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Unkosten einfordern / Beispiel Telekom

Dr. Kimble / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen

Wie sieht es eigentlich mit (Un)Kosten aus, die einem durch Fehler anderer entstehen?
Wenn man z.B. DSL bei der Telekom beauftragt, zur vollständigen Abwicklung aber mehrere/viele Telefonate an 0180er-Nummern, Brief-Wechsel, usw. erforderlich sind - von den "entgangenen Freuden" durch Verspätungen, dem Zeit-Aufwand, dem Material-Aufwand, dem Ärger allgemein einmal abgesehen.

Kann man denen im o.g. Beispiel eine Gegen-Rechnung schicken, z.B. 5 Telefonate mit EUR 3.80, Brief-Porti mit EUR 5.50?

Wie sieht die Rechtslage und wie die praktische Umsetzung aus (also Recht haben ungleich Recht bekommen)?

Und welche anderen rechtlichen Möglichkeiten gibt es, wenn die Art und Summe der Fehler ein bzw. mehrere Versehen unwahrscheinlich erscheinen lässt?
- Wenn einem die Telekom z.B. u.a.! die Flatrate statt dem billigsten Tarif aufdrücken will und sich davon nicht abringen lässt?

Hat eine Anzeige wegen Betrugs Erfolgs-Aussichten? Sollte man die Gewerbe-Aufsicht informieren (wenn ja, an welchem Ort)?

hundevatta Dr. Kimble „Unkosten einfordern / Beispiel Telekom“
Optionen

Wenn es "nur" um ein paar Euro geht (Portounkosten oder andere entstandene Auslagen) reicht oft ein erklärender Brief/Anruf und man bekommt als Entschädigung Gesprächsgebühren gutgeschrieben - so wie man bei der gelben Post vom Qualitätsmanagement Freimarken bekommt. Voraussetzung ist natürlich ein sachlicher Brief...