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Wer kennt sich aus mit Domainstreitigkeiten ?

Sunny_Mike / 8 Antworten / Baumansicht Nickles

Der Fall: Herr Meier (Name fiktiv) wird Geschäftsführer des kleinen Jugendhotels "XY". Im Rahmen seiner Tätigkeit entschließt er sich eine kleine Webseite zu erstellen und bei einem Provider seiner Wahl die Domain www.hotel-yx.de zu bestellen. Bei der Denic ist er für die genannte Domain nun als Privatmensch mit seiner privaten Adresse eingetragen. Herr Meier verliert seinen Job. Der Nachfolger, also der neue Geschäftsführer (GV), will zwar nicht die Seite, aber die Domain www.hotel-yx.de behalten und eine neue Webseite erstellen. Der entlassene, alte GV, Herr Meier, stellt sich nun auf den Standpunkt die Domain gehöre schließlich ihm und er sei bereit sie dem Hotel zu verkaufen oder zu vermieten. Frage: ist das rechtens oder gibt es da Möglichkeiten juristisch die Herausgabe der Geschäftsdomain des Hotels zu erreichen ? Das erinnert mich stark an Zeiten wo Domains noch im Dutzend von irgendwelchen Privatpersonen reserviert wurden nur mit dem Zweck diese später für teures Geld zu verticken. Soweit mir bekannt ist, gibt es da auch inzwischen einschlägige Gerichtsurteile, die den augenscheinlichen Mißbrauch untersagen. Ich suche nach Quellen und Leuten mit Erfahrung. Bin für

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xafford Sunny_Mike „Wer kennt sich aus mit Domainstreitigkeiten ?“
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Domainstreitigkeiten sind immer problematisch, da eine wirkliche Rechtssicherheit nicht verlässlich ist. In der Regel gilt "first come, first serve". In der Regel gehört eine Domain der Person, welche als Admin-C eingetragen ist, bzw der person, welche die Registrierung in Auftrag gab wobei dies meist ein und die selbe Person ist.
Allerdings gibt es natürlich immer noch Gesetze und Rechte, so können Marken-, Urheber, Namens und Urheberrechte einer Registrierung widersprechen und eine Domain frei geklagt werden. Ebenso bei Verwechslungsgefahr und Irreführung oder bei Gattungs- oder Branchenbegriffen. All dies wird aber bei einem Feld- Wald- Wisenhotel mit einem Namen, den es wahrscheinlich hundertach gibt eher nicht zutreffen.
Was hier zutreffen könnte ist eventuell zum einen das Arbeitsrecht und zum anderen die offensichtlichen Fakten. Der Geschäftsführer hat die Domain in seiner Eigenschaft als Verantwortlicher des Hotels registriert und somit ist offensichtlich, daß die Domain für das Hotel registriert wurde und somit der Firma zugedacht war.
Eine wirkliche Rechtsberatung kann Dir aber nur ein Anwalt geben, der kann auch die Erfolgsaussichten beurteilen.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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Gurus Sunny_Mike „Wer kennt sich aus mit Domainstreitigkeiten ?“
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> wird Geschäftsführer damit ist die Frage schon beantwortet!
hat auch nichts mehr mit Admin-C etc. zu tun, HGB lesen.. ..wer Admin-C in einem Unternehmen soll sein..


MfG
Gurus

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Sunny_Mike Nachtrag zu: „Wer kennt sich aus mit Domainstreitigkeiten ?“
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> wird Geschäftsführer

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Gurus Sunny_Mike „ wird Geschäftsführer “
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so schön wie Du und xafford konnte ich das nicht erklären, ich wollte nur den eigendlichen Punkt herausziehen, aber ich stimme allen Beteiligten zu
aber vielleicht findest Du hier noch etwas:
http://domain-recht.de/

;~))
Gurus

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Aragorn75 Sunny_Mike „Wer kennt sich aus mit Domainstreitigkeiten ?“
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Versuch dein Glück vor Gericht, wenn Herr Meier es nicht anderst will...
Wenn Hr.M im Interesse als GV gehandelt hat und die Firma auch die Kosten getragen hat, sollte er sie freigeben müssen.
Aber Domainstreitigkeiten sind immer unschön, da die Rechtssprechnung nicht eindeutig ist, bis auf ein paar wenige Ausnahmen. Aber Arbeitsrechtmässig sollte das ohne Probleme zu klären sein...

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Sunny_Mike Nachtrag zu: „Wer kennt sich aus mit Domainstreitigkeiten ?“
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Ja, wahrscheinlich wird es ohne Gericht nicht gehen, leider.......Sunny_Mike

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andreas_dd Sunny_Mike „Wer kennt sich aus mit Domainstreitigkeiten ?“
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Vielleicht hilft es schon, wenn man sich eine im Namen leicht abgewandelte Domain sucht und die ganzen Inhalte da draufpackt. Von der alten Domain existiert erstmal nur eine Weiterleitung. Dies gab es auch schon bei größeren Unternehmen und die Leute gewöhnen sich mit der Zeit an die neue Adresse.
Diese Aktion könnte dem Herrn M. den Wind aus den Segeln nehmen und seiner Gier nach dem großen Geld etwas Abbruch tun.

Wer bezahlt die Domain eigentlich? Ist sie mit Serverplatz bei einem Provider verbunden oder ist sie ganz und gar autonom als vielleicht kostenloser Name?

Andreas

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Sunny_Mike andreas_dd „Vielleicht hilft es schon, wenn man sich eine im Namen leicht abgewandelte...“
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Dazu müßte ich zumindest eine Weiterleitungsseite bei dem Provider, der die Domain hostet, hinterlegen können. Auch an die Weiterleitungsidee habe ich schon gedacht, aber es hilft nichts, ich komm an Herrn Meier nicht vorbei und der hat natürlich an einer Weiterleitung kein Interesse. Bezahlt wird sie (noch) vom Hotel. Letzteres gilt: "als Serverplatz bei einem Provider verbunden". Na ja, wie das halt so ist. Alle Werbematerialien: Briefköpfe, Vistenkarten, Hotelreklame (Hardware), geschaltete Anzeigen im europäischen Ausland, und, und,und das Hotel hat inzwischen als Berliner Jugendhotel einen entsprechenden Namen und ist gut bekannt in der Szene. Domainwechsel ist da nicht so doll...., von daher....Sunny_Mike

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