Der Fall: Herr Meier (Name fiktiv) wird Geschäftsführer des kleinen Jugendhotels "XY". Im Rahmen seiner Tätigkeit entschließt er sich eine kleine Webseite zu erstellen und bei einem Provider seiner Wahl die Domain www.hotel-yx.de zu bestellen. Bei der Denic ist er für die genannte Domain nun als Privatmensch mit seiner privaten Adresse eingetragen. Herr Meier verliert seinen Job. Der Nachfolger, also der neue Geschäftsführer (GV), will zwar nicht die Seite, aber die Domain www.hotel-yx.de behalten und eine neue Webseite erstellen. Der entlassene, alte GV, Herr Meier, stellt sich nun auf den Standpunkt die Domain gehöre schließlich ihm und er sei bereit sie dem Hotel zu verkaufen oder zu vermieten. Frage: ist das rechtens oder gibt es da Möglichkeiten juristisch die Herausgabe der Geschäftsdomain des Hotels zu erreichen ? Das erinnert mich stark an Zeiten wo Domains noch im Dutzend von irgendwelchen Privatpersonen reserviert wurden nur mit dem Zweck diese später für teures Geld zu verticken. Soweit mir bekannt ist, gibt es da auch inzwischen einschlägige Gerichtsurteile, die den augenscheinlichen Mißbrauch untersagen. Ich suche nach Quellen und Leuten mit Erfahrung. Bin für
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Ja, wahrscheinlich wird es ohne Gericht nicht gehen, leider.......Sunny_Mike