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Mietjahresabrechnung - alle Punkte werden über m² abgerechnet

idefix1968 / 8 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi. Kennt sich jemand mit diesem Thema aus? Ich habe eine 64 qm 3 Zimmerwohnung zur Miete. Es existiert im Haus (ca. 1964 erbaut / 8 Mietparteien je Blockteil und 3 Blockteile) eine Wasseruhr.


In der Jahresabrechnung wird nun jedes Jahr das Wasser, der Hausmeister, die Gartenpflege, der Hausstrom (nicht Wohnungsstrom), der Müll nach qm (m²) abgerechnet. Das heißt für mich, ich zahle soviel wie 2-4 köpfige Familien bei mir im Haus. Ist das zulässig?


In Punkto Wasser habe ich mich schon erkundigt. Dort ist ein Einverständnis aller Hausbewohner erforderlich um den Vermieter zu zwingen pro Wohnung eine eigene Wasseruhr anzubringen. Selbstverständlich werden die Familien die dadurch billiger leben nicht damit einverstanden sein. Der Vermieter ist nicht gezwungen eine Wasseruhr für Einzelmieter zu installieren. Und eine selbst installierte Wasseruhr ist nicht rechtsgültig. Müll als Beispiel 176 Euro im Jahr nur für mich.


Und nu? Ausziehen werde ich deswegen aber noch nicht :-)


Gruß, Henning

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natürlich hat der Vermieter das Recht, das Umlageverfahren für die Nebenkosten (im gesetzlichen Rahmen) festzulegen.
Fläche ist gut und billig für den Eigner/Verwalter. Hast Du nach Köpfen, mußt Du dem Verwalter anzeigen, wenn für einige Tage/Wochen Deine Freundin/Freund etc. einzieht oder Du Deine bessere Hälfte aus der Wohnung geworfen hast. Dazu kommt dann oft noch ein Ganz- oder 1/2-Kopf Zuschlag für Waschmaschinen.
Zu Wasseruhren kann man als Mieter den Eigner nicht zwingen, auch wenn alle zustimmen. Außerdem müssen diese alle ~5 Jahre geeicht, also ausgetauscht werden. Die Anschaffungs-/Wechselkosten können afaik auch nicht auf dem Mieter umgelegt werden, was die Rendite reduziert, also häufig von geringerem Interesse ist.
Eigene Wasseruhr ist rausgeschmissen und unerlaubter Umbau.

"... Wasser, der Hausmeister, die Gartenpflege, der Hausstrom..."
Hausmeister UND Gartenpflege ist afaik nur unter gewissen Umständen erlaubt, z.B. wenn der Hausmeister laut Dienstvertrag nicht für die Gartenpflege zuständig ist, oder bei besonderen Arbeiten, die dann aber oftmals nicht umlagefähig sind. Hier solltest Du mal den örtlichen Mieterverein befragen.

AideÄTgmx.dewird nur sporadisch abgerufen
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