Der Fall: Herr Meier (Name fiktiv) wird Geschäftsführer des kleinen Jugendhotels "XY". Im Rahmen seiner Tätigkeit entschließt er sich eine kleine Webseite zu erstellen und bei einem Provider seiner Wahl die Domain www.hotel-yx.de zu bestellen. Bei der Denic ist er für die genannte Domain nun als Privatmensch mit seiner privaten Adresse eingetragen. Herr Meier verliert seinen Job. Der Nachfolger, also der neue Geschäftsführer (GV), will zwar nicht die Seite, aber die Domain www.hotel-yx.de behalten und eine neue Webseite erstellen. Der entlassene, alte GV, Herr Meier, stellt sich nun auf den Standpunkt die Domain gehöre schließlich ihm und er sei bereit sie dem Hotel zu verkaufen oder zu vermieten. Frage: ist das rechtens oder gibt es da Möglichkeiten juristisch die Herausgabe der Geschäftsdomain des Hotels zu erreichen ? Das erinnert mich stark an Zeiten wo Domains noch im Dutzend von irgendwelchen Privatpersonen reserviert wurden nur mit dem Zweck diese später für teures Geld zu verticken. Soweit mir bekannt ist, gibt es da auch inzwischen einschlägige Gerichtsurteile, die den augenscheinlichen Mißbrauch untersagen. Ich suche nach Quellen und Leuten mit Erfahrung. Bin für
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Domainstreitigkeiten sind immer problematisch, da eine wirkliche Rechtssicherheit nicht verlässlich ist. In der Regel gilt "first come, first serve". In der Regel gehört eine Domain der Person, welche als Admin-C eingetragen ist, bzw der person, welche die Registrierung in Auftrag gab wobei dies meist ein und die selbe Person ist.
Allerdings gibt es natürlich immer noch Gesetze und Rechte, so können Marken-, Urheber, Namens und Urheberrechte einer Registrierung widersprechen und eine Domain frei geklagt werden. Ebenso bei Verwechslungsgefahr und Irreführung oder bei Gattungs- oder Branchenbegriffen. All dies wird aber bei einem Feld- Wald- Wisenhotel mit einem Namen, den es wahrscheinlich hundertach gibt eher nicht zutreffen.
Was hier zutreffen könnte ist eventuell zum einen das Arbeitsrecht und zum anderen die offensichtlichen Fakten. Der Geschäftsführer hat die Domain in seiner Eigenschaft als Verantwortlicher des Hotels registriert und somit ist offensichtlich, daß die Domain für das Hotel registriert wurde und somit der Firma zugedacht war.
Eine wirkliche Rechtsberatung kann Dir aber nur ein Anwalt geben, der kann auch die Erfolgsaussichten beurteilen.