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betrügen bei ebay legal?

ToxicTeddy / 8 Antworten / Flachansicht Nickles

so also die sache mit den "luftkabel" dürfte ja nun jeder kennen..


wie sieht es aus mit folgender variante?


foto von Karton einer 9800pro zb nur mit dem text: viel spass beim bieten auf den artikel wie auf bild zusehen...!


 


geht das? gg war grad sone schnappsidde was sagt ihr dazu?


grüße

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Olaf19 Der_Milchmann „Stichwort: Arglistige Täuschung.“
Optionen

Der Unterschied ist folgender:

- "Arglistige Täuschung" ist ein Begriff aus dem Zivilrecht. Wenn ein Verkäufer einen Käufer über die Eigenschaften eines Produktes mit Absicht täuscht, dann ist der Kaufvertrag "anfechtbar", d.h. der Käufer kann die Rückabwicklung verlangen, ggfs. auch Schadenersatz fordern.

- "Betrug" ist ein Begriff aus dem Strafrecht, dafür kann man - neben etwaigen zivilrechtlichen Ansprüchen - auch schon mal in den Knast wandern. Wenn du z.B. eine Briefkastenfirma aufmachst, Leuten irgendwelche Leistungen gegen Vorkasse versprichst, die Firma wieder dichtmachst und mit dem Geld abhaust - das wäre Betrug.

Wo genau das eine aufhört und das andere anfängt, kann ich dir nicht sagen - IANAL (I am not a lawyer). Aber ehrlich gesagt... der von dir geschilderte Fall scheint mir weder das eine noch das andere zu sein. Das halte ich einfach nur für eine hinterfotzige Art, etwa so wie diese verlogene "Mehrwertsteuer-Rabatt-Aktion" vom MediaMarkt.

Wobei, wenn so eine Sache vor Gericht geht, kann es durchaus passieren dass der Richter den Vertrag für "Null und Nichtig" erklärt, weil er die ganze Angelegenheit als sog. "Scherzgeschäft" einstuft.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Antwort xafford