Hallo! Seit langer Zeit nun nutze ich den alten Telekom XXL Tarif und kann damit an Sonn- und Feiertagen kostenfrei surfen. Nun habe ich von der Telekom eine Rechnung bekommen, auf der mir eine horrende Gebühr berechnet wird ( Örtliche-Internet-Einwahlnummer von Arcor ). Nach Rücksprache mit der Telekom ist die Gebühr am 01.11. angefallen, welcher in NRW ein Feiertag ist. Demnach durfte ich - meinem bisherigen Wissen nach - umsonst an dem Tag surfen. Erst jetzt sehe ich hier nach Recherchen im Internet, dass kostenloses Surfen im Internet an Feiertagen NUR an bundeseinheitlichen Feiertagen möglich ist, und nicht an bundeslandabhängigen Feiertagen..... Ich bin verzweifelt, ich kann diese Rechnung derzeit in dieser Höhe absolut nicht zahlen, und deshalb frag ich hier, ob es in meinem Falle eventuell eine Möglichkeit oder eine Rechtsprechung gibt, die mir in meinem Falle weiterhilft!?!? Hoffe, jemand kann mir weiterhelfen!!! Viele Grüße, Andi!
Internetanschluss und Tarife 23.325 Themen, 97.951 Beiträge
Da hast du dich aber mächtig vertan. Der Feiertag "Allerheiligen" ist kein !! bundesweiter Feiertag. Dieser Tag ist nur ein Feiertag in Bundesländern mit überwiegend katholischer Bevölkerung. Wir hier in Niedersachsen z.B. sind an diesem Tag in den Ar... gekniffen, wir müssen schön brav zur Arbeit gehen.
Da kann man in deinem Fall also nur sagen: pP (persönliches Pech). In Zukunft also vorher erkundigen, ob es sich tatsächlich um einen bundesweiten Feiertag handelt, oder ob dieser Tag nur in bestimmten Bundesländern als Feiertag gilt.
Gruß