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Unkosten einfordern / Beispiel Telekom

Dr. Kimble / 6 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo zusammen

Wie sieht es eigentlich mit (Un)Kosten aus, die einem durch Fehler anderer entstehen?
Wenn man z.B. DSL bei der Telekom beauftragt, zur vollständigen Abwicklung aber mehrere/viele Telefonate an 0180er-Nummern, Brief-Wechsel, usw. erforderlich sind - von den "entgangenen Freuden" durch Verspätungen, dem Zeit-Aufwand, dem Material-Aufwand, dem Ärger allgemein einmal abgesehen.

Kann man denen im o.g. Beispiel eine Gegen-Rechnung schicken, z.B. 5 Telefonate mit EUR 3.80, Brief-Porti mit EUR 5.50?

Wie sieht die Rechtslage und wie die praktische Umsetzung aus (also Recht haben ungleich Recht bekommen)?

Und welche anderen rechtlichen Möglichkeiten gibt es, wenn die Art und Summe der Fehler ein bzw. mehrere Versehen unwahrscheinlich erscheinen lässt?
- Wenn einem die Telekom z.B. u.a.! die Flatrate statt dem billigsten Tarif aufdrücken will und sich davon nicht abringen lässt?

Hat eine Anzeige wegen Betrugs Erfolgs-Aussichten? Sollte man die Gewerbe-Aufsicht informieren (wenn ja, an welchem Ort)?

triker Dr. Kimble „Unkosten einfordern / Beispiel Telekom“
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Herman Munster Dr. Kimble „Unkosten einfordern / Beispiel Telekom“
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Beehre eine Verbraucherzentrale/Rechtsabteilung mit diesen Fragen, die können Dir kompetente Auskunft geben. Oder gleich ein Rechtsanwalt.

Meine Laienmeinung: hat nur Aussicht auf Erfolg, wenn Du in Deiner Eigenschaft als Inhaber/Betreiber eines "Geschäftes" diese Unkosten erzielst. Als 100% Privatmann: wohl keine Chancen. Wenn Du Deinem Geschäftspartner aber ein konkretes Verhalten vorwerfen kannst, aufgrund dessen Dir ein Vermögensschaden entstanden ist, dann könnte die Sache auch bei Privaten schon anders aussehen. Stichwort "(grobe) Fahrlässigkeit".

Wenn Du einen glasklaren gültigen Vertrag vorweisen kannst, was die Dir geben müssen und was Du dafür tun mußt und die liefern etwas anderes, dann kannst Du dagegen vorgehen und auf der Einhaltung bestehen. Wenn man Dir z.B. schriftlich (!) bestätigt hat nach technischer Prüfung der Verfügbarkeit "ja, TDSL funktioniert bei Ihnen und wir werden es bei Ihnen installieren", und dann is Essig, dann kannst Du denen als Schadenersatz Deine Kosten aufdrücken. Aber denk dran: es ist die POST selig! Die stellen sogar Gott eine Rechnung, wenn er der bayerischen Landesregierung seine göttlichen Ratschläge zukommen läßt... Freiwillig wird der Beamtenladen nichts rausrücken. Ohne Gerichte wird da nichts gehen - und selbst dann wirds verzögert werden.

hundevatta Dr. Kimble „Unkosten einfordern / Beispiel Telekom“
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Wenn es "nur" um ein paar Euro geht (Portounkosten oder andere entstandene Auslagen) reicht oft ein erklärender Brief/Anruf und man bekommt als Entschädigung Gesprächsgebühren gutgeschrieben - so wie man bei der gelben Post vom Qualitätsmanagement Freimarken bekommt. Voraussetzung ist natürlich ein sachlicher Brief...

Dr. Kimble Nachtrag zu: „Unkosten einfordern / Beispiel Telekom“
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Triker: Was wolltest du sagen?
Hermann: Das ist die Alternative, deshalb wollte ich vorher hier fragen.
Hundevatta: Das werde ich auch erst einmal versuchen - wie immer auf die freundliche Art und Weise. Das Problem beim Telekom-Moloch ist allerdings vor allem, einen fuer alles zustaendigen und berechtigten Mitarbeiter ans Telefon zu bekommen; Briefe verschwinden dort eh im Nirwana ...

Markus Klümper Dr. Kimble „Unkosten einfordern / Beispiel Telekom“
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Vergesst es einfach. Ich habe als IT-Freiberufler genug Theater mit der Telekom und meine Erfahrung und Taktik schützt mich nicht einmal davor, privat mit denen ins Klo zu greifen. Die haben mir neulich nach einem Umzug die T-Online-Klamotten an die alte Adresse geschickt, obwohl ich bei der Anmeldung erklärt hatte, das die Wohnung sofort aufgegeben würde. Alles andere ging an die neue Adresse. Völlig Banane. Dabei hatten die den ganzen Antrag detailliert schriftlich vorliegen. So doof kann doch niemand sein. Doch. Telekom.
Dagegen Schadenersatz wegen Verzug oder unnötigem Aufwand in Rechnung zu stellen ist nicht machbar. Solche Unternehmen schützen sich grundlegend davor, indem in den AGB solche Ansprüche generell ausgeschlossen werden. Allerdings gibt es Ausnahmen. Doch die kann niemand beweisen, denn es gibt keinerlei Auftragsbestätigungen im Vorfeld. Nix schriftlich. Oft kommen solche Schreiben nach zwei, drei Wochen Warten erst kurz vor der Freischaltung, häufig sogar erst danach. Im T-Punkt gibts jedenfalls nix schriftlich. Und somit kannste Dir den Mund fusselig reden, beweisen kann Niemand was. Ich hab schon Klamotten erlebt die an Betrug grenzen. Einer der krassesten Fälle war die Freischaltung von ÍSDN, DSL und T-online für einen kleinen Firmenkunden. Ich habe für die Auftragsbetreuung genauso viel Zeit gebraucht wie für die Netzwerk- und TK-Montage. Wahrhaftig 25 Stunden Telefonate mit der Telekom. Eine einzige Vollkatastrophe. Aber meine Arbeitszeit in Rechnung stellen? Undenkbar. Null Chance.
Aber falls es tröstet: Vor einiger Zeit hat ein Privatmann die Telekom erfolgreich auf die Korrektur einer falschen Rechnung verklagt und einen Betrag zurückgefordert. Er hat glasklar gewonnen, doch die Telekom hatte keine Lust zu zahlen. Ein Gerichtsvollzieher hat dann in einer nahegelegenen Niederlassung ein Laserfaxgerät gepfändet. Cool, was?
Alles in allem bauen solche Unternehmen darauf, daß Verzugsschäden durch AGB ausgeschlossen bzw nicht rechtssicher nachweisbar sind. Für das was noch übrigbleibt klagt kaum einer. Schade eigentlich.

gr-storm Dr. Kimble „Unkosten einfordern / Beispiel Telekom“
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Habe zur Zeit auch solch einen Ärger mit der T-Com und sogar mit der T-Online wegen eines einfachen Umzugs. Die bekommen das einfach nicht geregelt eine einfach Adressänderung durchzuführen.

So langsam sind die echt ein rotes Tuch für mich.

Gruß