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Ist es legal, neuware im Einzelhandel zu kaufen, und bei eBay zu

Turboman / 17 Antworten / Baumansicht Nickles

Hi,


Ist es legal, neuware im Einzelhandel zu kaufen, und als Neuware bei eBay zu verkaufen? Oder muss ich dafür ein Gewerbe anmelden? Gibt es vielleicht Grenzen, wie viel ich verkaufen kann?


Danke


 

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xafford Turboman „Ist es legal, neuware im Einzelhandel zu kaufen, und bei eBay zu“
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Ja und nein. Grundsätzlich ist es erlaubt, nur wird normalerweise jemand, der bei eBay häufiger (?) Neuwaren verkauft, Powerseller ist oder generell sehr viel verkauft als Gewerbetreibender angesehen. Dummerweise steht aber nirgends eine quantitative Angabe, ab wann etwas häufig oder viel ist. Wirst Du dann als gewerblicher Händler eingestuft, so bist Du damit dummerweise an das Fernabsatzgesetz gebunden, wenn dein Kunde eine Privatperson ist.
Ich denke aber, wenn Du ein oder zwei mal Neuware verkaufst wird dies noch nicht verhängnisvoll sein, da es ja immer sein könnte, daß Du einen Fehlkauf wieder los werden willst.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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Turboman Nachtrag zu: „Ist es legal, neuware im Einzelhandel zu kaufen, und bei eBay zu“
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Was besagt dieses Gesetz? Und ich habe vor größere Stückzahlen Neuware bei eBay abzusetzen. Kann man nicht etwas dagegen tun, dass die einen als Powerseller deklarieren? Zum Beispiel neuen Account?

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gelöscht_35042 Turboman „Ist es legal, neuware im Einzelhandel zu kaufen, und bei eBay zu“
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Xaff hat es doch ganz klar erklärt.
Was du betreiben willst, ist gewerblich! Mehrere Berichte im TV hatten es genau auf Leute wie dich abgesehen, wo die Kripo eBay durchforstet hat und Strafanzeigen erstellt hat. Von den Steuerstrafen gar nicht zu reden!! Das Gesetz findest unter Google.

luttyy

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J-G-W Turboman „Ist es legal, neuware im Einzelhandel zu kaufen, und bei eBay zu“
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Es hat vor einiger Zeit dazu ein Urteil gegeben. Da ich aber kein ebay Konto habe und den Mist auch ablehne, habe ich es mir nicht gemerkt.
Irgend etwas wie: wenn man in 6 Monaten durchschnittlich 7 Verkäufe je Monat hat, stuft ein das Finanzamt als gewerblichen Händler ein.
ABER: wie genau da Urteil war, weiß ich nicht, mußt hald selber suchen.
Wenn Dich das Finanzamt entsprechend einstuft, mußt Du als gewerblicher Händler (mit Anmeldung bei den Behörden, nicht nur bei ebay, Steuernummer etc.) auftreten. Hast Du das nicht vorher getan und die stufen Dich so ein, hast Du Steuerhinterziehung etc. begangen. Darauf steht Gefängnis!

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xafford Turboman „Ist es legal, neuware im Einzelhandel zu kaufen, und bei eBay zu“
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Umgehen? Klar kann man versuchen es zu umgehen, aber wie luttyy und J-G-W schon anmerken ist das mindestens Steuerhinterziehung, und wenn Du Probleme mit einem Kunden bekommen solltest wirst Du zusätzlich sowieso als gewerblicher Händler eingestuft und bist an das Frnabsatzgesetz mit allen Konsequenzen gebunden die da wären:

- Impressumspflich
- Gewährleistung auf 2 Jahre
- Rücktrittsrecht des Kunden auf deine Kosten
- Versandrisiko liegt bei dir
- Belerhungspflicht des Kunden bezüglich Rücktrittsrecht
- AGB-Pflicht

zusätzlich kann es dir passieren, daß Du eine gebührenpflichtige Abmahnung kassierst.
Du kannst natürlich darauf bauen, daß Du in der Masse der eBay-Anbieter untergehst und weder Finanzamt noch Abmahnberechtigte dich erwischen und Du niemals einen renitenten und unzufriedenen Kunden erwischt, das ist rein deine Sache.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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GarfTermy Turboman „Ist es legal, neuware im Einzelhandel zu kaufen, und bei eBay zu“
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gewerblich?

das bedeutet, regelmäßig, nachhaltig und gewinnorientiert einer tätigkeit nachzugehen. damit würde dein vorhaben deutlich ein gewerbe sein - mit allen oben beschriebenen konsequenzen.

