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betrügen bei ebay legal?

ToxicTeddy / 8 Antworten / Baumansicht Nickles

so also die sache mit den "luftkabel" dürfte ja nun jeder kennen..


wie sieht es aus mit folgender variante?


foto von Karton einer 9800pro zb nur mit dem text: viel spass beim bieten auf den artikel wie auf bild zusehen...!


 


geht das? gg war grad sone schnappsidde was sagt ihr dazu?


grüße

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Amenophis IV ToxicTeddy „betrügen bei ebay legal?“
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Betrügen ist per Definitionem nicht legal.

Beim Luftkabel liegt ganz offensichtlich kein Betrug vor, weil klar und unübersehbar ist, daß NICHTS geliefert wird.

Die Grafikkarten-Geschichte und ähnliches wurden schon hunderte von malen gemacht und sind meist so gepostet, daß der "unvoreingenommene Leser" sich über den wahren Zustand der angebotenen Sache täuschen kann bzw. dieses sogar gewollt ist. Und dann ist es eben (versuchter) Betrug.
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GarfTermy ToxicTeddy „betrügen bei ebay legal?“
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ich dachte nicht, das es dumme fragen gibt. der gegenbeweis ist erfolgreich erbracht...

mehr zum thema betrug?

google: suchworte: betrug bgb (seiten aus deutschland)

;-)

The two basic principles of Windows system administration: For minor problems, reboot For major problems, reinstall
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xafford ToxicTeddy „betrügen bei ebay legal?“
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Dies ist zwar kein Betrug, aber nichtsdestotrotz auch strafbar.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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Der_Milchmann xafford „Stichwort: Arglistige Täuschung.“
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wie ist denn das zu verstehen?

nehmen wir mal an, ein verkäufer gibt keinen text an. sondern zeigt nur das foto einer "leeren" schachte. bzw. eine schachtel. Gibt nur den Text an ... "viel spass beim bieten" und verweist garnicht auf sein Produkt ... darauf wäre ich auch schon einmal reingefallen, wenn ich den verkäufer nicht gefragt hätte (per mail)

Meine Frage daher. wie macht er sich strafbar, wenn nicht per Betrug?

-----------------------------------Zu Hartz4 kann ich nur sagen, dass ich froh bin, dass ich einen Job habe
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Olaf19 Der_Milchmann „Stichwort: Arglistige Täuschung.“
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Der Unterschied ist folgender:

- "Arglistige Täuschung" ist ein Begriff aus dem Zivilrecht. Wenn ein Verkäufer einen Käufer über die Eigenschaften eines Produktes mit Absicht täuscht, dann ist der Kaufvertrag "anfechtbar", d.h. der Käufer kann die Rückabwicklung verlangen, ggfs. auch Schadenersatz fordern.

- "Betrug" ist ein Begriff aus dem Strafrecht, dafür kann man - neben etwaigen zivilrechtlichen Ansprüchen - auch schon mal in den Knast wandern. Wenn du z.B. eine Briefkastenfirma aufmachst, Leuten irgendwelche Leistungen gegen Vorkasse versprichst, die Firma wieder dichtmachst und mit dem Geld abhaust - das wäre Betrug.

Wo genau das eine aufhört und das andere anfängt, kann ich dir nicht sagen - IANAL (I am not a lawyer). Aber ehrlich gesagt... der von dir geschilderte Fall scheint mir weder das eine noch das andere zu sein. Das halte ich einfach nur für eine hinterfotzige Art, etwa so wie diese verlogene "Mehrwertsteuer-Rabatt-Aktion" vom MediaMarkt.

Wobei, wenn so eine Sache vor Gericht geht, kann es durchaus passieren dass der Richter den Vertrag für "Null und Nichtig" erklärt, weil er die ganze Angelegenheit als sog. "Scherzgeschäft" einstuft.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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xafford Olaf19 „Stichwort: Arglistige Täuschung.“
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Im Zweifelsfall kann das Rechtsgeschäft aufgrund von Irrtum als ungültig erkärt werden (würde es wohl auch).
Eine arglistige Täuschung ist nicht nur gegeben, wenn man bewußt die Annahme des Käufers über ein Geschäft in die falsche Richtung lenkt, es reicht schon, wenn etwas so f_ormuliert ist, daß man davon ausgehen muß, daß es anders verstanden wird. Das grenzt es (afaik) auch vom Betrug ab. Wenn Du also zu dem Bild der Verpackung schreiben würdest:
Ihr steigert auf das abgebildete Produkt, dann wäre es wohl Betrug. Im anderen Fall (kein Text dazu) wäre es arglistige Täuschung, da jeder Kunde, der sich in der entsprechenden Kategorie bei Ebay befindet und die Abbildung des Produkt(-Kartons) sieht mit aller Wahrscheinlichkeit davon ausgehen kann (können muß), daß es sich um eben dieses Produkt handeln soll. Die Erwartungshaltung eines Kunden (bzw. der Mehrheit der Kunden) ist also nicht unerheblich.
Ansonsten könntest Du dich ja mit in Plastikfolie verpacktes Gemüse auf den Makrt stellen und wenn ein Kunde kauft ihm nur die Plastikfolie geben.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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Alf 123 ToxicTeddy „betrügen bei ebay legal?“
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Zitat aus dem Aktionsrecht :
".....zur Mode geworden, leere Pappschachtel mit mißverständlicher Auktionsbeschreibung anzubieten. Wer als Verkäufer versucht, den Anschein zu erwecken, es handele sich um eine Verpackung mit Inhalt, der täuscht seinen Käufer.

Daß der Bieter durch sorgfältiges Lesen den Irrtum hätte verhindern können, weil in irgendeinem Nebensatz erwähnt wird, daß die Schachtel leer ist, ist dabei nicht entscheidend: Schließlich hat der Verkäufer den Irrtum bewußt provoziert (durch mißverständliche Beschreibungen wie "OVP"; durch die ausgewählten Kategorien; durch Fotos und Umschreibungen des Produktes, das ja nicht zum Verkauf steht; ...). Er wußte, daß es Teilnehmer gibt, die sich den Auktionstext nicht genau durchlesen - und um diese Personen zu täuschen, hat er die Beschreibung möglichst mißverständlich gehalten.

Es käme also eine Anfechtung gem. § 123 BGB in Betracht, durch die kein Schadensersatzanspruch entsteht.

Ebenso begibt sich ein solcher Verkäufer strafrechtlich auf Glatteis: wollte er nämlich tatsächlich die Bieter täuschen, hätte er sich wohlmöglich eines Betruges gem. § 263 StGB strafbar gemacht. Stellt der gelackmeierte Kunde Strafanzeige gegen ihn, kann dies unangenehme Folgen für den Verkäufer haben."

mfG Alf
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Bärliner80 ToxicTeddy „betrügen bei ebay legal?“
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Hallo,

..also ich denkmal ,bei einer eindeutigen "Zweideutigkeit" , gibt es ja immer noch die Option " Fragen an den Verkäufer " ,......wer diese nicht nutzt ist selber schuld !



Bär

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