Oft gelesen, nie gewusst.
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Der Zeitraum, innerhalb dessen Du für Deine Aktionen zur Verantwortung gezogen werden kannst (den genauen Wortlaut habe ich nicht im Kopf).
Wenn Du dem Nachbarsjungen einen Lutscher klaust, kannst Du einige Zeit dafür zur Verantwortung gezogen werden. Nach einiger Zeit (nach Ablauf der Verjährungsfrist) gilt diese Straftat als verjährt und kann nicht mehr geahndet werden.
Wenn der Nachbarsjunge Dir den Lutscher klaut und Du ihn dafür am nächsten Baum aufknüpfst, kannst Du dafür ein Leben lang zur Verantwortung gezogen werden (von Strafunmündigkeit, mildernden Umständen und wie das alles heißt mal abgesehen).
nach dem ablaufen der frist "verjährt" eine forderung, d.h. sie besteht noch, kann aber nicht mehr vor gericht durchgesetzt werden.
oder so ähnlich...
> oder so ähnlich...
Im Zivilprozeß muß der Gegner die sogenannte "Einrede der Verjährung" erheben, d.h. der Eintritt der Verjährung wird, anders als im Straf- und Verwaltungsprozeß, nicht von amtswegen geprüft. Der Zivilrichter wird nur einen entsprechenden Hinweis geben. Schlagwort: >>Der Prozeßstoff unterliegt der Parteiendisposition
Gruß
Zorngiggel
Zivilrechtliche Verjährung (BGB):
- Regelmäßige Verjährungsfrist: 3 Jahre
- Gewährleistungsansprüche: 2 Jahre
- Ansprüche v.a. im Zusammenhang mit Wohneigentum: 10 Jahre
- Ansprüche aus dinglichen Rechten, Ansprüche aus Handlungen, die körperliche Schäden etc. zur Folge hatten etc.: 30 Jahre
Dann gibt's natürlich noch Verjährungsfristen für Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, wobei die sich in Verfolgungsverjährung und Vollstreckungsverjährung unterteilen.
Und was hat es mit den Verjährungsfristen von 2 Jahren, wie sie in den AGBs von Amazon.de stehen auf sich? Wenn man juristisch nicht belangt werden kann, wie oben geschrieben wurde, was bringt es dann?
Mord verjährt nie. Also Vorsicht. Lieber etwas klauen.
Hi Turboman!
Schau mal hier:
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/vertragsrecht/verjaehrung/
MfG Nasser
;) Und immer trocken bleiben.