Hi,
Ist es legal, neuware im Einzelhandel zu kaufen, und als Neuware bei eBay zu verkaufen? Oder muss ich dafür ein Gewerbe anmelden? Gibt es vielleicht Grenzen, wie viel ich verkaufen kann?
Danke
Hi,
Ist es legal, neuware im Einzelhandel zu kaufen, und als Neuware bei eBay zu verkaufen? Oder muss ich dafür ein Gewerbe anmelden? Gibt es vielleicht Grenzen, wie viel ich verkaufen kann?
Danke
Ja und nein. Grundsätzlich ist es erlaubt, nur wird normalerweise jemand, der bei eBay häufiger (?) Neuwaren verkauft, Powerseller ist oder generell sehr viel verkauft als Gewerbetreibender angesehen. Dummerweise steht aber nirgends eine quantitative Angabe, ab wann etwas häufig oder viel ist. Wirst Du dann als gewerblicher Händler eingestuft, so bist Du damit dummerweise an das Fernabsatzgesetz gebunden, wenn dein Kunde eine Privatperson ist.
Ich denke aber, wenn Du ein oder zwei mal Neuware verkaufst wird dies noch nicht verhängnisvoll sein, da es ja immer sein könnte, daß Du einen Fehlkauf wieder los werden willst.
Was besagt dieses Gesetz? Und ich habe vor größere Stückzahlen Neuware bei eBay abzusetzen. Kann man nicht etwas dagegen tun, dass die einen als Powerseller deklarieren? Zum Beispiel neuen Account?
Xaff hat es doch ganz klar erklärt.
Was du betreiben willst, ist gewerblich! Mehrere Berichte im TV hatten es genau auf Leute wie dich abgesehen, wo die Kripo eBay durchforstet hat und Strafanzeigen erstellt hat. Von den Steuerstrafen gar nicht zu reden!! Das Gesetz findest unter Google.
luttyy
Es hat vor einiger Zeit dazu ein Urteil gegeben. Da ich aber kein ebay Konto habe und den Mist auch ablehne, habe ich es mir nicht gemerkt.
Irgend etwas wie: wenn man in 6 Monaten durchschnittlich 7 Verkäufe je Monat hat, stuft ein das Finanzamt als gewerblichen Händler ein.
ABER: wie genau da Urteil war, weiß ich nicht, mußt hald selber suchen.
Wenn Dich das Finanzamt entsprechend einstuft, mußt Du als gewerblicher Händler (mit Anmeldung bei den Behörden, nicht nur bei ebay, Steuernummer etc.) auftreten. Hast Du das nicht vorher getan und die stufen Dich so ein, hast Du Steuerhinterziehung etc. begangen. Darauf steht Gefängnis!
Umgehen? Klar kann man versuchen es zu umgehen, aber wie luttyy und J-G-W schon anmerken ist das mindestens Steuerhinterziehung, und wenn Du Probleme mit einem Kunden bekommen solltest wirst Du zusätzlich sowieso als gewerblicher Händler eingestuft und bist an das Frnabsatzgesetz mit allen Konsequenzen gebunden die da wären:
- Impressumspflich
- Gewährleistung auf 2 Jahre
- Rücktrittsrecht des Kunden auf deine Kosten
- Versandrisiko liegt bei dir
- Belerhungspflicht des Kunden bezüglich Rücktrittsrecht
- AGB-Pflicht
zusätzlich kann es dir passieren, daß Du eine gebührenpflichtige Abmahnung kassierst.
Du kannst natürlich darauf bauen, daß Du in der Masse der eBay-Anbieter untergehst und weder Finanzamt noch Abmahnberechtigte dich erwischen und Du niemals einen renitenten und unzufriedenen Kunden erwischt, das ist rein deine Sache.
gewerblich?
das bedeutet, regelmäßig, nachhaltig und gewinnorientiert einer tätigkeit nachzugehen. damit würde dein vorhaben deutlich ein gewerbe sein - mit allen oben beschriebenen konsequenzen.
