Der Unterschied ist folgender:
- "Arglistige Täuschung" ist ein Begriff aus dem Zivilrecht. Wenn ein Verkäufer einen Käufer über die Eigenschaften eines Produktes mit Absicht täuscht, dann ist der Kaufvertrag "anfechtbar", d.h. der Käufer kann die Rückabwicklung verlangen, ggfs. auch Schadenersatz fordern.
- "Betrug" ist ein Begriff aus dem Strafrecht, dafür kann man - neben etwaigen zivilrechtlichen Ansprüchen - auch schon mal in den Knast wandern. Wenn du z.B. eine Briefkastenfirma aufmachst, Leuten irgendwelche Leistungen gegen Vorkasse versprichst, die Firma wieder dichtmachst und mit dem Geld abhaust - das wäre Betrug.
Wo genau das eine aufhört und das andere anfängt, kann ich dir nicht sagen - IANAL (I am not a lawyer). Aber ehrlich gesagt... der von dir geschilderte Fall scheint mir weder das eine noch das andere zu sein. Das halte ich einfach nur für eine hinterfotzige Art, etwa so wie diese verlogene "Mehrwertsteuer-Rabatt-Aktion" vom MediaMarkt.
Wobei, wenn so eine Sache vor Gericht geht, kann es durchaus passieren dass der Richter den Vertrag für "Null und Nichtig" erklärt, weil er die ganze Angelegenheit als sog. "Scherzgeschäft" einstuft.
CU
Olaf