Hallo zusammen,
ich habe diese Woche in meiner Kaserne etwas gehört, was ich irgendwie nicht so recht glauben wollte. Wenn man in Zivil ist, darf man einen Bundeswehrrucksack nur über eine seite der Schulter tragen, nicht über beide. Wenn man in Uniform ist, darf man einen zivilen Rucksack ebenfalls über nur eine Seite der Schulter tragen.
Ist das wirklich eine schwachsinnige Vorschrift? Oder wollte mir da jemand einen Bären aufbinden? Wenn es diese Vorschrift gibt, welche ist das und welchem Zweck soll sie dienen?
Ich bedanke mich schon mal im voraus,
cya, Chris
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Diese Vorschrift finde ich gut! Endlich Schluß mit den gefährlichen Verletzungen durch mentale Überforderung. Marschieren und dabei auch noch das Gleichgewicht koordinieren. Für manchen Soldaten keine leichte Aufgabe. Womöglich auch noch zum parallelen Singen aufgefordert und "Zack" - hingefallen. Böse Schrammen an den Knien und so. Das hätte schon lange mal abgestellt werden sollen. Weiter so!