;-)
Wenn er die Steuerfahndung im Haus hat, dann Gute Nacht! Die stellen die Bude auf den Kopf, der Rechner wandert schon einmal komplett gleich mit und dann "Schauen wir mal"!
luttyy
Habe mir dieselben Gedanken gemacht und bin auf eine Lösng gekommen: Ein sog. Kleingewerbe. Erlaubter Umsatz im Jahr: 50 000 euro. Wenn du ein normales Gewerbe (nicht: Kleingewerbe) hast, musst du normaler Weise zahlen:
Mehrwertsteuer (auf deinen Gewinn im Endeffekt)
Gewerbesteuer
Einkommenssteuer
Als Kleingewerbetreibender musst du keine Mehrwertsteuer und keine Gewerbesteuer zahlen, nur Einkommenssteuer. Und die wurde von unserer viel gescholtenen Regierung ja jetzt gesenkt.
So habe ich das jedenfalls verstanden. In jeder Stadt gibt es ein Gründerzentrum, das einem das erklärt, falls dir das nicht zu viel Aufwand ist. Oder du guckst auf das Ebay Diskussionsforum und gibst in die Suche z.B. Gewebrsteuer ein. Da kommen dann auch gute Erklärungen.
Viel Erfolg!
Steffi
PS: Mit einem Kleingewerbe musst du auch nicht bilanzieren, Rechnungen ausschreiben usw. Du machst eine einfache Liste mit Ausgaben und Einnahmen. Die Belege (z.B. Rechnungen von der Post), Kontoauszüge nummerierst du durch: Beleg 1, Beleg 2 usw.. Am Ende jedes Moants listest du alle Einnahmen und alle Ausgaben. Die Belege und Kontoauszüge sind deine Beweise. Ich nhem Exel, das rechnet wenigstens selber zusammen :-)
Ich hoffe, ich habe alles richtig wieder gegeben, wenn nicht, weist mich bitte darauf hin, das betrifft mich selber.
Hallo Max, zur Umsatzsteuer bei Kleingewerbtreibenden: Ich muss aber keine zahlen, wenn ich nicht will, das meinte ich. Das ist richtig oder? Man kann es sich doch aussuchen? Bei mir war das Problem, dass ich bei Privatleuten eingekauft habe,also keine Rechnung bekommen konnte und somit wiederum leider nicht in der Lage war, eine Vorsteuer abziehen zu können. Das ist schon sehr ärgerlich, denn wenn ich 16% vom Umsatz zahlen muss plus Einkommensstsuer plus ca. 20% an Ebay, dann bleibt mir selber so gut wie nichts mehr übrig. Weißt du da irgendeine Lösung? Denn was mache ich, wenn ich über 50 000 komme? Ich mag gar nicht dran denken :-(
http://www.vnr.de/vnr/steuernrechnungswesen/steuern/praxistipp_10259.html
Aber für mehr als 50.000 Euro p.a. bei Privatleuten Ware ohne Umsatzsteuer einkaufen. ???
http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber/index.php?naviId=142&level=2&count=7.2.
guck dir das an, da steht es gut erklärt. (welche Steuern man zahlen muss, was ein Kleingewerbe ist)
Jetzt hab ich nochmal geguckt, das hat mir keine Ruhe gelassen. Stimmt das, was im folg. Text steht?
Von der Umsatzsteuer befreit sind Kleinunternehmer. Kleinunternehmer sind diejenigen E-Lancer, die im Vorjahr einen geringeren Gesamtumsatz als € 16.620,00 hatten und zum Beginn des neuen Kalenderjahres nicht mit einem Gesamtumsatz von mehr als € 50.000,00 rechnen. Es handelt sich bei den € 50.000,00 lediglich um eine Schätzung. Es ist nicht schlimm, wenn man in diesem Kalenderjahr die € 50.000,00 überschreitet. Allerdings ist man dann im Jahr darauf voll umsatzsteuerpflichtig und muss dies dann bei seinen Rechnungen unbedingt beachten.
