Hallo zusammen,
ich habe diese Woche in meiner Kaserne etwas gehört, was ich irgendwie nicht so recht glauben wollte. Wenn man in Zivil ist, darf man einen Bundeswehrrucksack nur über eine seite der Schulter tragen, nicht über beide. Wenn man in Uniform ist, darf man einen zivilen Rucksack ebenfalls über nur eine Seite der Schulter tragen.
Ist das wirklich eine schwachsinnige Vorschrift? Oder wollte mir da jemand einen Bären aufbinden? Wenn es diese Vorschrift gibt, welche ist das und welchem Zweck soll sie dienen?
Ich bedanke mich schon mal im voraus,
cya, Chris
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Sorry, ich kann dazu nur eines sagen:
F*CK THE ARMY
Meinen Bruder hätte sie fast das leben gekostet, und in der einen Woche in der ich bei der Marine in Kiel zum Truppenbesuch war, habe ich gesehen, was für ein Sauhaufen das war - noch schlimmer als bei der damaligen Bundesbahn ...