Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

Unkosten einfordern / Beispiel Telekom

Dr. Kimble / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen

Wie sieht es eigentlich mit (Un)Kosten aus, die einem durch Fehler anderer entstehen?
Wenn man z.B. DSL bei der Telekom beauftragt, zur vollständigen Abwicklung aber mehrere/viele Telefonate an 0180er-Nummern, Brief-Wechsel, usw. erforderlich sind - von den "entgangenen Freuden" durch Verspätungen, dem Zeit-Aufwand, dem Material-Aufwand, dem Ärger allgemein einmal abgesehen.

Kann man denen im o.g. Beispiel eine Gegen-Rechnung schicken, z.B. 5 Telefonate mit EUR 3.80, Brief-Porti mit EUR 5.50?

Wie sieht die Rechtslage und wie die praktische Umsetzung aus (also Recht haben ungleich Recht bekommen)?

Und welche anderen rechtlichen Möglichkeiten gibt es, wenn die Art und Summe der Fehler ein bzw. mehrere Versehen unwahrscheinlich erscheinen lässt?
- Wenn einem die Telekom z.B. u.a.! die Flatrate statt dem billigsten Tarif aufdrücken will und sich davon nicht abringen lässt?

Hat eine Anzeige wegen Betrugs Erfolgs-Aussichten? Sollte man die Gewerbe-Aufsicht informieren (wenn ja, an welchem Ort)?

Herman Munster Dr. Kimble „Unkosten einfordern / Beispiel Telekom“
Optionen

Beehre eine Verbraucherzentrale/Rechtsabteilung mit diesen Fragen, die können Dir kompetente Auskunft geben. Oder gleich ein Rechtsanwalt.

Meine Laienmeinung: hat nur Aussicht auf Erfolg, wenn Du in Deiner Eigenschaft als Inhaber/Betreiber eines "Geschäftes" diese Unkosten erzielst. Als 100% Privatmann: wohl keine Chancen. Wenn Du Deinem Geschäftspartner aber ein konkretes Verhalten vorwerfen kannst, aufgrund dessen Dir ein Vermögensschaden entstanden ist, dann könnte die Sache auch bei Privaten schon anders aussehen. Stichwort "(grobe) Fahrlässigkeit".

Wenn Du einen glasklaren gültigen Vertrag vorweisen kannst, was die Dir geben müssen und was Du dafür tun mußt und die liefern etwas anderes, dann kannst Du dagegen vorgehen und auf der Einhaltung bestehen. Wenn man Dir z.B. schriftlich (!) bestätigt hat nach technischer Prüfung der Verfügbarkeit "ja, TDSL funktioniert bei Ihnen und wir werden es bei Ihnen installieren", und dann is Essig, dann kannst Du denen als Schadenersatz Deine Kosten aufdrücken. Aber denk dran: es ist die POST selig! Die stellen sogar Gott eine Rechnung, wenn er der bayerischen Landesregierung seine göttlichen Ratschläge zukommen läßt... Freiwillig wird der Beamtenladen nichts rausrücken. Ohne Gerichte wird da nichts gehen - und selbst dann wirds verzögert werden.