Oft gelesen, nie gewusst.
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Zivilrechtliche Verjährung (BGB):
- Regelmäßige Verjährungsfrist: 3 Jahre
- Gewährleistungsansprüche: 2 Jahre
- Ansprüche v.a. im Zusammenhang mit Wohneigentum: 10 Jahre
- Ansprüche aus dinglichen Rechten, Ansprüche aus Handlungen, die körperliche Schäden etc. zur Folge hatten etc.: 30 Jahre
Dann gibt's natürlich noch Verjährungsfristen für Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, wobei die sich in Verfolgungsverjährung und Vollstreckungsverjährung unterteilen.