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Phoenix.Computer Kolti „So kann man es bei eBay auch machen“
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Tja,
ich finde es auch nicht richtig

Ein Kaufvertrag kommt durch eine beidseitige Willenserklärung zustande.

Wenn der Verkäufer das Angebot vor Ablauf des Auktionsendes abbricht dann kommt meiner Meinung nach kein Kaufvertrag zu stande.

Oder täusche ich mich da?