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Hilfe für den Netsky / Sasser - Programmierer !!!

Miroculix / 102 Antworten / Flachansicht Nickles

[ZITAT Spiegel.de]
Der junge Mann aus dem kleinen Dorf Waffensen im Kreis Rotenburg/Wümme bei Bremen habe die Programmierung des Wurms gestanden. Am 7.5.2004 hatten Beamte das Elternhaus des 18-Jährigen durchsucht und dabei umfangreiches Beweismaterial sicher gestellt. Nach seiner Vernehmung kam der Schüler wieder auf freien Fuß.

"Sasser" hatte sich seit dem 30.4. in rasantem Tempo verbreitet und weltweit Millionen Computer von Privatpersonen und Unternehmen infiziert. Er nutzte eine Lücke in Microsofts Betriebssystemen Windows XP und 2000. Die Computer zeigten erst eine Fehlermeldung und stürzten dann binnen 60 Sekunden ab.

Auf den Verdächtigen kommen nur harte Zeiten zu: Er muss sich wegen Computersabotage nach Paragraf 303 des Strafgesetzbuches verantworten, Höchststrafe 5 Jahre Haft. Und er muss wohl Schadenersatz leisten, wenn er verurteilt wird. Kleiner Hoffnungsschimmer: Er ist erst am 29. April 18 geworden und wird deshalb nach dem Jugendstrafrecht behandelt. Laut Oberstaatsanwalt Helmut Trentmann aus Verden besucht er die Berufsfachschule für Wirtschaftsinformatik und ist Hobbyprogrammierer. Seine Mutter betreibt einen Computershop mit dem Namen "PC help".

Der junge Mann aus dem Ort Waffensen gibt an, er habe zunächst ein Anti-Viren-Programm entwickeln wollen. Erst "angespornt durch andere computerbegeisterte Klassenkameraden" habe er den Virus "Netsky" entwickelt, von dem seit Februar 28 Varianten kursieren. Aus "Netsky" habe er "Sasser" geschaffen. "Der Beschuldigte räumt ein, dass ihm bewusst sei, dass er großen Schaden angerichtet hat", sagte der Oberstaatsanwalt. Das wahre Ausmaß habe er aber nicht gesehen.[/ZITAT Ende]

Bis zu fünf Jahren Haft? Ich hoffe doch mal, dass es nicht dazu kommt. Ist jemand durch den Wurm körperlich zu Schaden gekommen? Es gibt Tatbestände, wo z.B. jemand, der im Straßenverkehr den Tod einer jungen Frau verursacht hat, nur zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wird. (Hinweis: auf Bewährung bedeutet, dass er frei kommt, aber während der Dauer der Bewährungs-"strafe" keine weitere Straftat begehen darf. In meinen Augen ein Freispruch.)
Ich bin schon lange der Meinung, dass in Deutschland kein "Recht gesprochen" wird, sondern ein "Urteil gefällt" wird. Wenn hier eine große Lobby von Computerfirmen insbesondere Microsoft ein großes Interesse an der Verurteilung des Schülers hat, muss diesem geholfen werden. Ich wünsche mir, dass dem Schüler gute Anwälte zur Seite gestellt werden, damit dies nicht ein Schauprozess zur Abschreckung wird.
Wenn jemand die Adresse der Eltern kennt, maile er mir diese, denn ich möchte gerne eine Spende leisten.

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Amen!?! Olaf Schol
Weinkenner GarfTermy „@maxx stone informiere dich mal über den unterschied zwischen vorsätzlich und...“
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Juristische Fachtermini sind schwer, vor Allem als Außenstehender. Vorsatz gibt es nur, wenn man genau die Tat beabsichtigte, welche man auch beging. Eine vorsätzliche Gefährdung welche sich aus einer Handlung ergibt gibt es ergo nicht.
Was Sie meinen ist eine billigende Inkaufnahme welche sehr dehnbar ist und welche man auch durchaus jedem Teilnehmer des Straßenverkehrs unterstellen könnte.
Im Übrigen wollte ich noch erwähnen, daß jede Rechtssprechung, welche sich als solche bezeichnen darf auf dem Grundsatz beruht daß eine Person nur für Taten und Folgen verurteilt wird, welche er auch begangen hat. Weder Schuldspruch noch Strafbemessung richten sich an Folgen, die hätten eintreten können, dies wäre auch äußerst bedenklich, da sonst jeder Temposünder mit einem Bein im Gefängnis stehen würde.

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