;-)

The two basic principles of Windows system administration: For minor problems, reboot For major problems, reinstall
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gelöscht_35042 Turboman „Ist es legal, neuware im Einzelhandel zu kaufen, und bei eBay zu“
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Wenn er die Steuerfahndung im Haus hat, dann Gute Nacht! Die stellen die Bude auf den Kopf, der Rechner wandert schon einmal komplett gleich mit und dann "Schauen wir mal"!

luttyy

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Steffi11 Turboman „Ist es legal, neuware im Einzelhandel zu kaufen, und bei eBay zu“
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Habe mir dieselben Gedanken gemacht und bin auf eine Lösng gekommen: Ein sog. Kleingewerbe. Erlaubter Umsatz im Jahr: 50 000 euro. Wenn du ein normales Gewerbe (nicht: Kleingewerbe) hast, musst du normaler Weise zahlen:

Mehrwertsteuer (auf deinen Gewinn im Endeffekt)
Gewerbesteuer
Einkommenssteuer

Als Kleingewerbetreibender musst du keine Mehrwertsteuer und keine Gewerbesteuer zahlen, nur Einkommenssteuer. Und die wurde von unserer viel gescholtenen Regierung ja jetzt gesenkt.

So habe ich das jedenfalls verstanden. In jeder Stadt gibt es ein Gründerzentrum, das einem das erklärt, falls dir das nicht zu viel Aufwand ist. Oder du guckst auf das Ebay Diskussionsforum und gibst in die Suche z.B. Gewebrsteuer ein. Da kommen dann auch gute Erklärungen.

Viel Erfolg!

Steffi


PS: Mit einem Kleingewerbe musst du auch nicht bilanzieren, Rechnungen ausschreiben usw. Du machst eine einfache Liste mit Ausgaben und Einnahmen. Die Belege (z.B. Rechnungen von der Post), Kontoauszüge nummerierst du durch: Beleg 1, Beleg 2 usw.. Am Ende jedes Moants listest du alle Einnahmen und alle Ausgaben. Die Belege und Kontoauszüge sind deine Beweise. Ich nhem Exel, das rechnet wenigstens selber zusammen :-)

Ich hoffe, ich habe alles richtig wieder gegeben, wenn nicht, weist mich bitte darauf hin, das betrifft mich selber.


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Max Payne Steffi11 „Habe mir dieselben Gedanken gemacht und bin auf eine Lösng gekommen: Ein sog....“
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Wenn du ein normales Gewerbe (nicht: Kleingewerbe) hast, musst du normaler Weise zahlen:

Mehrwertsteuer (auf deinen Gewinn im Endeffekt)
...
Als Kleingewerbetreibender musst du keine Mehrwertsteuer ... zahlen.


Nein, das stimmt so nicht ganz. Die Umsatzsteuer ist zwar eine reine Verbrauchersteuer, die jedoch von den Gewerbetreibenden ans Finanzamt abgeführt werden muss.

Als Gewerbetreibender musst Du auf Rechnungen an Deine Kunden die Umsatzsteuer ausweisen. Wenn Du dagegen z.B. Waren einkaufst, darfst Du die dortige Umsatzsteuer als Vorsteuer von Deiner Zahllast abziehen.

Die Umsatzsteuer wird deshalb als Mehrwertsteuer bezeichnet, weil auf jeder Stufe der Wertschöpfungskette die Nettowertschöpfung, also der Mehrwert, besteuert wird.

