Eine Wasseruhr einbauen kann ich schon. Aber es ist wie ich beschrieben hatte nicht verwertbar. Ich kann keine Einzelabrechnung erzwingen, sondern weiß höchstens wieviel weniger/mehr ich zahle.

Gruß, und danke an alle die sich mit Gedanken gemacht haben...
Ich wollte auch keine Anwaltsberatung, sondern nur Erfahrungswerte...
Henning

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