Hallo
Ich habe eine Frage über E-Bay. Manche meinen das man das Höchstgebot bezahlen muss aber andere meinen nur den Preis wofür es versteigert wurde.
Was ist jetzt richtig????
mfg
Gamer88
Hallo
Ich habe eine Frage über E-Bay. Manche meinen das man das Höchstgebot bezahlen muss aber andere meinen nur den Preis wofür es versteigert wurde.
Was ist jetzt richtig????
mfg
Gamer88
Im Allgemeinen ist das Höchstgebot auch der Preis, zu dem die Ware versteigert wird. Das ist das Prinzip einer Versteigerung. Deswegen verstehe ich deine Frage nicht so ganz.....
Gruß