Immer darauf acht4en, wo man welchen Witz erzählt:
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,336586,00.html
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Aus 2 Gründen:
Als Zivilklage würde es nicht zugelassen, da man auf Beleidigung nur hinaus kann, wenn (natürliche) Personen beleidigt werden und eine Berufsgruppe ist keine natürliche Person (siehe "Soldaten sind Mörder"-Urteil).
Als Strafsache würde es nicht zugelassen, da Beleidigung keine Straftat ist.