Ausserdem betrifft Dich das, egal wie groß Dein Gewerbe ist. Sobald Du einen Gewerbeschein hast, musst/darfst Du die USt ausweisen. Das steht übrigens im Umsatzsteuergesetz (UStG)

Aus § 2 UStG:
"(1) Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfaßt die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird."
(Quelle: http://www.steuernetz.de/gesetze/ustg/20011219/index.html)
The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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Steffi11 Nachtrag zu: „Habe mir dieselben Gedanken gemacht und bin auf eine Lösng gekommen: Ein sog....“
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Hallo Max, zur Umsatzsteuer bei Kleingewerbtreibenden: Ich muss aber keine zahlen, wenn ich nicht will, das meinte ich. Das ist richtig oder? Man kann es sich doch aussuchen? Bei mir war das Problem, dass ich bei Privatleuten eingekauft habe,also keine Rechnung bekommen konnte und somit wiederum leider nicht in der Lage war, eine Vorsteuer abziehen zu können. Das ist schon sehr ärgerlich, denn wenn ich 16% vom Umsatz zahlen muss plus Einkommensstsuer plus ca. 20% an Ebay, dann bleibt mir selber so gut wie nichts mehr übrig. Weißt du da irgendeine Lösung? Denn was mache ich, wenn ich über 50 000 komme? Ich mag gar nicht dran denken :-(

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charlie62 Steffi11 „Hallo Max, zur Umsatzsteuer bei Kleingewerbtreibenden: Ich muss aber keine...“
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http://www.vnr.de/vnr/steuernrechnungswesen/steuern/praxistipp_10259.html

Aber für mehr als 50.000 Euro p.a. bei Privatleuten Ware ohne Umsatzsteuer einkaufen. ???

Der erste, der ein Stück Land eingezäunt hatte und es sich einfallen ließ zu sagen: -Das ist mein!- und der Leute fand, die einfältig genug waren, ihm zu glauben, war der wahre Gründer der bürgerlichen Gesellschaft. Wie viele Verbrechen, Kriege, Morde, wie viel Not und Elend und wie viele Schrecken hätte derjenige dem Menschengeschlecht erspart, der die Pfähle herausgerissen oder den Graben zugeschüttet und seinen Mitmenschen zugerufen hätte: -Hütet euch, auf diesen Betrüger zu hören; ihr seid verloren, wenn ihr vergesst, dass die Früchte allen gehören und die Erde niemandem.- (Jean-Jacques Rousseau)
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Steffi11 Turboman „Ist es legal, neuware im Einzelhandel zu kaufen, und bei eBay zu“
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http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber/index.php?naviId=142&level=2&count=7.2.

guck dir das an, da steht es gut erklärt. (welche Steuern man zahlen muss, was ein Kleingewerbe ist)

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Steffi11 Nachtrag zu: „http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber/index.php?naviId 142 level 2 count 7.2. guck...“
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Jetzt hab ich nochmal geguckt, das hat mir keine Ruhe gelassen. Stimmt das, was im folg. Text steht?

Von der Umsatzsteuer befreit sind Kleinunternehmer. Kleinunternehmer sind diejenigen E-Lancer, die im Vorjahr einen geringeren Gesamtumsatz als € 16.620,00 hatten und zum Beginn des neuen Kalenderjahres nicht mit einem Gesamtumsatz von mehr als € 50.000,00 rechnen. Es handelt sich bei den € 50.000,00 lediglich um eine Schätzung. Es ist nicht schlimm, wenn man in diesem Kalenderjahr die € 50.000,00 überschreitet. Allerdings ist man dann im Jahr darauf voll umsatzsteuerpflichtig und muss dies dann bei seinen Rechnungen unbedingt beachten.

Für das erste Jahr der Tätigkeit, also bei den Existenzgründern, kann man nicht die € 50.000,00 als Schätzungsgrundlage nehmen, sondern die € 16.620,00. Das hat die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs so festgelegt.

