Immer darauf acht4en, wo man welchen Witz erzählt:
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,336586,00.html
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Als Zivilklage würde es nicht zugelassen, da man auf Beleidigung nur hinaus kann, wenn (natürliche) Personen beleidigt werden und eine Berufsgruppe ist keine natürliche Person (siehe "Soldaten sind Mörder"-Urteil).
Aber auch dafür brauchte man erstmal ein Urteil, also eine Klage.
Wie gesagt, ich finde die Möglichkeit der Klage ist absolut in Ordnung und damit diese Klage prinzipiell auch. Ob es dann zu einem Prozess kommt, entscheidet dann ein Richter aufgrund einer wie auch immer gearteten Prozessordnung. Da mag es in den USA anders sein als bei uns. Ob besser oder schlechter lässt sich eh' nicht objektiv beurteilen.
Entscheidend ist für mich das Urteil.
Claus
Aber auch dafür brauchte man erstmal ein Urteil, also eine Klage.
Wie gesagt, ich finde die Möglichkeit der Klage ist absolut in Ordnung und damit diese Klage prinzipiell auch. Ob es dann zu einem Prozess kommt, entscheidet dann ein Richter aufgrund einer wie auch immer gearteten Prozessordnung. Da mag es in den USA anders sein als bei uns. Ob besser oder schlechter lässt sich eh' nicht objektiv beurteilen.
Entscheidend ist für mich das Urteil.
Claus
