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Vodafone Ärger + wer noch + Tips?

NANÜ / 15 Antworten / Flachansicht Nickles

hi Leute,
bin seit ca einer Woche stolzer Besitzer eines Sony-Ericsson S700i. Ein dolles Ding und bin sehr zufrieden.

Überhaupt nicht zufrieden bin ich mit Vodafone, die mir - nach ca 4-5 Anrufen und ausgiebigen Verhandeln - das Teil für 249.- Euro angeboten haben. Es war oder sollte ein 2 Jahres-Anschlussvertrag sein.

Heute kam dann die Rechnung, die ich extra angefordert hatte, da ich bald für längere Zeit im Ausland verweile, beträgt nun plötzlich - ei da daus 299.- !! Euro.

Also wieder angerufen und obwohl ich schon vorher
hier = klickedeklick
Tarif Privat Plus + Option Plus + Handy = 209 Euro den für mich günstigesten Vertrag gefunden hatte - bitte durchlesen, ansonsten macht ein Tip von euch wenig Sinn - wollte ich bei Vodafone bleiben.

Reaktion der Vodafone Kundenbetreuer war durchweg arrogant, unfreundlich und vor allem dreist, da ich mit dem Argument: "das können wir leider nicht nachprüfen" abgewürgt wurde.

Es mag naiv gewesen sein, mich auf die Aussagen der Kundenbetreuer/Vertragsbetreuer vorher zu verlassen, aber ich bin nunmal davon ausgegangen, daß eine Zusage über 246.- Euro Gültigkeit besitzt. Pustekuchen.

Also was tun.........zurückschicken? (die Klausel, daß nach einer Benutzung des Handys sprich/schreib telefonieren, es kein Rückgaberecht mehr geben würde, halte ich für Nonsens und weltfremd, kein Mensch schaut sich ein Handy 2 Wochen lang an und sagt dann, jo, das wars, egal, ob es jetzt fotografiert, Radio funzt oder die Qualität der Anrufe stimmt!!)
Dann hätte ich im Urlaub kein Handy............es geht mir auch nicht um die 50 Euro, sondern ums Prinzip und ich kann und werde Vodafone nicht mehr trauen!!!

Wenn ihr mal auf die verlinkte Seite geschaut habt, neben den 209 Euro, ein Tarif, der mit 14.49.- Euro und den Telefonpreisen Vodafone um Längen schlägt.

Frage: wie würdet ihr euch verhalten bzw. wie würdet ihr in dieser Situation handeln?

Danke für eure Mühen!

Gruß

NANÜ

Mario32 scheini „Ich würde mal sagen , dass auch hier das Fernabgabegesetz gilt und du vom...“
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Sorry, aber er hat es benutzt, und damit ist die Nummer "Problemloses Zurückgeben im Rahmen des Fernabsatzgesetzes" gelaufen.
Was ggfs. geht, sofern da keine Kulanz von seiten seines Vertragspartners kommt wäre die Anfechtung des Vertrages wegen anderer Ausgestaltung(hier: höherer Preis) als vertraglich vereinbart wurde! Aber da müßte er ggfs. den von ihm behaupteten Preis als Vertragsbestandteil beweisen können.
Im Übrigen gilt halt in diesem Tollen Staat die vertragsfreiheit, wenn Nanü halt bereti ist eine summe y zu zahlen die 50+Euro über der Summe x liegt die andere Verträge anbeiten ist das sein Problem und er ist an diesen vertrag gebunden!
Das Argument des es andere Verträge mit besseren Konditionen gab/gibt nützt ihm nichts um seinen Mehrpreis reduziert zu bekommen! Sorry!

merci NANÜ
merci Mario32
@ Mario 32...:-( NANÜ
@ Mario 32...:-( Mario32
@ Mario 32...:) NANÜ