Hallo
Ich habe eine Frage über E-Bay. Manche meinen das man das Höchstgebot bezahlen muss aber andere meinen nur den Preis wofür es versteigert wurde.
Was ist jetzt richtig????
mfg
Gamer88
Hallo
Ich habe eine Frage über E-Bay. Manche meinen das man das Höchstgebot bezahlen muss aber andere meinen nur den Preis wofür es versteigert wurde.
Was ist jetzt richtig????
mfg
Gamer88
Selbstverständlich zahlst Du den Preis, der am Ende der Aktion dasteht - also das "erfolgreiche Gebot". Du willst zum Beispiel eine CD ersteigern, der Preis steht zur Zeit bei 1,50 Euro. Du willst höchstens 5 Euro für die CD bezahlen, gibst also 5 Euro als Höchstgebot ein. Das aktuelle Gebot steht dann bei 2 Euro. Wenn nun niemand mehr bietet, geht die CD für 2 Euro an Dich, auch wenn Du 5 Euro dafür bezahlen würdest. Außer Dir sieht sowieso keiner Dein "Höchstgebot", von daher ist es Unfug, wenn jemand behauptet, Du müßtest Dein "Höchstgebot" zahlen - außer DIR kennt das nämlich gar keiner ;-)