Hallo
Ich habe eine Frage über E-Bay. Manche meinen das man das Höchstgebot bezahlen muss aber andere meinen nur den Preis wofür es versteigert wurde.
Was ist jetzt richtig????
mfg
Gamer88
Hallo
Ich habe eine Frage über E-Bay. Manche meinen das man das Höchstgebot bezahlen muss aber andere meinen nur den Preis wofür es versteigert wurde.
Was ist jetzt richtig????
mfg
Gamer88
Im Allgemeinen ist das Höchstgebot auch der Preis, zu dem die Ware versteigert wird. Das ist das Prinzip einer Versteigerung. Deswegen verstehe ich deine Frage nicht so ganz.....
Gruß
Jetzt verstehe ich, was der meint! Der eine redet wohl vom "Höchstgebot am Ende der Auktion" und der andere vom "höchsten Preis, den ich bezahlen will".
Ah so, ja.... mmhhh. Alles klar. Da muss man aber erstmal drauf kommen... :-))
Selbstverständlich zahlst Du den Preis, der am Ende der Aktion dasteht - also das "erfolgreiche Gebot". Du willst zum Beispiel eine CD ersteigern, der Preis steht zur Zeit bei 1,50 Euro. Du willst höchstens 5 Euro für die CD bezahlen, gibst also 5 Euro als Höchstgebot ein. Das aktuelle Gebot steht dann bei 2 Euro. Wenn nun niemand mehr bietet, geht die CD für 2 Euro an Dich, auch wenn Du 5 Euro dafür bezahlen würdest. Außer Dir sieht sowieso keiner Dein "Höchstgebot", von daher ist es Unfug, wenn jemand behauptet, Du müßtest Dein "Höchstgebot" zahlen - außer DIR kennt das nämlich gar keiner ;-)
ok danke für die antworten
Hast Du schon mal gesehen, daß eBay auch eine Hilfe hat.
Gute Frage
endlich mal wieder was zum lachen! :-) (sich die tränen weg wischt!)
kurz und knapp: du bezahlst den Höchstpreis, der am Ende der Auktion feststeht und nicht das Höchstgebot welches du abgegeben hast. Dieses dient lediglich dazu andere Bieter automatisch zu überbieten, falls deren Höchstgebot unter deinem liegt.
gruß
andreas
endlich mal wieder ein lustiger beitrag!