Für das erste Jahr der Tätigkeit, also bei den Existenzgründern, kann man nicht die € 50.000,00 als Schätzungsgrundlage nehmen, sondern die € 16.620,00. Das hat die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs so festgelegt.
Kleinunternehmer ist man automatisch, man muss dies gegenüber dem Finanzamt nicht anzeigen. Man darf nur nicht seine Rechnungen mit Umsatzsteuer ausstellen. Tut man dies doch, so liegt darin ein stillschweigender Verzicht auf das sogenannte Kleinunternehmerprivileg.
Wichtig: Kleinunternehmer ist man ganz oder gar nicht. Lasst euch nicht einfallen einen Teil der Rechnungen mit und einen Teil ohne Umsatzsteuer auszustellen. Ansonsten kommt das Finanzamt auf den Gedanken, dass auch in den ohne Umsatzsteuer ausgestellten Rechnungen doch Umsatzsteuer steckt und wird sie von euch als Zahlung verlangen.
Ist es sinnvoll auf die Kleinunternehmerstellung zu verzichten?
Bei Existenzgründern, die Anfangsinvestitionen haben, kann es sich lohnen, auf das Kleinunternehmerprivileg zu verzichten. Denn dann kann man die Umsatzsteuer, die man für die Anfangsinvestitionen gezahlt hat, vom Finanzamt als Vorsteuer zurückverlangen.
Ob es sinnvoll ist, auf das Kleinunternehmerprivileg zu verzichten oder nicht, hängt von zwei Faktoren ab. Wer hohe Investitionen hat, etwa, um sein Büro einzurichten, der hat in der Regel gleichfalls ein hohes Interesse daran, die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer zurückzuerhalten. Zum zweiten spielt es eine Rolle, ob meine Kunden Unternehmer oder Endabnehmer sind. Der Unternehmer rechnet immer in Nettobeträgen, d.h. ohne Umsatzsteuer. Der Unternehmer hat daher Umsatzsteuer zu bezahlen. Anders verhält es sich bei Privatleuten. Wer nicht für sein Unternehmen einkauft, der kann die gezahlte Umsatzsteuer auch nicht als Vorsteuer vom Finanzamt zurückerhalten. Entsprechend sieht der Endabnehmer immer auf den Bruttopreis, d.h. inklusive Umsatzsteuer.
Danke erstmal an Steffi und alle anderen. Aber warum informiert eBay nicht darüber, dass man nur ein paar Sachen im Monat verkaufen kann als Privatperson? Oder gilt das nur für Neuware? Da wird man doch die Schuld auf eBay schieben, wenn die Kripo kommt.
Und noch eine Frage: Kann ich als Kleingewerbler also meine Verkaufsware zu großhändlerpreisen kaufen?
Das wird auf die Mengen ankommen, die Du einkaufst... :-)
Allerdings kannst Du die Waren netto (also ohne Umsatzsteuer) einkaufen, weil Du die Umsatzsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt zurückkriegst.
Bevor Du Dich zu früh freust: Bei Deinen verkauften Waren musst Du die Umsatzsteuer ausweisen und somit von jedem Verkaufserlös (zurzeit) 16/116 ans Finanzamt abführen.
In der Praxis verrechnet man die zu zahlende Umsatzsteuer mit der Vorsteuer, und reicht die Umsatzsteuervoranmeldung (bei kleinem Umsatzvolumen (Grenze war - glaub' ich - mal bei ca. 6000 € pro Jahr) reicht die quartalsweise Abgabe) mit der sog. Zahllast (USt. - VSt.) beim Finanzamt ein.
nochmal: Als Kleingewerbetriebender muss man KEINE Umsatzsteuer ausweisen oder bezahlen, wenn man sich dagegen entschieden hat. Stimmt doch oder? Mach mich nicht fertig, ich amche das so seit einem halben Jahr :-)