Hallo, ich habe 09.2003 eine Sparkle Graka gekauft, sie bringt nur noch schräge Streifen. Die 6 Monate Garantie beim Händler sind vorbei, aber die Gewährleistung besteht noch. Ich kann dem Händler aber nicht beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf bestand. Vielleicht hilft der Hersteller, aber wo ist eine Vertretung?
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Ich danke Euch, mittlerweile hab ich den § gefunden. Es ist § 434 BGB.Dort heißt es sinngemäß es besteht Gewährleistung wenn der Sachmangel bei Übergabe an den Käufer bestanden hat. Der Händler bietet in meinem Fall keine Kulanz an. Ich werde also mangels Werksvertretung in Europa kein Sparkleprodukt mehr kaufen.
Nochmals danke.