Kleinunternehmer ist man automatisch, man muss dies gegenüber dem Finanzamt nicht anzeigen. Man darf nur nicht seine Rechnungen mit Umsatzsteuer ausstellen. Tut man dies doch, so liegt darin ein stillschweigender Verzicht auf das sogenannte Kleinunternehmerprivileg.

Wichtig: Kleinunternehmer ist man ganz oder gar nicht. Lasst euch nicht einfallen einen Teil der Rechnungen mit und einen Teil ohne Umsatzsteuer auszustellen. Ansonsten kommt das Finanzamt auf den Gedanken, dass auch in den ohne Umsatzsteuer ausgestellten Rechnungen doch Umsatzsteuer steckt und wird sie von euch als Zahlung verlangen.


Ist es sinnvoll auf die Kleinunternehmerstellung zu verzichten?

Bei Existenzgründern, die Anfangsinvestitionen haben, kann es sich lohnen, auf das Kleinunternehmerprivileg zu verzichten. Denn dann kann man die Umsatzsteuer, die man für die Anfangsinvestitionen gezahlt hat, vom Finanzamt als Vorsteuer zurückverlangen.

Ob es sinnvoll ist, auf das Kleinunternehmerprivileg zu verzichten oder nicht, hängt von zwei Faktoren ab. Wer hohe Investitionen hat, etwa, um sein Büro einzurichten, der hat in der Regel gleichfalls ein hohes Interesse daran, die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer zurückzuerhalten. Zum zweiten spielt es eine Rolle, ob meine Kunden Unternehmer oder Endabnehmer sind. Der Unternehmer rechnet immer in Nettobeträgen, d.h. ohne Umsatzsteuer. Der Unternehmer hat daher Umsatzsteuer zu bezahlen. Anders verhält es sich bei Privatleuten. Wer nicht für sein Unternehmen einkauft, der kann die gezahlte Umsatzsteuer auch nicht als Vorsteuer vom Finanzamt zurückerhalten. Entsprechend sieht der Endabnehmer immer auf den Bruttopreis, d.h. inklusive Umsatzsteuer.

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Turboman Nachtrag zu: „Ist es legal, neuware im Einzelhandel zu kaufen, und bei eBay zu“
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Danke erstmal an Steffi und alle anderen. Aber warum informiert eBay nicht darüber, dass man nur ein paar Sachen im Monat verkaufen kann als Privatperson? Oder gilt das nur für Neuware? Da wird man doch die Schuld auf eBay schieben, wenn die Kripo kommt.
Und noch eine Frage: Kann ich als Kleingewerbler also meine Verkaufsware zu großhändlerpreisen kaufen?

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Max Payne Turboman „Danke erstmal an Steffi und alle anderen. Aber warum informiert eBay nicht...“
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Das wird auf die Mengen ankommen, die Du einkaufst... :-)

Allerdings kannst Du die Waren netto (also ohne Umsatzsteuer) einkaufen, weil Du die Umsatzsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt zurückkriegst.

Bevor Du Dich zu früh freust: Bei Deinen verkauften Waren musst Du die Umsatzsteuer ausweisen und somit von jedem Verkaufserlös (zurzeit) 16/116 ans Finanzamt abführen.

In der Praxis verrechnet man die zu zahlende Umsatzsteuer mit der Vorsteuer, und reicht die Umsatzsteuervoranmeldung (bei kleinem Umsatzvolumen (Grenze war - glaub' ich - mal bei ca. 6000 € pro Jahr) reicht die quartalsweise Abgabe) mit der sog. Zahllast (USt. - VSt.) beim Finanzamt ein.

The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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Steffi11 Turboman „Ist es legal, neuware im Einzelhandel zu kaufen, und bei eBay zu“
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nochmal: Als Kleingewerbetriebender muss man KEINE Umsatzsteuer ausweisen oder bezahlen, wenn man sich dagegen entschieden hat. Stimmt doch oder? Mach mich nicht fertig, ich amche das so seit einem halben Jahr :-)

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Kolti Turboman „Ist es legal, neuware im Einzelhandel zu kaufen, und bei eBay zu“
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