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Ist es legal, neuware im Einzelhandel zu kaufen, und bei eBay zu

Turboman / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi,


Ist es legal, neuware im Einzelhandel zu kaufen, und als Neuware bei eBay zu verkaufen? Oder muss ich dafür ein Gewerbe anmelden? Gibt es vielleicht Grenzen, wie viel ich verkaufen kann?


Danke


 

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Steffi11 Nachtrag zu: „http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber/index.php?naviId 142 level 2 count 7.2. guck...“
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Jetzt hab ich nochmal geguckt, das hat mir keine Ruhe gelassen. Stimmt das, was im folg. Text steht?

Von der Umsatzsteuer befreit sind Kleinunternehmer. Kleinunternehmer sind diejenigen E-Lancer, die im Vorjahr einen geringeren Gesamtumsatz als € 16.620,00 hatten und zum Beginn des neuen Kalenderjahres nicht mit einem Gesamtumsatz von mehr als € 50.000,00 rechnen. Es handelt sich bei den € 50.000,00 lediglich um eine Schätzung. Es ist nicht schlimm, wenn man in diesem Kalenderjahr die € 50.000,00 überschreitet. Allerdings ist man dann im Jahr darauf voll umsatzsteuerpflichtig und muss dies dann bei seinen Rechnungen unbedingt beachten.

Für das erste Jahr der Tätigkeit, also bei den Existenzgründern, kann man nicht die € 50.000,00 als Schätzungsgrundlage nehmen, sondern die € 16.620,00. Das hat die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs so festgelegt.

Kleinunternehmer ist man automatisch, man muss dies gegenüber dem Finanzamt nicht anzeigen. Man darf nur nicht seine Rechnungen mit Umsatzsteuer ausstellen. Tut man dies doch, so liegt darin ein stillschweigender Verzicht auf das sogenannte Kleinunternehmerprivileg.

Wichtig: Kleinunternehmer ist man ganz oder gar nicht. Lasst euch nicht einfallen einen Teil der Rechnungen mit und einen Teil ohne Umsatzsteuer auszustellen. Ansonsten kommt das Finanzamt auf den Gedanken, dass auch in den ohne Umsatzsteuer ausgestellten Rechnungen doch Umsatzsteuer steckt und wird sie von euch als Zahlung verlangen.


Ist es sinnvoll auf die Kleinunternehmerstellung zu verzichten?

Bei Existenzgründern, die Anfangsinvestitionen haben, kann es sich lohnen, auf das Kleinunternehmerprivileg zu verzichten. Denn dann kann man die Umsatzsteuer, die man für die Anfangsinvestitionen gezahlt hat, vom Finanzamt als Vorsteuer zurückverlangen.

Ob es sinnvoll ist, auf das Kleinunternehmerprivileg zu verzichten oder nicht, hängt von zwei Faktoren ab. Wer hohe Investitionen hat, etwa, um sein Büro einzurichten, der hat in der Regel gleichfalls ein hohes Interesse daran, die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer zurückzuerhalten. Zum zweiten spielt es eine Rolle, ob meine Kunden Unternehmer oder Endabnehmer sind. Der Unternehmer rechnet immer in Nettobeträgen, d.h. ohne Umsatzsteuer. Der Unternehmer hat daher Umsatzsteuer zu bezahlen. Anders verhält es sich bei Privatleuten. Wer nicht für sein Unternehmen einkauft, der kann die gezahlte Umsatzsteuer auch nicht als Vorsteuer vom Finanzamt zurückerhalten. Entsprechend sieht der Endabnehmer immer auf den Bruttopreis, d.h. inklusive Umsatzsteuer.

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